Wer erhält die Provisionen bei Krankenversicherungen?
Hallo Leute...
wenn mein Versicherungsvertreter mir zum Beispiel eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung verkauft, erhält er von seiner Gesellschaft ja eine bestimmte Provision dafür.
Ist das grundsätzlich auf alle Versicherungen anwendbar?
Wenn ich mich also jetzt für eine private Krankenversicherung entscheide und dort einen Vertrag abschließe, steht dann auch eine Provision zur Verfügung, die von irgendjemandem abgerufen werden kann?
Was ist in dem Fall, wenn der Vertrag nicht über einen Versicherungsvertreter zustande kommt, sondern ich mich direkt an die Versicherung wende? Kann ich dann als Kunde einen Anspruch auf die Provision geltend machen?
AW: Wer erhält die Provisionen bei Krankenversicherungen?
Hallo!
Ja die Beratungsarbeit des Vertreters oder Maklers wird durch die Versicherungsgesellschaft honoriert. Die Provision dafür wird aus den ersten Beiträgen genommen, die der Kunde bezahlt. Somit hängt die Höhe von der Höhe der Beiträge ab. Genau wie bei den genannten Sachversicherungen.
Bei einem Direktabschluss zahlt die Versicherungsgesellschaft keine Provision aus. Auch nicht an den Kunden! Sie können sich also beruhigt beraten lassen.
Gerade im Fall einer PKV ist das in der Regel auch dringend nötig. Denn es gibt sehr viele Details in den Tarifen zu beachten. Schauen Sie sich unbedingt verschiedene Anbieter an, oder gehen Sie gleich zu einem Makler der ein großes Sortiment anbieten kann!
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
AW: Wer erhält die Provisionen bei Krankenversicherungen?
Stimme da voll und ganz mit Reibold überein.
Ergänzend dazu sollte man auch sagen, dass die Weitergabe von Provisionen ohnehin untersagt ist. Alles andere halte ich persönlich auch für absolut unseriös.
Falls sie ausschließlich wegen des Geldes in die PKV wechseln möchten, marrek, lege ich ihnen ans Herz, bitte in der Gesetzlichen zu bleiben!