Konten-Namen Abgleich?

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  1. Avatar von muckelmama
    muckelmama ist offline
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    Standard Konten-Namen Abgleich?

    Hallo zusammen,

    wende mich heute an Euch in der Hoffnung ein wenig Aufklärung zu erhalten.
    Folgende Situation:

    Mein Arbeitgeber überweist mein Gehalt auf das Konto meines Mannes bei der deutschen Bank.Ich habe keine Vollmacht für das Konto.Das Gehalt wird zurückgewiesen weil der Kontoinhaber nicht der Empfänger des Geldes ist.Komischerweise ist es seit 20 Monaten immer gegangen nur jetzt nicht mehr.Daraufhin Gespräch mit dem Berater.Zitat: Wenn sie eine Vollmacht machen ist es kein Problem,dann wird das Geld gebucht.Ok,wir haben Vollmacht gemacht,Chef gebeten neu zu überweisen.
    Heute Gespräch mit anderem Mitarbeiter der Bank,Zitat: Das hat mit der Vollmacht nix zu tun,das Geld wird nicht gebucht wegen obigen Problem...(nicht Kontoinhaber..bla..). Nun meine Frage!Weiss jemand was denn nun rechtens ist?? Ich komm mir echt blöd vor,jetzt wieder zum Chef zu rennen,alles erklären,hoffen das er nicht ausflippt...Nicht das mir bereits seit 10 Tagen mein Geld fehlt.....Ich könnte echt kotzen...


    Liebe Grüsse Die Muckelmama

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Konten-Namen Abgleich?

    Mit der Vollmacht hat das nichts zu tun. Konto auf ein Ehemann ODER Ehefrau Konto ändern lassen. Dann sind beide Namen als Empfänger okay. Oder eben eigenes Konto. Vielleicht kostenlos bei einer Online-Bank...

    Ist aber ungewöhnlich, dass die sich so anstellen. Wenn der Nachname gleich ist, sollten die das eigentlich problemlos machen. Klappt bei uns auch seit Jahren.

  3. Avatar von Banker 90
    Banker 90 ist offline

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    Standard AW: Konten-Namen Abgleich?

    Bolitho hat völlig Recht. Das hat mit der Vollmacht überhaupt rein gar nichts zu tun.

    Hintergrund ist, dass ein Konto immer nur auf die Rechnung des Kontoinhabers, sprich im Namen der Person laufen, die auch in der Kontobezeichnung steht. Banken sind eigentlicht verpflichtet dies zu prüfen und dürfen Zahlungen, die an ein Konto gehen wo Empfänger und Kontoinhaber nicht identisch sind.

    Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Der Grund dafür ist einfach die steuerliche Veranlagung. Ziemlich umständlicher Hintergrund.
    Die einzigen Lösungsvorschläge sind:
    1. das bereits bestehende Konto auf ein Gemeinschaftskonto umstellen zu lassen
    oder
    2. ein eigenes Konto und darauf das Geld überweisen lassen.
    Ich frage mich was für ein Depp die Vollmacht vorgeschlagen hat. Spricht nicht grade für seine Kompetenz als Banker, denn dann sollte man wissen, dass bei einem Geldeingang überhaupt und in keinster Weise auf die Bevollmächtigten geguckt wird... aber nun gut

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