Kommt die Rechtsschutzversicherung auch für Fälle im Ausland auf?
Guten Morgen :-)
wir waren vor kurzer zeit in Österreich und hatten dort eine Wohnung gemietet. Weil die Ausstattung und auch der Zustand nicht der Ankündigung entsprach, möchten wir eine teilweise Erstattung unserer im Voraus gezahlten Miete haben.
Die Eigentümerin sieht das anders. Jetzt erwägen wir eine Fortsetzung vor Gericht. Wir sind im Besitz einer Rechtsschutzversicherung, wissen aber nicht, ob die auch für Rechtsfälle im Ausland zum Tragen kommt.
AW: Kommt die Rechtsschutzversicherung auch für Fälle im Ausland auf?
Das hängt voll und ganz davon ab, was sie nun tatsächlich in ihrem Rechtsschutz-Vertrag mitversichert haben.
Im Normalfall sind solche Fälle innerhalb von Europa mit drin.
Aber mehr als Spekulationen fürchte ich, wird man hier nicht bieten können. Daher wäre der einfachste Weg einmal direkt bei ihrem Rechtsschutz-Anbieter anzurufen und dies zu erfragen.