Briefwerbung

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  1. Avatar von bjoern26
    bjoern26 ist offline
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    Standard Briefwerbung

    Ich habe da mal eine Frage zu Briefwerbung.
    Gerade mache ich eine Aktion in welcher ich verschiedene Haushalte zum Thema "Abesenkung des Garantiezinses" anschreibe. Die Adressen habe ich aus dem Telefonbuch und aus dem Internet.

    Jetzt ist es ja klar dass 99% auf dieses Schreiben nicht von selbst reagieren, es ist ein Nachfasstelefonat nötig in dem man sich auf den Brief bezieht.
    Hier hab ich aber eine Frage zur rechtlichen Seite.

    Muss in diesem Brief drinstehen dass ich mich in den nächsten Tage melde oder ist das nicht nötig??
    Wenn ich reinschreibe dass ich mich die nächsten Tage melde und unten steht, man kann den Werbezwecken jedezeit widersprechen, ist es dann erlaubt ein Nachfasstelefonat zu machen??

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Gruß Björn

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Briefwerbung

    Hey,

    ist es nicht mittlerweile vielmehr so, dass Telefonwerbung ohne EINWILLIGUNG des "Angerufenen" ohnehin mittlerweile Rechtswidrig ist?

    EU-Datenschutzrichtlinie vom 12. Juli 2002 (2002/58/EG)

    Es stellt den Straftatbestand der Belästigung da, des weiteren ist es Wettbewerbswidrig, was sowohl Strafrechtlichen als auch Zivilrechtlichen Ausmaß haben kann.

    Fazit: Ohne Einwilligung des Angerufenen ist gar nichts erlaubt (selbst eigene Kunden dürfen ohne Einwilligung nicht telefonisch belästigt werden). Wenn du die Telekom und co. bist, für die die empfindlichen Strafen von bis zu 50 000 Euro kein Problem sind, weil sie da durch viel mehr einnehmen... kannst du es ja gerne mal probieren

    Ps.: Was der Kunde nicht eingewilligt hat, muss er auch nicht widersprechen. Du kannst also nicht hin gehen, den Kunden per Post anschreiben und noch verlangen, dass er widersprechen muss! ... Was soll das den auch? Wenn ich dir ein Brief schicke, dass ich dir eine Waschmaschine für 500 Euro schicke, wenn du nicht in 14 Tagen widersprichst, dann wirst du ja ganz schön dumm gucken.

    lg esco

  3. Avatar von gavino
    gavino ist offline

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    Standard AW: Briefwerbung

    Mich nerven diese Dinge sehr. Ich glaube aber die Gesetze haben sich verändert und sind jetzt einiges besser. So dass der Kunde auch mehr geschützt wird. Weiss jemand etwas genaueres dazu?

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Briefwerbung

    Hallo,

    Briefwerbung ist bisher noch erlaubt.

    Allerding bei Kontakt per Telefonat, Fax oder Email wird es spannend.

    Dazu sollte man sich nachfolgenden Link genau ansehen und sich ein wenig über Rufnummernmissbrauch informieren.

    Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch

    Viele Grüße!

    Norbert

  5. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Briefwerbung

    Zitat Zitat von bjoern26
    Muss in diesem Brief drinstehen dass ich mich in den nächsten Tage melde oder ist das nicht nötig??
    Wenn ich reinschreibe dass ich mich die nächsten Tage melde und unten steht, man kann den Werbezwecken jedezeit widersprechen, ist es dann erlaubt ein Nachfasstelefonat zu machen??

    Solche Anrufe sind nicht erlaubt!

    Und hier spielt es keine Rolle, ob diese Menschen zuvor angeschrieben wurden.

    Gruß Norbert

  6. Avatar von Spessartraeuber
    Spessartraeuber ist offline

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    Standard AW: Briefwerbung

    In dem Brief zum Beispiel eine Nummer angeben. Alle Interessierten können diese Nummer anrufen und damit ihr Einverständnis geben zurückgerufen zu werden. (Diese Nummer sollte für den Kunden Kostenlos sein).

    Und das 99% der Haushalte dann immer noch nicht darauf Reagieren lässt sich nicht ändern.