@all
ich hab da mal eine Frage zu einer privaten Rentenversicherung.
Bei Abschluß ab 2012 ist ja jetzt die Grarantieverzinsung auf 1,75% gesenkt und das Alter wo man frühstens an das Geld kann ohne steuerliche Nachteile zu erlangen auf 62 erhöht worden.
Wie ist es wenn ich jetzt noch 2011 einen Vetrag abschließe und dann im Jahr 2012 oder 2013 als Beispiel meinen Monatsbeitrag von z.b. 50€ auf 100€ erhöhe? Ändert sich dann durch die Erhöhung etwas? Kann ich dann wieder erst frühstens mit 62 an das Geld oder zählt nur der Abschluß Zeitpunkt und ich kann jederzeit erhöhen?
Jetzt noch eine Frage, es gibt ja eine klassische und eine fondsgebunde Version in der Rentenversicherung. Bei der klassischen bekommt man ja die Garantieverzinsung plus die Überschüsse am Ende jedes Jahres. Wie ist es denn in der fondsgebundenen Version, ist hier auch etwas garantiert oder bekomme ich da je nach dem wie sich die Fonds entwickeln mein Geld am Ende raus?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß Björn