Muss man bei der privaten Krankenversicherung in Vorkasse gehen?
Ich bin Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und kenne es nicht anders, als dass meine Arztkosten direkt von der Krankenkasse abgerechnet werden. Meine Nachbarin ist in einer privaten Krankenversicherung und ich bekomme mit, dass sie die Arztrechnungen erst mal selbst bezahlen muss. Später bekommt sie das Geld dann von ihrer Krankenkasse wieder zurück.
Meine Frage ist, ob das bei jeder privaten Krankenkasse so ist oder ob auch die Möglichkeit besteht, die Rechnungen bei der Kasse einzureichen und danach erst den Arzt zu bezahlen.
AW: Muss man bei der privaten Krankenversicherung in Vorkasse gehen?
Hallo Kranski,
ja es ist richtig , dass man als Privatversicherter mit dem Arzt direkt abrechnet. Dieser richtet die Rechnung an den Patienten und der reicht die Kosten bei seiner Krankenkasse ein. Die Zahlungsfrist bei Rechnungslegeung der Ärzte beträgt im Allgemeinen 30 Tage, so dass gewährleistet ist, die Kostenerstattung der Krankenkasse in diesem Zeitraum erhalten zu haben.
Die Abrechnung über den Patienten ist schon deshalb notwendig, da ja in den einzelnen ambulanten Tarifen nicht immer 100% Kostenerstattung oder Selbstbeteiligungen verankert sind. Wie sollte der Arzt dann an seine volle Rechnungssumme kommen.
Anders verhält es sich teilweise bei stationären Aufenthalten. Viele Krankenhäuser rechnen heute bereits direkt mit den Privatkrankenkassen ab, da hier auch die Kostenerstattung klarer definiert ist.
Sollten Sie weitere Fragen zur Thematik haben, stehe ich gern zur Verfügung.
AW: Muss man bei der privaten Krankenversicherung in Vorkasse gehen?
Hallo Kranski,
da hat Mike absolut Recht. Grundsätzlich musst du immer erstmal in Vorkasse treten..was du wiederbekommst ist eben von deinem Tarif abhängig.
Mich persönlich stört das nicht weiter : ich bekomm die Rechnung, bezahle und bekomme dann mein Geld wieder.
Soweit ich weiß gibt es da keine PKK die das anders macht...