Darf der Arbeitgeber sich an der Direktversicherung bereichern?
Letzte Woche habe ich meinen Versicherungs- und Finanzfachmann zu meinem Arbeitgeber geschickt, damit er dort mal einige Vorschläge zu einer Direktversicherung machen kann. Das Resultat ist, dass das jetzt auch angeboten werden soll. Mein Berater wies mich darauf hin, dass der Arbeitgeber auch Sozialversicherungsbeiträge dadurch einspart. Die muss er doch streng genommen an uns weitergeben, oder etwa nicht?
Es ist nämlich weiterhin die Rede davon, dass er nichts dazu leisten kann, was ich ja verstehe. Aber die 20 Euro, die er an meiner Direktversicherung spart, kann er doch bestimmt nicht einfach einstecken, oder? Ich wäre ganz dankbar für sichere Informationen.
AW: Darf der Arbeitgeber sich an der Direktversicherung bereichern?
Oder etwas nicht!
Wenn ein Arbeitgeber diesen Vorteil nicht weitergibt, dann ist das eben so. Bereichern ist ja mal ein schönes Schlagwort. Macht sich auch bestimmt gut auf Betriebsversammlungen. Wenn ein Arbeitgeber auf das Einsparen von Sozialbeiträgen angewiesen ist, sollte man eh mal nach einem anderen Arbeitgeber Ausschau halten. Die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodell scheint dann nicht mehr gegeben.
Ach ja, wenn es einen BR gibt, kann der ja mal mit dem AG verhandeln. Ansonsten einen gründen. Aber auch dann kann der AG nicht zu freiwilligen Leistungen gezwungen werden.
AW: Darf der Arbeitgeber sich an der Direktversicherung bereichern?
Im Betriebsrentengesetz ist fixiert, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Nirgendwo ist aber beschrieben das der Arbeitgeber den Sozialversicherungsvorteil weiter reichen muss. Hier ging es nur auf freiwilliger Basis.