London. DPA/baz. Die Geburt dunkelhäutiger Zwillinge nach einer Spermaverwechslung in einer britischen Fruchtbarkeitsklinik hat die Ehe eines weissen Paares auf eine harte Probe gestellt. "Der Gedanke, dass ich Kinder mit einem fremden Mann habe, ist sehr schmerzhaft", zitierte die Zeitung "Daily Mirror" am Dienstag die Mutter der Zwillinge. "Ich bin sehr traurig, dass mein Ehemann nicht der biologische Vater ist."
Autsch sagte da ihr Mann, ich wusste schon immer dass Du ein "Totsch" bist, aber dass Du auch diese hast anbrennen lassen....... :arrow: :mrgreen:
Werden deutsche Wertpapiere ab 2009 uninteressant :?:
Info: (Aus F&W vom 15.09.2007)
Deutsche Steuer wirkt über die Grenzen
< zurück 15.09.2007 , Ausgabe: 72 , Seiten: 33 , Rubrik: SONDERTHEMA
Von Alexandra Hautzenröder
und Victor Meyer
Deutschland führt zum 1.Januar 2009 eine Abgeltungssteuer ein, die Kapitaleinkünfte von Privatanlegern erfasst. Ab diesem Stichtag sind Kapitalerträge, zu denen zukünftig auch private Veräusserungsgewinne auf Wertpapiere und Termingeschäfte (nicht Immobilien) gehören, mit 25% (zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) zu versteuern. Die Abgabe wird unabhängig von der Haltedauer des Investments erhoben, womit die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr für Wertpapiere entfällt.
Die neue Steuer wird von den Finanzinstituten direkt an der Quelle abgezogen und dem Finanzamt überwiesen. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommenssteuer des Gläubigers künftig grundsätzlich abgegolten.
Bestandschutz gilt für Veräusserungsgewinne, wenn sie mit Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren erzielt werden, die bis 31.Dezember 2008 erworben worden sind. Diese Papiere dürfen weiterhin nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten steuerfrei verkauft werden. Für Zertifikate ist dieser Bestandschutz eingeschränkt. Vor dem 15.März 2007 erworbene Zertifikate können nach Ablauf einer zwölfmonatigen Haltedauer steuerfrei veräussert werden. Zertifikate fallen aber dann unter die Abgeltungssteuer, wenn sie nach dem 14.März 2007 erworben und nach dem 30.Juni 2009 veräussert werden.
Betroffen von der Abgeltungssteuer sind ausser Anlegern in Deutschland (Steuerinländer) in bestimmten Einzelfällen auch in der Schweiz ansässige Privatinvestoren (Steuerausländer) mit deutschen Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren im schweizerischen oder deutschen Depot. Die unterschiedlichen Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf einzelne Anlageformen sind im Folgenden dargestellt.
Anleihen, Zinspapiere, Sparbriefe
Zinserträge und Kursgewinne unterliegen ab 2009 in vollem Umfang der Abgeltungssteuer. Für Steuerausländer ist der Einbehalt von Abgeltungssteuer grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Abgeltungssteuer unterliegen lediglich Zinserträge und Kursgewinne, die gegen Aushändigung von fälligen Zinsscheinen (sogenannten Tafelgeschäften) dem Schweizer Privatanleger über ein inländisches Kreditinstitut ausgezahlt oder gutgeschrieben werden.
Dividendenausschüttungen deutscher Aktien werden unabhängig vom Aktionärskreis mit der Abgeltungssteuer belastet. Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen darf Deutschland lediglich 15% Quellensteuer von Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften einbehalten, mit der Folge, dass der Schweizer Anleger Anspruch auf Erstattung der einbehaltenen Steuer in Höhe von 10 Prozentpunkten hat.
Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften werden nur dann von der Abgeltungssteuer erfasst, wenn die Ausschüttungen dem Schweizer Anleger im Rahmen eines Tafelgeschäfts über ein deutsches Finanzdienstleistungsinstitut ausgezahlt und gutgeschrieben werden.
Für Gewinne und Zahlungen aus Zertifikaten fällt grundsätzlich für Steuerausländer keine Abgeltungssteuer an, soweit kein Tafelgeschäft vorliegt.
Investmentfonds
Die neue Steuer wird auch bei Investmentfonds greifen, wobei hier zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds unterschieden wird. Bei Investmentfonds, bei denen der erwirtschaftete Ertrag in Form von Veräusserungsgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Termingeschäften thesauriert wird, fällt auf Ebene des Anlegers zum Geschäftsjahresende zunächst keine Abgeltungssteuer an. Erst wenn der Anleger die Fondsanteile abstösst und seine Gewinne realisiert, wird die Abgeltungssteuer erhoben. Werden die auf der Ebene des Investmentfonds erzielten Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Termingeschäften ausgeschüttet, unterliegen sie zum Zeitpunkt der Ausschüttung beim Anleger grundsätzlich der Abgeltungssteuer in Höhe von 25%.
Dies gilt ab dem 1.Januar 2009 für Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Termingeschäften unabhängig von der Haltedauer, wenn der Fonds die Wertpapiere nach dem 31.Dezember 2008 angeschafft bzw. das Termingeschäft nach diesem Termin abgeschlossen hat. Weiterhin unterliegt auch bei ausschüttenden Fonds der Verkauf entsprechender Fondsanteile grundsätzlich der Abgeltungssteuer.
Zinserträge, deutsche Dividendenerträge und sonstige Erträge, die ein Fondsinvestment erwirtschaftet, sind analog zur Direktanlage sowohl bei ausschüttenden als auch bei thesaurierenden Fonds mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% zu belegen.
Für Steuerausländer kann die Abgeltungssteuer mit Blick auf ausgeschüttete wie thesaurierte inländische Dividendenerträge anfallen, sofern die Fondsanteile in einem deutschen Depot gehalten werden. Hinsichtlich der vom Fonds erwirtschafteten verbleibenden Erträge, die grundsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen (z.B. erwirtschafteter Zinsertrag), kann für Steuerausländer die Abgeltungssteuer nur bei Tafelgeschäften entstehen.
Was es zu beachten gilt
Es gibt für Anleger nur bedingt Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu vermeiden. Da für Wertpapiere, die vor dem 1.Januar 2009 gekauft wurden, ein Bestandschutz besteht, soweit sie ausserhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist verkauft werden, ist der Erwerb von Wertpapieren, die langfristig hohe Kursgewinne erwarten lassen, vor diesem Stichtag zu empfehlen.
Zu beachten ist, dass für Depotüberträge aus Nicht-EU-/EWR-Ländern nach Deutschland ab 2009 ein Nachweis der Anschaffungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter nicht zulässig ist. Bei einem Verkauf der übertragenen Wertpapiere aus dem deutschen Depot gelten 30% des Veräusserungserlöses als steuerpflichtiger Veräusserungsgewinn. Dementsprechend wäre es unter Umständen vorteilhaft, einen geplanten Übertrag von Wertpapieren von der Schweiz nach Deutschland noch vor dem 1.Januar 2009 vorzunehmen.
Alexandra Hautzenröder, Assistant Manager, Victor Meyer, Partner, in der Abteilung Steuer- und Rechtsberatung von PricewaterhouseCoopers, Zürich.
Hallo Simona
Ich glaube nicht, dass dies die Deutschen davon abhält Aktien zu kaufen. Es bleibt ihnen ja nichts anderes übrig. Die Deutschen mussten sich schon an vieles gewöhnen, also werden sie es auch jetzt wieder tun.
Allerdings frage ich mich was mit Veräusserungsverlusten passiert.?
Auch wenn es die Deutschen nicht davon abhalten sollte, dann doch ma¯¿½glicherweise einen Teil der restlichen Welt. Vera¯¿½usserungsverluste - na was soll man damit? Die werden wohl bleiben, man muss ja keine Aktien u.dgl. kaufen? 8)
Im Jahr 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer. Alle Erträge (wie Zinsen, Dividende usw) werden einheitlich mit 25% besteuert. Die Banken werden die fällige Steuer einbehalten und weiter ans Finanzamt transferieren. Die Schuld für den Anleger ist dann abgegolten. Bei den Lebensversicherungen wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Wenn ein LV-Vertrag mindestens 12 Jahre läuft
und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt, wird nur 50% des Ertrages steuerlich berücksichtigt. Die Riesterrente ist ebenfalls nicht von der neuen Abgeltungssteuer-Regelung betroffen.