Zeitlich verpaßte Kaution bei Mietvertrag; welche rechtlichen Folgen?

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  1. Avatar von Truthahn2
    Truthahn2

    Frage Zeitlich verpaßte Kaution bei Mietvertrag; welche rechtlichen Folgen?

    Hallo,

    nehmen wir mal an, daß bei einem neu abgeschlossen Mietvertrag eine Vereinbarung von drei Mieten (natürlich kalt) als Kaution mit dem Vermieter getroffen wurde.

    Mit Einzug in die Wohnung wird es dann auch rechtkräftig. Der Mieter wartet und wartet, aber der Vermieter fordert diese Kaution auch nach mehreren Monaten nicht an. Wahrscheinlich hat der Vermieter diese Vereinbarung, die zwischen ihm und dem Anmieter vereinbart wurde, vergessen! Kann nun der Vermieter auch nach mehreren Monaten auf die Vereinbarung zurückgreifen und die Kaution verlangen? Oder können wir vom persönlichen Pech des Vermieters sprechen, der nicht schnell gehandelt hat! Wie ist die rechtliche Regelung?

    Hat mal jemand die selbe Erfahrung gemacht und gehört?

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Zeitlich verpaßte Kaution bei Mietvertrag; welche rechtlichen Folgen?

    Hallo Truthahn,

    der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter die Miete zu zahlen

    siehe hierzu: § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    Dazu gehört auch die Mietkaution.

    Evt. hat der Vermieter hier die Möglichkeit Verzugszinsen zu berechnen.

    Auch hat der Mieter ja den Mietvertrag unterschrieben.

    Nirgends wird ein Hinweis stehen, dass der Vermieter die Zahlung noch einmal gesondert anfordern muss.

    Naseweis

  3. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Zeitlich verpaßte Kaution bei Mietvertrag; welche rechtlichen Folgen?

    Zitat Zitat von Truthahn2
    Hallo,

    nehmen wir mal an, daß bei einem neu abgeschlossen Mietvertrag eine Vereinbarung von drei Mieten (natürlich kalt) als Kaution mit dem Vermieter getroffen wurde.

    Mit Einzug in die Wohnung wird es dann auch rechtkräftig. Der Mieter wartet und wartet, aber der Vermieter fordert diese Kaution auch nach mehreren Monaten nicht an. Wahrscheinlich hat der Vermieter diese Vereinbarung, die zwischen ihm und dem Anmieter vereinbart wurde, vergessen! Kann nun der Vermieter auch nach mehreren Monaten auf die Vereinbarung zurückgreifen und die Kaution verlangen? Oder können wir vom persönlichen Pech des Vermieters sprechen, der nicht schnell gehandelt hat! Wie ist die rechtliche Regelung?


    Hat mal jemand die selbe Erfahrung gemacht und gehört?
    Hallo,

    warum hat der Mieter die Kaution nicht bezahlt ?

    Das macht man üblicherweise vor Einzug.

    Was wurde mit dem Vermieter vereinbart,wohin die Kaution gezahlt werden soll ?


    Birgit

  4. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Zeitlich verpaßte Kaution bei Mietvertrag; welche rechtlichen Folgen?

    In sofern das Mietverhältnis noch läuft und die Kaution ja Bestandteil des Mietvertrages ist, gibt es dazu keine Verjährungsfristen.

    Fazit: Die Kaution ist immer noch fällig. Der Vermieter hat also die Möglichkeit die Kaution durch Mahnung, Inkasso, Pfändung einzufordern und kann sogar das Mietverhältnis kündigen, da es ein Vertragsbruch da stellt.

    Naseweis: So lange der Vermieter keine Verfügung aus der Kaution machen muss, darf er keine Verzugszinsen berechnen, da ihm kein Finanzieller Schaden entstanden ist. Sobald der Vermieter aber kosten hat und seien es auch nur 70 Euro für das Inkasso-Büro was die Mietkaution "anmahnt" wird die volle Summe ab dem Tag mit Verzugszinsen belastet.

  5. Avatar von Marcus
    Marcus

    Standard AW: Zeitlich verpaßte Kaution bei Mietvertrag; welche rechtlichen Folgen?

    Hi,

    einst sollten wir gleich von Anfang an richtig stellen. Der Mieter – nicht der Vermieter - hat wohl vergessen, die Mietkaution einzuzahlen, oder?

    Ich denke, daß auch nach mehreren Monaten der Vermieter das Recht hat, die Kaution mit einem Mahnungsschreiben zu verlangen.
    Es besteht ja - soweit ich es verstanden haben, ein rechtskräftiger Mietvertrag zwischen beiden Seiten und die Kaution müßte in diesem auch fest verankert sein. Sonst hätte der Mieter es sicherlich nicht unterzeichnet. Die ganze Sache könnte auch soweit Folgen haben, daß dem Mieter zusätzlich zu der Kautionsforderung eine Kündigung des Mietvertrages vorgelegt wird.

    Möchte der Mieter es darauf ankommen lassen? Tja, muß der Mieter es wissen!

    Tschau. Marcus

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