Die Crux mit den Direktversicherungen (Kündigung etc.)
Hallo,
ich bin schon seit Monaten auf der Suche nach der Antwort die es aller wahrscheinlichkeit nach nicht gibt.
Ich habe eine Direktversicherung und eine Pensionskasse bei meinem alten Arbeitgeber (bis 2009 gehabt).
Da ich durch Arbeitslosigkeit zwischendurch in finanzielle Schieflage geraten bin suche ich nach einer Möglichkeit an das Geld in diesen Versicherungen ranzukommen (sei es durch Umwandlung in eine reguläre LV oder durch Kündigung, Beleihung, Irgendwas....)
Direktversicherungen können ja nicht durch den Arbeitnehmer gekündigt werden. Wenn ich die DVs jetzt zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehme und diesen bitte die DVs nach einiger Zeit zu kündigen, könnte das funktionieren? Mir ist bewusst, dass ich Steuervorteile durch die DVs hatte und die würde ich auch zurückzahlen.
Über Sinn und Unsinn der Aktion hinsichtlich dem Ergebnis was ich theoretisch bei vorzeitiger Auszahlung (so sie denn in irgendeiner Form möglich ist) bekomme brauchen wir uns nicht streiten. Dass ich da draufzahle ist mir bewusst.
Vielleicht hat ja irgendwer noch eine Idee wie ich an das Kapital der Direktversicherung kommen kann.
Danke schonmal fürs lesen und auch für eventuelle Antworten.
AW: Die Crux mit den Direktversicherungen (Kündigung etc.)
Hallo Marco,
da haben Sie Pech. Eine Betriebliche Altersversorgung können Sie frühestens zum 60. Lebensjahr kündigen und das Kapital bekommen Sie auch frühestens zu diesem Zeitpunkt ausbezahlt.