Kann ich bei eigener Kündigung eine Abfindung verlangen?
Ich arbeite im Augenblick in einer Firma, die leider demnächst wieder einige Mitarbeiter einsparen muss oder will. Eine Trennung fällt mir nicht leicht, da ich bereits seit über zehn Jahren hier tätig bin. Ich möchte aber auch nicht arbeitslos werden und habe mich deshalb schon mal nach einer anderen Stelle umgesehen.
Letzte Woche hatte ich ein Vorstellungsgespräch und warte jetzt auf die Rückmeldung. Wenn es klappt, würde ich gerne dorthin gehen, um einer Kündigung seitens des Arbeitgebers zuvor zu kommen. Trotzdem würde es mich interessieren, ob ich ein Recht auf eine Abfindung habe, wenn ich selber kündige. Schließlich ist die Kündigung ja durchaus im Sinne der Firma.
Was sagt ihr dazu?
AW: Kann ich bei eigener Kündigung eine Abfindung verlangen?
Ein Recht auf Abfindung bei Eigenkündigung gibt es selbstverständlich nicht. Allerdings kannst Du das aushandeln. Du bietest an den Arbeitsvertrag aufzulösen gegen Zahlung von Summe X. Der Arbeitgeber wird verhandlungsbereit sein, weil eine Kündigung immer mit Risiken behaftet ist. Erkundigen Sie sich mal bei Betriebsrat, welche Abfindungshöhe in Ihrem Betrieb "üblich" ist.
Übrigens gibt es nur in einem einzigen Fall ein Recht auf Abfindung: Bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn der Arbeitnehmer auf Kündigungsschutzklage verzichtet. Dann gibt es 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr.
Alle anderen Abfindungen sind Verhandlungssache. Entweder direkt mit dem Arbeitgeber oder indirekt über dem Betriebsrat im Sozialplan und Interessenausgleich.