Muss der Arbeitgeber in der Elternzeit die Stelle freihalten?

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  1. Avatar von Marc1
    Marc1

    Standard Muss der Arbeitgeber in der Elternzeit die Stelle freihalten?

    Ihr Lieben, meine Freundin ist im vierten Monat schwanger und möchte nach der Elternzeit auch gerne wieder in ihren Beruf zurück. Sie arbeitet in einem großen Betrieb und ihr Chef hat ihr jetzt schon gesagt, dass sie zwar einen Anspruch auf eine Arbeitsstelle hat, aber nicht unbedingt ihre alte Stelle wieder zurück haben kann.
    Wie hat der Gesetzgeber das denn geregelt? Meiner Meinung nach muss genau diese Stelle für den Zeitraum der Elternzeit freigehalten werden. Es ist doch überhaupt nicht zumutbar, nach zwei Jahren irgendeine andere Stelle mit einer ganz anderen Tätigkeit aufnehmen zu müssen.
    Wie seht ihr das?

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Muss der Arbeitgeber in der Elternzeit die Stelle freihalten?

    Wie ich das sehe, ist ziemlich egal. Aber im Arbeitsrecht gibt es tatsächlich keinen Anspruch darauf, die gleiche Stelle nach der Elternzeit wiederzubekommen. Allerdings muß der Arbeitgeber eine vergleichbare Stelle anbieten. Beispiel: Als Sachbearbeiter im Verkaufsteam England, habe ich keinen Anspruch auf genau diese Stelle. Es sollte aber schon eine Stelle im Verkauf angeboten werden. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, wäre evtl auch eine Sachbearbeitung im Einkauf denkbar. Auf keinen Fall aber eine Stelle aus einem ganz anderen Bereich, wie z.B. im Housekeeping (wobei mir wichtig ist, dass das keine minderwertigen Stellen sind. also ohne Wertung meinerseits.).

    Freut Euch auf das Kind, genießt die Elternzeit und alles andere wird sich schon regeln. Da würde ich mir jetzt noch keinen Kopf machen. Dafür könnt Ihr dem Arbeitgeber mit weitgefassten Rechten ärgern, wenn es um Teilzeit geht.

  3. Avatar von ELWMS
    ELWMS ist offline

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    Standard AW: Muss der Arbeitgeber in der Elternzeit die Stelle freihalten?

    Zitat Zitat von Marc1
    Ihr Lieben, meine Freundin ist im vierten Monat schwanger und möchte nach der Elternzeit auch gerne wieder in ihren Beruf zurück. Sie arbeitet in einem großen Betrieb und ihr Chef hat ihr jetzt schon gesagt, dass sie zwar einen Anspruch auf eine Arbeitsstelle hat, aber nicht unbedingt ihre alte Stelle wieder zurück haben kann.
    Wie hat der Gesetzgeber das denn geregelt? Meiner Meinung nach muss genau diese Stelle für den Zeitraum der Elternzeit freigehalten werden. Es ist doch überhaupt nicht zumutbar, nach zwei Jahren irgendeine andere Stelle mit einer ganz anderen Tätigkeit aufnehmen zu müssen.
    Wie seht ihr das?

    Generell möchte ich Bolitho zustimmen.

    Noch eine Anmerkung dazu:

    Ganz wichtig ist, was bei Ihrer Frau im Arbeitsvertrag steht.

    Wenn im AV steht: Frau Mustermann ist als Mitarbeiterin unseres Unternehmens als Senior Marketing Managerin in der Abteilung Marketing im Bereich Produktmanagement eingestellt.

    Dann hätte Sie Anspruch auf Ihre alte Stelle, in diesem Bereich Marketing, als Senior Marketing Managerin.

    Wenn Sie aber im Produktmanagement zuvor Marke A betreut hat, so ist es ihr zumutbar, dass sie nach der Elternzeit z.B. Marke B betreut.


    Oft läuft es leider nicht so reibungslos ab, wie man sich das als Mutter wünschen würde.

    Oft sind die Arbeitsverträge nicht so eindeutig, so dass sie vielleicht keinen Anspruch auf eine konkrete Stelle bzw. auf genau den alten Arbeitsplatz hat, wohl aber auf eine adäquate / vergleichbare Stelle.

    D.h., Sie kann dann z.B. nicht als frühere Senior Managerin im Marketing nicht danach als einfache Kundenbetreuerin im Call Center eingesetzt werden.

    Aber es gilt immer: Das Gehalt muss gleich bleiben!


    Du hattest nach den rechtlichen Grundlagen gefragt.

    Das Bundeselterngesetz findet sich im Internet unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html.

    Dazu gibts noch die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom BMFSFJ:
    Elterngeld und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

    BMFSFJ - Publikationen - Elterngeld und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

    Viel Glück!

    Viel wichtiger aber: Ich wünsche euch eine schöne Schwangerschaft!
    Dass alles komplikationslos, ruhig und entspannt läuft, und dass Mutter und Baby gesund sind und bleiben!

    Genießt die Zeit!

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