Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

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  1. Avatar von Reiner
    Reiner

    Standard Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Liebes Forum......
    auf diesem Gebiet bin ich völlig unwissend, müsste mir aber wegen unserer eigenen Finanzierung mal langsam ein bescheidenes Wissen zulegen.
    Vielleicht kann mir dieses sehr nette Forum dabei behilflich sein. Wir haben ein Haus gekauft und das mit einem ganz normalen Annuitätendarlehen finanziert.
    Die erste Zinsbindung dauert zehn Jahre. Mittlerweise weiß ich, dass es auch noch einige andere Arten der Finanzierung gibt, die unter Umständen auch sehr viel günstiger sein können.
    So kann man sie ja zum Beispiel auch mit einer Lebensversicherung koppeln.
    Kann man nach der ersten Zinsbindung die Finanzierungsart noch ändern?

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Hallo Reiner,

    Finanzierungen mit Lebensversicherungen.
    Wie kommen Sie auf diesen Einfall?
    Dies war bzw. ist noch sinnvoll mit Lebensversicherungen die vor dem
    01.01.2005 abgeschlossen wurden.
    Heute ist dies nicht mehr empfehlenswert.

    Belassen Sie es mit Ihrer Finanzierung über ein Annuitätendarlehen.
    Dies ist der beste Weg.

    Gruß

  3. Avatar von Fin-Spezi
    Fin-Spezi ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Hi Reiner,

    um es auf den Punkt zu bringen:

    Ja ist immer möglich, sofern die Darlehensgebende Bank die gewählte Finanzierungsform unterstützt /anbietet:

    ... und wenn nicht? Dann sucht man sich einen alternativen Darlehensgeber und finanziert um (was meist sogar eine günstigere Möglichkeit ist).

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Hallo Fin-Spezi,

    und dann hoffen wir, dass der Finanzierungs-Experte der hier Lebensversicherungen (Beginn ab 2005) zu einer Baufinanzierung anbietet die zu zahlende Kapitalertragssteuer bei Ablauf in den Effektivzins mit einrechnet!

    Gruß

  5. Avatar von Fin-Spezi
    Fin-Spezi ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Hi,

    was willst Du mir damit sagen?

    Die Frage war,... ist es möglich dass.... und nicht ist es sinnvoll! Dabei gibt es sogar noch mehr als nur klassische Lebensversicherungen.
    (Und auch die können nach Abschluss 2005 individuell steuerlich optimiert werden)

    Das ist aber letztlich Sache des Beraters der die Rahmenbedingungen kennt

  6. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Hallo..

    in diesem Forum wundere ich mich über viele Antworten!

    Man sollte aber einen Fragesteller auch auf negative Dinge aufmerksam machen und nicht nur auf die Zuständigkeit des Beraters verweisen.

    Auf Ihre Erklärung zu dem Hinweis LV-Abschlüsse ab 2005 die steuerlich optimiert werden können, in Verbindung mit einer Baufinanzierung bin ich einmal gespannt.

    Gruß!

  7. Avatar von Fin-Spezi
    Fin-Spezi ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Policen (oder eher deren Ertag) mit Abschluß nach 2005 unterlagen bekanntermaßen erst der Kapitalertragssteuer und seit 2008 der Abgeltungssteuer wenn sie nicht die Voraussetzungen zur Besteuerung gem. Halbeinkünftebesteuerung erfüllen (mind.12 J. Laufz. und Abruf erst ab 60 LJ).

    Soweit ja nix Neues.

    Da das Thema sehr umfangreich ist nur kurz:

    Es gibt einige indiduelle Möglichkeiten:

    Was z.B. viele nicht wissen: Besteuert wird nicht der Vers.-Nehmer oder die Vers.-Person, sondern der Begünstigte im Erlebensfall. Wenn der nun gar kein zu versteuerndes Einkommen besitzt im Jahr der Auszahlung werden hier schonmal (je nach Ablaufleistung) die Steuersätze "optimiert".
    Innerfamiliär sind da schon einige Konstellationen denkbar und auch darstellbar.

    Bei flexiblen Policen (i.d.R. Fondpolicen) besteht die Möglichkeit der Senkung einer Steuerprogression durch Verteilung der Tilgung auf mehrere (vom individuellen Steuersatz abhängig) Jahre. Mit z.B. dem heutigen Zinsniveau (30 Jahre fest für 4,5%) und einer nur mäßigen Wertentwicklung (z.B.6%) ergibt sich hier schon ein positiver Overhead.

    Interessant wird das natürlich doppelt für Kapitalanleger.

    Ist eine große Spielwiese, die einige gute Möglichkeiten bietet. Nicht für jeden und nicht in jedem Fall, aber plakativ die Finanzierungsform zu verteufeln.... *kopfschüttel*

    Letztlich kann nur nach einer individuellen Beratung und etwas "Gripseinsatz" festgestellt werden, ob, wie und welche Lösung ,für wen, die Beste ist.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Ohnehin macht die Tilgungsaussetzung gegen Lebensversicherungen keinen Sinn, denn was bringen Renditen von 4,5 % die noch nicht mal garantiert sind ( die prognostizierten Ablaufleistungen haben mittlerweile schon eine 3 vor dem Komma ), wenn ich 4,5-4,8 % Zinsen zahlen muss?? Das ist ja noch ein günstiges Beispiel, aber selbst bei pari entschulde ich mich annuitätisch aufgrund des Zinseszinseffektes ( aufgrund der Annuität ) schneller.

    Schlimm wird es dann, wenn die Zinsfestschreibung auf 10 Jahre gewählt wurde, während die LV auf 30 jahre und noch länger abgeschlossen wurde.

    Als man nach § 7b und 10e auch als Eigennutzer seine Zinsen noch stuerlich geltend machen konnte ( 70er und 80er jahre ), da hat das durchaus noch Sinn machen können, heute aber hat das endfällige Darlehen gegen eine LV keinerlei Berechtigung mehr, jedenfalls nicht für den Darlehensnehmer, für den Vermittler aber sehr wohl!!

  9. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Hallo Fin-Spezi,

    kann mich der Antwort von Noelmaxim nur anschließen.

    Wer in der heutigen Zeit einem Interessenten bei einer Baufinanzierung eine neue Lebensversicherung aufschwätzt (Tilgungsaussetzung)
    der schaut nur auf seinen eigenen Geldbeutel (zusätzliche Provision).

    Aber hilfreich ist dies nicht für den Darlehensnehmer.

    Viele Grüße!

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Hallo Reiner,

    bleiben sie nach Zinsauslauf bei dem klassischen Annuitätendarlehen und bringen die evtl. Zinsverbesserung in die zusätzliche laufende Tilgung, somit Beibehaltung der bisherigen mt. Rate.

    Sondieren sie bei Auslauf den Markt und zeichnen das Angebot mit den besten Zinsen. Sollte die Zinsfestschreibung in den kommenden 3 Jahren auslaufen empfehle ich ihnen über ein Forwarddarlehen nach zu denken. Dabei sichern sie sich den Zins von heute für einen späteren Zeitpunkt. Eine mtl. Belastung bis zur Ablösung der Restschuld aus dem alten Darlehen fällt für das Forwaddarlehen bis zur Auszahlung nicht an!

    Die Kosten bei einem Bankenwechsel nach Zisnauslauf sind mit 100-200 Euro überschaubar, ein ernueter Notartermin fällt nicht an, da die bisherigen Grundschulden in der Regel übernommen werden.

  11. Avatar von Fin-Spezi
    Fin-Spezi ist offline

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    Standard AW: Ist nach der Zinsbindung auch ein Wechsel der Finanzierungsart möglich?

    Hi erstmal,

    ich gebe Euch ja Recht.... - wenn auch nur bedingt.

    Ich finde es klasse, wie Ihr immer den Begriff Lebensversicherung gleichsetzt mit einer kapitalgebundener LV. (Wer schließt die denn noch ab?)

    Leider hat sich die Begrifflichkeit "Tilgungsausgesetzt gg. LV" im Markt nicht geändert, obwohl die aktuelle Fnanzierungsform eher die (Renten-)Fondspolicen berücksichtigt.

    Und bevor Ihr wieder loshackt.... Nein ich verkaufe diese Finanzierungen nicht! Ich verdiene mein Geld nicht mit dem Abschluß von Policen.

    B.t.T.
    @Reiner

    Das günstigste Darlehen ist das was man nicht aufnimmt. Aber ansonsten kann die Devise nur lauten: Tilgen, tilgen, tilgen !
    Ein wechsel in eine Tilgungsaussetzung nach 10 Jahren macht kaum Sinn. Du hast am Ende der Zinsbindung bei vereinbarter 1% Tilgung p.a. ca. 12-13% des Darlehens getilgt. Wenn Du nun eine bestehende LV/RV einkalkulieren willst, kannst Du diese ja einfach weiterhin bedienen bis zum geplanten Finanzierungsende. Allerdings sollte die Tilgung in das Darlehen weiterhin laufen und sogar erhöht werden.

    Solltest Du mit dem Gedanken spielen, eine neue Police als echte Tilgungsaussetzung abzuschließen, musst Du Dir über die Risiken im klaren sein. Wie noelmaxim schon geschrieben hat.... bei klassischen Policen ist die zu erwartende Rendite kleiner als Dein Zins und somit wird es teurer.
    Bei Fondsprodukten kann diese Rendite tatsächlich höhrer sein, aber nur bei entsprechender Laufzeit (m.E. mind. 25 Jahre) und Flexibilität deinerseits im Bedarfsfall die Finanzierung auch noch einige Jahre zu verlängern (wenn zum Finanzierungsende die Märkte mal wieder "unten" sind).
    Hier musst Du schon etwas "Zocker" sein und Risiken sehen.

    Letztlich:

    Mittlerweise weiß ich, dass es auch noch einige andere Arten der Finanzierung gibt, die unter Umständen auch sehr viel günstiger sein können.
    So kann man sie ja zum Beispiel auch mit einer Lebensversicherung koppeln.
    Was meinst Du mit "sehr viel günstiger..."?

    Wichtig ist das "...sein können" in dem Satz, da diese Finanzierungsform auch "sehr viel teurer" werden können.

    Und rein zinstechnisch gibt es hier keinen echten Unterschied.

    Grüße

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