Arbeitgeberzuschuss PKV

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  1. Avatar von SamuelG
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    Standard Arbeitgeberzuschuss PKV

    Hallo zusammen,

    ich (Angesteller) bin in einer PKV. Meine Frau ist aus dem Ausland eingewandert, Hausfrau und ebenfalls in der selben PKV wie ich. Nun erhielt die Information, dass die PKV meiner Frau in meinem Arbeitgeberzuschuss zur KV berücksichtigt wird. Die Tatsache, dass alles unter einer Versicherungsnummer läuft lässt dies wohl zu. Ist das korrekt so?

    Besten Dank für eure Antworten,
    Samuel

  2. Avatar von David Wegner
    David Wegner ist offline

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    Standard AW: Arbeitgeberzuschuss PKV

    Hallo SamuelG,

    die Informationen die Sie erhalten haben sind richtig.

    Ihr Arbeitgeber hat auch einen Anteil zum Beitrag Ihrer Frau zu leisten. In Summe wird der Wert jedoch nicht höher als 271,01 € in der Krankenversicherung und 36,20 € (Sachsen: 17,63 €) in der Pflegeversicherung sein.

    Unterm Strich bekommen Sie also maximal 307,21 € von Ihrem Arbeitgeber. Jedoch maximal 50% der tatsächlichen Aufwendungen für Sie beide zusammen. Hierzu bekommen Sie von Ihrem Krankenversicherer eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung, welche Sie in Ihrem Personalbüro abgeben. In der Regel stellt der Versicherer diese Automatisch aus, wenn Sie das bei der Antragstellung so vereinbart haben. Wenn nicht schnell beantragen.

    Dann sollte nichts mehr im Wege stehen, dass Sie auch für Ihre Frau einen Zuschuß von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

    Auf diesem Weg wünsche ich Ihnen ein erholsames Wochenende.

    sonnige und gesunde Grüße aus Lehrte (Hannover)

    Ihr

    David Wegner

  3. Avatar von SamuelG
    SamuelG ist offline
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    Standard AW: Arbeitgeberzuschuss PKV

    Das ist erfreulich. Besten Dank für diese Information!

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