Welche Versicherung zahlt bei Laptop-Diebstahl im Auto?
Guten Morgen
aus beruflichen Gründen bin ich sehr oft mit meinem Auto und natürlich auch mit meinem Laptop unterwegs. Da ich sehr auf die Zeit achten muss, kommt es auch schon mal vor, dass ich kurz aus dem Auto muss und sowohl meinen Laptop als auch andere Dinge im Auto lassen muss. Sie sind selbstverständlich nicht für jeden sofort erkennbar.
Aber gesetzt den Fall, das Auto wird trotzdem aufgebrochen und diese Dinge werden gestohlen, an welche Versicherung kann ich mich denn da wenden?
Kommt die KFZ-Teilkasko dafür auf oder ist eher meine Hausratversicherung gefragt?
AW: Welche Versicherung zahlt bei Laptop-Diebstahl im Auto?
Zitat von Naseweis
Hallo,
evt. die Hausratversicherung, aber nur dann wenn der Zusatzbaustein
Hausrat im Kfz mit vereinbart wurde.
Ansonsten eine Reisegepäckversicherung.
Gruß Naseweis
Bin ich mir nicht so sicher, ob da überhaupt eine Versicherung bezahlt (bei so einem Wertgegenstand und zu wenig geschützt).
Hast du z.b. dein Notebook im Koffer den du bei der Airline abgibst und der Koffer ging Verlust, zahlt die Reisegepäckversicherung nicht den Notebook. Das gleiche wenn dein Koffer z.B. im Zug geklaut wird und ein Notebook war drin.
AW: Welche Versicherung zahlt bei Laptop-Diebstahl im Auto?
Hallo!
Grundsätzlich gehört so ein Laptop zum Hausrat.
Und über die Aussenversicherung ist er auch versichert. Allerdings nur gegen die üblichen Gefahren der Hausratversicherung Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser in anderen Gebäuden. (Z.B. Wasserschaden im Hotel.)
Erstattet wird im versicherten Schadensfall die Anschaffung eines vergleichbaren Gerätes zum dann aktuellen Neupreis. Nicht z.B. die Wiederbeschaffung von Daten oder Software.
In vielen Policen wird der Diebstahl aus KfZ aber zusätzlich versichert.
Doch dort kommt es auf die Details an. Häufig sind elektronische Geräte grundsätzlich ausgeschlossen, oder es gibt eine Summenbegrenzung die unter dem Wert des Gerätes liegt. Manche Anbieter versichern auch nur Diebstähle in Deutschland.
Außerdem könnte es Einschränkungen geben, wenn das Gerät nicht dem Versicherungsnehmer gehört, sondern z.B. seinem Arbeitgeber.
Sie bräuchten also in einem solchen Fall eine sehr gute Hausratversicherung. Schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an!
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau