Können nur Angestellte Riester-Rente in Anspruch nehmen?
Guten Tag,
ich bin 30 Jahre, Physiotherapeut und war bis jetzt in einer Praxis angestellt. Vor zwei Jahren habe ich einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Das war für mich ganz günstig, weil ich neben meinem persönlichen Zuschuss auch noch den für meine beiden Kinder bekommen konnte.
Jetzt möchte ich mich aber selbstständig machen und checke dabei gerade alle Finanzen und Verträge. Kann ich den Riester-Vertrag weiterhin behalten oder darf er nur von Angestellten in Anspruch genommen werden. Ich könnte den Beitrag ja auch wie bisher weiter selber einzahlen.
AW: Können nur Angestellte Riester-Rente in Anspruch nehmen?
Hallo!
Als Selbständige können Sie den Vertrag natürlich weiter führen, werden aber vielleicht nicht vom Staat gefördert. Und dann machen die meisten Riester-Verträge keinen Sinn.
Sie bekommen die Förderung weiter wenn Sie mit einem Förderberechtigten verheiratet sind und der auch einen Riester-Vertrag hat und ihn bespart. Sie selbst müssten dann nicht mal einen Beitrag zahlen. Eventuell ist es sinnvoll ihm die zukünftigen Kinderzulagen zu übertragen um seinen Eigenbeitrag zu reduzieren.
Außerdem bleiben Sie selbst unmittelbar Förderberechtigt solange ein Kind noch unter 4 Jahren alt ist.
Für eine klare Aussage brauchen wir aber mehr Informationen zu Ihrer Situation und zu dem Vertrag den Sie haben.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
AW: Können nur Angestellte Riester-Rente in Anspruch nehmen?
Hallo,
also ich kann Ihnen aus guten Erfahrungen eine Seite empfehlen, wo Sie Ihre Situatuion Anonym und 100 Porzent unabhängig analysieren lassen können.
Ich hatte damals eine so ähnliche Situation, mit dem ergebniss war ich sehr zufrieden. Ich habe denen kurz geschildert per email wie meine Situtaion ist und was ich vor habe und dann kam innerhlab von 2 Tagen eine Antwort was ich wo am besten und wie machen sollte. Der Vorteil den ich darin gesehen habe ist das ich niemand vor mir sitzen hatte der mir irgendwas verkaufen wollte.
AW: Können nur Angestellte Riester-Rente in Anspruch nehmen?
Meine Frau hat vor Jahren einen Riester Vertrag abgeschlossen und ist jetzt selbständig. Nun sollen die bereits gezahlten Zulagen wieder zurück gefordert werden. Welche Möglichkeit gibt es, die Zulagen trotz der Selbständigkeit zu sichern? Reicht es aus, dass ich einen Riester Vertrag abschließe und nur den den Mindestbeitrag von 60 EUR/Jahr zahle? Habe ich dann auch Anspruch auf die Grundzulagen?
Danke für die Antworten
AW: Können nur Angestellte Riester-Rente in Anspruch nehmen?
Zitat von Lunar
Reicht es aus, dass ich einen Riester Vertrag abschließe und nur den den Mindestbeitrag von 60 EUR/Jahr zahle? Habe ich dann auch Anspruch auf die Grundzulagen?
Um die volle Förderung zu bekommen, musst Du 4 % Deines Vorjahresbrutto max. 2.100 € abzüglich aller Zulagenansprüche einzahlen. Die Selbstständige muss mindestens 60 € einzahlen.
AW: Können nur Angestellte Riester-Rente in Anspruch nehmen?
Wenn ich nur die 60 EUR/Jahr einzahle, und meine Frau Ihre Zahlungen wie bisher leistet, hat sie dann auch Anspruch auf die Förderungen (GZ/KZ) ???
Grundsätzlich ja.Aber nur in dem Verhältnis von tatsächlicher Sparleistung und notwendigen Beitrag zur Erlangung der vollen Zulage.
Beispiel:Müssten sie zum Erhalt der vollen Zulage eigentlich 600€ jährlich einzahlen,zahlen aber den Sockelbetrag i.H.v. 60€,gibt es die Zulage auch nur anteilig zu diesem Verhältnis.In dem Beispiel also ein Zehntel der jeweiligen Zulage (Grund- oder Kinderzulage).
Was ihre Frau als "nur" mittelbar Zulagenberechtigte einzahlt ist irrelevant,es sei denn,sie ist als Selbstständige in der GRV pflichtversichert.Soll ja auch vorkommen und würde wiederum eine unmittelbare Zulagenberechtigung auslösen.
Für den Erhalt der vollen Zulage gilt also: Der unmittelbar Zulagenberechtigte zahlt brav seine 4% des maßgeblichen Einkommens abzüglich Zulagenansprüche ein,und die Frau zahlt den Sockelbetrag und erhält ebenfalls die volle Grundzulage und ggbfs. Kinderzulage(n).
AW: Können nur Angestellte Riester-Rente in Anspruch nehmen?
Grds. kann der Vertrag natürlich bestehen bleiben, gefördert wird er aber bei Selsbtständigen nur, wenn die mittelbar über einen Ehegatten anspruchsberechtigt sind. Je nach Vertrag kann es aber durchaus Sinn machen, den weiter zu besparen:
1. Sie haben einen Fonds-Sparplan - der ist risikolos, weil Sie zum Rentenbeginn Anspruch darauf haben, dass die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Ergo: Kein Verlustrisiko!
2. Sie haben eine andere Anlageform: Grundsätzlich fällt bei Riester keine Abgeltungssteuer an, was dem Zinseszins-Effekt gut tut! Ab 62 wird dann lediglich die Hälfte der Erträge besteuter, was man ja gut in die Ruhestands-Zeit legen kann, in der die Steuersätze eh gering sind.