Widersprüchliche Angaben zur Auszahlung des Gutabens

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  1. Avatar von Kikke
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    Standard Widersprüchliche Angaben zur Auszahlung des Gutabens

    Hallo Zusammen,
    wir haben im Moment ein Problem mit der BKM.
    Vor 11 1/2 Jahren haben wir bei der BKM einen Bausparvertrag abgeschlossen, den wir dann vor etwas mehr als 2 Jahren erhöht haben. Wir haben den Vertrag so abgeschlossen, dass die Zuteilung der Bausparsumme jetzt, zum 01.07.11 erfolgen sollte. Nun erfuhren wir erst mal, das die Fälligkeit erst irgendwann im August sein soll. Wir haben aber bisher noch kein Zuteilungsschreiben von der Bausparkasse bekommen. Nun ist es so, dass wir kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten.
    Nun meine Fragen:
    Unser Sachbearbeiter sagte uns, dass wir, wenn wir das Darlehen nicht in Anspruch nehmen und nur das angesparte Geld zurückhaben wollen, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen müssten.
    Kann das so sein? Und warum müssen wir kündigen, wo der Vertrag doch bald Zuteilungsreif sein sollte?
    Wir brauchen das Geld erst zum Ablösen des Bankkredites im September.

    Dann habe ich noch eine Frage zu den sogenannten Bewertungszahlen.
    Wie berechnen die sich und wie können wir erfahren wann unsere Bewertungszahl ausreicht, um den Vertrag zuteilungsreif zu machen? Wie gesagt, wir zahlen seit 11 1/2 Jahren ein und haben inzwischen über 40% der Bausparsumme angespart. Wie lange soll man denn einzahlen, um zuteilungsreif zu werden?
    Viele Grüsse,
    Kikke

  2. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Widersprüchliche Angaben zur Auszahlung des Gutabens

    Zitat Zitat von Kikke
    Hallo Zusammen,
    wir haben im Moment ein Problem mit der BKM.
    Vor 11 1/2 Jahren haben wir bei der BKM einen Bausparvertrag abgeschlossen, den wir dann vor etwas mehr als 2 Jahren erhöht haben. Wir haben den Vertrag so abgeschlossen, dass die Zuteilung der Bausparsumme jetzt, zum 01.07.11 erfolgen sollte. Nun erfuhren wir erst mal, das die Fälligkeit erst irgendwann im August sein soll. Wir haben aber bisher noch kein Zuteilungsschreiben von der Bausparkasse bekommen. Nun ist es so, dass wir kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten.
    Nun meine Fragen:
    Unser Sachbearbeiter sagte uns, dass wir, wenn wir das Darlehen nicht in Anspruch nehmen und nur das angesparte Geld zurückhaben wollen, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen müssten.
    Kann das so sein? Und warum müssen wir kündigen, wo der Vertrag doch bald Zuteilungsreif sein sollte?
    Wir brauchen das Geld erst zum Ablösen des Bankkredites im September.

    Dann habe ich noch eine Frage zu den sogenannten Bewertungszahlen.
    Wie berechnen die sich und wie können wir erfahren wann unsere Bewertungszahl ausreicht, um den Vertrag zuteilungsreif zu machen? Wie gesagt, wir zahlen seit 11 1/2 Jahren ein und haben inzwischen über 40% der Bausparsumme angespart. Wie lange soll man denn einzahlen, um zuteilungsreif zu werden?
    Viele Grüsse,
    Kikke
    Hallo,

    bitte nicht kündigen.

    Um die Zuteilung zu beschleunigen müssen Sie einfach die Bausparsumme reduzieren, so kommen Sie in die Zuteilung.

    Wahrscheinlich hat ihr Vertrag noch nicht die benötigte Bewertungszahl.

  3. Avatar von Kikke
    Kikke ist offline
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    Standard AW: Widersprüchliche Angaben zur Auszahlung des Gutabens

    Vor ein paar Tagen war unser Sachbearbeiter bei uns. Wir haben NICHT gekündigt. Er sagte uns, dass die Mindestbewertungspunktzahl 3,08 sei und wir haben inzwischen 4,2. Als wir ihn fragten, warum wir kündigen sollten, obwohl die Zuteilung doch bald stattfinden sollte, druckste er etwas herum und meinte dann, wir könnten auch warten, im August müssten wir bei der Zuteilung dabei sein. Er versuchte auch immer wieder uns zur Wahlzuteilung zu überreden, was wir allerdings nicht wollen, weil das mit einem Darlehen verbunden ist, was wir nicht in Anspruch nehmen wollen, aber er wollte das irgendwie nicht richtig einsehen.
    Ich finde die Beratung, die wir von den BKM Leuten bekamen schon fast an Lügen grenzt, weil es sich alles, als wir abgeschlossen haben, ganz anders anhörte. Erst jetzt rückte er mit der Wahrheit heraus. Er hat unsere Unkenntnis damals voll ausgenutzt und daher kann ich nur raten: blos niemals BKM!
    Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
    Gruss,
    Kikke

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widersprüchliche Angaben zur Auszahlung des Gutabens

    Hallo Kikke,

    aus den verschiedensten Gründen finden diese Fehlberatungen bei Bausparkassen immer mal statt, teilweise auch vom Unternehmen gewünscht, denn u.a. hoch verzinste alte Renditeverträge sind nicht mehr gewünscht und wenn man diese umwandelt, dann geht dieser Anspruch der höheren Guthabensverzinsung verloren!

    Aber auch aufgrund der Komplexität von Bausparen werden für einen Neubabschluss gerne mal in Bezug auf den Altvertrag Beratungen zum Nachteil des Kunden geführt!

    Natürlich gilt das nicht für die gesamte Branche, auch macht Bausparen Sinn und wird gut beratend und für den Kunden nutzvoll verkauft, aber es sind auch immer mal wieder Vertreter dabei, die nur ihren Vorteil sehen!

  5. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Widersprüchliche Angaben zur Auszahlung des Gutabens

    Zitat Zitat von Kikke
    Vor ein paar Tagen war unser Sachbearbeiter bei uns. Wir haben NICHT gekündigt. Er sagte uns, dass die Mindestbewertungspunktzahl 3,08 sei und wir haben inzwischen 4,2. Als wir ihn fragten, warum wir kündigen sollten, obwohl die Zuteilung doch bald stattfinden sollte, druckste er etwas herum und meinte dann, wir könnten auch warten, im August müssten wir bei der Zuteilung dabei sein. Er versuchte auch immer wieder uns zur Wahlzuteilung zu überreden, was wir allerdings nicht wollen, weil das mit einem Darlehen verbunden ist, was wir nicht in Anspruch nehmen wollen, aber er wollte das irgendwie nicht richtig einsehen.

    Hallo Kikke,

    sie können auch die Zuteilung annehmen und sich nur das angesparte Eigenkapital auszahlen lassen. Eine Zuteilung ist nicht grundsätzlich mit dem Abschluss eines Darlehens verbunden.

    Viele Grüße!

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