Wie ist die Selbstbeteiligung bei Auslandskrankenversicherungen?
Während eines Urlaubs in Frankreich haben wir mal die Erfahrung gemacht, dass unsere Versichertenkarte eigentlich nicht viel wert war.
Der Arztbesuch wurde zwar übernommen, aber die Medikamente mussten wir durchweg selbst bezahlen.
Das Ganze ist sehr teuer geworden. Ein großes Coolpack kostete dort in der Apotheke bereits 24 Euro.....
Wir möchten eine Auslandskrankenversicherung, bei der wir nichts mehr zuzahlen müssen.
Ist das überhaupt möglich und wenn ja, wer bietet sie an? Wenn nicht, wie hoch ist dann die minimale Selbstbeteiligung?
AW: Wie ist die Selbstbeteiligung bei Auslandskrankenversicherungen?
Es gibt zwei Arten von Auslandskrankenversicherungen: Zum einen kann man durch eine Jahrespolice alle Reisen ins Ausland während dieses Zeitraums versichern, wobei Sie sich höchstens 42 Tage durchgehend pro Reise im Ausland aufhalten dürfen. Man bezahlt dann einen pauschalen Jahresbetrag.
Die andere Möglichkeit ist eine Auslandskrankenversicherung für eine bestimmte Reise. Diese Auslandskrankenversicherung gilt nur für die versicherte Dauer der Reise und üblicherweise gilt dann ein Tagessatz.
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt gewöhnlich alle Kosten, die durch einen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt im Ausland, einschließlich Krankentransport, entstehen, sowie die damit zusammenhängenden Ausgaben für Medikamente und Verbandmittel. Außerdem ist sie bei der Suche nach einem deutsch- oder englischsprachigen Arzt behilflich und leitet die Krankendaten des Versicherten an den deutschen Hausarzt weiter.
Die Leistungen, die eine Auslandskrankenversicherung nach einem Zahnarztbesuch im Ausland übernimmt, beschränken sich auf kleinere Eingriffe, die bis zu einer Höchstsumme in der Police festgelegt sind. Die Kosten werden von der Auslandskrankenversicherung meistens erst nach der Rückkehr nach Deutschland erstattet, deswegen müssen alle Quittungen von etwaigen Behandlungen sorgfältig aufbewahrt werden.
Weiter deckt eine Auslandskrankenversicherung auch die Kosten ab, die bei einem Rücktransport nach Deutschland entstehen, vorausgesetzt, dass der Transport aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Sollte ein Transport nicht möglich sein, ist die Auslandskrankenversicherung verpflichtet, auch die Kosten zu übernehmen, die nach Ablauf der Versicherungsdauer auftreten. Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollten Sie auf die Höhe der Bestattungs- oder Überführungskosten im Todesfall achten. Zwar wird das von den meisten Auslandskrankenversicherungen getragen, die jeweiligen finanziellen Höchstleistungen schwanken jedoch.
Eine Auslandkrankenversicherung ist auch innerhalb Europas empfehlenswert. Jedoch gibt es eine Europäische Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Krankenkassen, die in allen Ländern der EU und einigen weiteren europäischen Ländern (Lichtenstein, Schweiz, Norwegen, Island) eingesetzt werden kann. Diese neue Karte löste 2004 den Auslandskrankenschein ab, deckt jedoch nicht alle möglichen Kosten ab.
Außerdem haftet die gesetzliche Krankenversicherung in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, aber dann auch nur in der gleichen Höhe, die in diesem Land üblich ist. Es ist also ratsam auch für die Länder der EU und alle weiteren europäischen Länder eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. (Deswegen haben Sie wahrscheinlich auch einen Teil der Kosten selber getragen)
Generell sollte man immer wenn es ins Ausland geht eine Absicherung vor Reiseantritt beantragen. Die Kosten eines Krankenhausaufenthalts können sich je nach Land auf mehrere 1.000 Euro belaufen und die Kosten für die Überführung können bei bis zu 50.000 Euro liegen. Zu beachten ist, dass eine Auslandsreiseversicherung nicht haftet, wenn eine bestimmte Krankheit schon vor Reiseantritt bekannt war oder es sich um eine chronische Erkrankung handelt.
Aus meiner Erfahrung heraus bietet die Hallesche (Tarif URZ) ganz gute Konditionen.
AW: Wie ist die Selbstbeteiligung bei Auslandskrankenversicherungen?
@ David Wegner
Alles sehr gut beschrieben, bis auf die Aussage über die Dauer von 42 Tagen durchgehenden Aufenthalt. Inzwischen bieten viele Jahrespolicen auch eine Aufenthaltsdauer von bis zu 70 Tagen am Stück an.
Weiterhin möchte ich bemerken, dass es auch sehr viele andere sehr gute Auslandsreisekrankenversicherer, außer die Hallesche gibt!
Viele bieten gute und ausreichende Leistungen an, die allerdings verschieden teuer zu bezahlen sind.
AW: Wie ist die Selbstbeteiligung bei Auslandskrankenversicherungen?
Danke Mike. Mein Spezialgebiet ist die Vollversicherung. Deswegen ja auch "aus meiner Erfahrung". Da diese jedoch eingeschränkt im Bereich Zusatzversicherung ist, kann ich nur die Hallesche empfehlen. Welche Anbieter mit welchen Tarifen sind denn noch zu empfehlen?
AW: Wie ist die Selbstbeteiligung bei Auslandskrankenversicherungen?
Zitat von David Wegmer
Danke Mike. Mein Spezialgebiet ist die Vollversicherung. Deswegen ja auch "aus meiner Erfahrung". Da diese jedoch eingeschränkt im Bereich Zusatzversicherung ist, kann ich nur die Hallesche empfehlen. Welche Anbieter mit welchen Tarifen sind denn noch zu empfehlen?
Gruß David Wegner
Könnte man sich vielleicht mal auf einen Namen festlegen? N oder M , Benutzer oder Gast.
Schließlich möchte ich die Leute auch korrekt ansprechen.
Ich möchte hier keine Werbung für irgendwelche Tarife machen, also auch nicht für unseren. Wenn Sie ein Fachmann für Krankenkostenvollversicherungen sind, wie ich auch, sollten Ihnen eigentlich auch Zusatztarife der Mitbewerber nicht unbekannt sein.
Weiterhin möchte ich gerade Vollversicherten einen Auslandsreisetarif
zusätzlich empfehlen, damit man bei Krankheitskosten bei der Auslandsreise nicht zwingend seine PKV Tarife in Anspruch nehmen muss. Bei vielen PKV's gibt es bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung. Bei uns zum Bsp. 4 Monatsbeiträge. Reicht der Auslandstarif für die notwendige Versorgung aus, erhalte ich mir meinen BRE Anspruch.