Zu welchem Zeitpunkt muss das Urlaubsgeld gezahlt werden?
Hallo, seit zwei Jahren arbeite ich in einem großen Unternehmen, in dem zum Glück noch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und sogar erfolgsabhängig ein Bonus gezahlt wird. Im letzten Jahr war es so, dass der Bonus und das Urlaubsgeld zusammen in einem Monat gezahlt wurden. Zusammen mit dem ursprünglichen Gehalt war das dann soviel, dass ich sehr hohe Abzüge hatte und auch überproportional viele Steuern zahlen musste.
Ich würde der Personal- und Gehaltsabteilung gerne vorschlagen, diese Zahlungen aufzuteilen, damit wir auch noch etwas davon haben.
Dazu müsste ich aber vorher wissen, ob es gesetzlich einen bestimmten Zeitpunkt gibt, wann das Urlaubsgeld gezahlt werden muss oder ob man eine von beiden Zahlungen locker verschieben könnte.
AW: Zu welchem Zeitpunkt muss das Urlaubsgeld gezahlt werden?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch.
Aus welcher Vereinbarung geht Euer Anspruch auf Urlaubsgeld hervor? Betriebsvereinbarung? Tarifvertrag? Da müßte es drin stehen.
Das mit der Steuer ist eine Mär, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Aber ich weiß nicht mehr warum das so sein soll. Aber unsere Personalabteilung hatte mir das mal zu erklären versucht.
AW: Zu welchem Zeitpunkt muss das Urlaubsgeld gezahlt werden?
Ich habe sowas auch mal gehört, siehe oben. Aber laut Internetrecherche ist da nichts dran. Muss ich mich wohl geirrt haben. Aber ich frag mal unsere Personaler danach...
AW: Zu welchem Zeitpunkt muss das Urlaubsgeld gezahlt werden?
ja, die Frage ist aber: "Spart" man Steuern, wenn 2 Sonderzahlungen in 2 verschiedenen Monaten gezahlt werden im Vergleich zur Auszahlung in einem Monat?