Kann der Arbeitnehmer Überstunden in Freizeit umwandeln?
Tag zusammen
In der letzten Zeit ist es in unserem Betrieb häufiger vorgekommen,
dass wir mal Überstunden machen mussten.
Ist für mich auch überhaupt kein Problem, wenn es früh genug angekündigt
wird und ich die Überstunden auch wieder in Freizeit abgelten kann.
Mein Arbeitgeber ist aber der Ansicht, dass das dem Betrieb schadet
und will mir die Überstunden auszahlen.
Das lohnt sich für mich aber überhaupt nicht, weil ich mit Steuerklasse 5
ohnehin schon sehr viele Abzüge habe.
Außerdem habe ich zwei Kinder, die meine Zeit in Anspruch nehmen.
Schließlich habe ich für die Überstunden ja auch Freizeit einbüßen müssen.
Habe ich ein Recht darauf, die Überstunden in Freizeit umzuwandeln oder
muss ich das Geld nehmen?
AW: Kann der Arbeitnehmer Überstunden in Freizeit umwandeln?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Hier ins Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sofern im 6 Wochen Durchschnitt die 8 Stunden eingehalten werden, darf man 10 Stunden pro Tag arbeiten.
Ich weiß, das ist in vielen Betrieben weltfremd. Fakt ist aber, dass der Arbeitgeber seine Fürdorgepflicht vernachlässigt, wenn er mehr als 10 Stunden arbeiten lässt oder die sonstigen Bestimmungen nicht einhält. Passiert ein Unfall z.B. wegen Übermüdung, könnte der Arbeitgeber direkt haftbar sein. Auf jeden Fall aber wird die Berufsgenossenschaft einen solchen Fall genau prüfen. Wenn Verstösse vorliegen ist es aus, mit den besseren Leistungen aus der BG.
Ergänzend würde ich mir die Betriebsvereinbarungen und die Tarifverträge ansehen. Da kann auch einiges geregelt werden. BR würde ich auch ansprechen, die müssen den Überstunden zustimmen und haben natürlich auch Einfluss auf die Form der Abgeltung.