Ist das Eigenkapital Voraussetzung für ein Baudarlehen?
Liebe Forummenschen,
da meine Eltern über ein Baugrundstück im Bergischen verfügen, möchte ich dort in ein paar
Jahren gerne ein Häuschen draufsetzen. Da weder meine Freundin noch ich rasend viel
verdienen, können wir im Moment auch nicht soviel zurücklegen, dass wir in ein paar Jahren
ein gutes Eigenkapital zur Verfügung hätten. Dafür haben wir aber ja auch das Grundstück
schon.
Ist bei allen Banken das vorhandene Eigenkapital eine Voraussetzung für die Gewährung eines
Baudarlehens? Oder richtet sich diese Entscheidung vielmehr nach der Höhe des Einkommens
und der sonstigen finanziellen Situation?
AW: Ist das Eigenkapital Voraussetzung für ein Baudarlehen?
Hallo Corbin,
wenn Sie ein Häuschen auf dem Grundstück Ihrer Eltern finanzieren möchten,
muß entweder das Grundstück auf Sie überschrieben werden,
oder Ihre Eltern müssen den Darlehensvertrag mit unterschreiben!
Das Grundstück wird bei dem Darlehen mit berücksichtigt.
Aber das entsprechende mtl. Netto-Einkommen muss auch vorhanden sein!
Viele Grüße!
Naseweis
AW: Ist das Eigenkapital Voraussetzung für ein Baudarlehen?
Hallo Corbin,
Eigenkapital ist nicht zwingend erforderlich, entsprechend schlecht kann dann aber die Kondition ausfallen. Natürlich spielt die Bonität ( Einkommen, Verschuldungsgrad durch vorhandene Kredite usw. ) eine entscheidende Rolle, es werden aber selten bei Vollfinanzierungen explizit höhere Haushaltspauschen angesetzt! Die Anforderungsprofile sind die gleichen, allerdings ergeben sich in der Regel durch die schlechteren Zinsen zwangsläufig höhere Anforderungsprofile, da der Abtrag ja auch höher ist!
Das Grundstück ihrer Eltern stellt ja Eigenkapital dar, insofern ist der Beleihungsauslauf ohnehin schon besser und entsprechend werden bessere Zinsen abgebildet.
Wenn sie auf dem Grundstück der Eltern bauen, ist eine Darlehensmitverpflichtung der Eltern keineswegs erfoderlich, auch muss das Grundstück nicht zwingend auf sie überschrieben werden!!
Persönliche und dingliche Haftung werden getrennt , allerdings sollten sie sich dann bezüglich der Eigentumsverhältnisse absichern, denn das Haus gehört dann faktisch ihren Eltern, da kann man aber beim Notar kostengünstig eine Absicherung für sie als Darlehensnehmer gestalten. Als Sicherheit und zur Senkung des Beleihungsauslaufs ( somit der Gestaltung besserer Konditionen ) wird das Grundstück aber alle Mal herangezogen!!! Eine Darlehensmitverpflichtung der Eltern ist wie beschrieben dafür nicht erforderlich!
AW: Ist das Eigenkapital Voraussetzung für ein Baudarlehen?
Hallo Naseweis,
jede Bank, jede Versicherung und jede Bausparkasse, quasi jeder Darlehensgeber akzeptiert beim Darlehensnehmer einen anderen Sicherheitengeber!
Die Grundschuld wird zu Gunsten der Bank des Darlehensnehmers auf das Sicherheitenobjekt eingetragen, der Sicherheitengeber haftet dann dinglich und der Darlehensnehmer persönlich!
Die Zweckerklärung regelt den Zusammenhang des Darlehens mit der Grundschuld!!
In dem hier geschilderten Fall entsteht die Problematik, dass der Darlehensnehmer für den Kredit haftet, ohne dass er am Eigentum beteiligt ist, das ist aber eine Eigentumsfrage, die sich mit Wohnrechten, Niesbrauchrechten usw. in Abteilung 2 des Grundbuchs oder Sicherungshypotheken oder anderen Dingen in Abteilung 3 des Grundbuchs regeln lässt.
Wenn einem Dritten jemand sein Haus als Sicherheit zur Verfügung stellt, kann dieser Dritte bei jeder Bank ein Hypothekenkredit bekommen!! Faktisch sorgt das Stellen einer Ersatzsicherheit wie z.B. lastenfreies Eigentum - somit die Verteilung der Grundschulden auf das Kaufobjekt und Ersatzsicherheitenobjekt - zu einem günstigerem Auslauf und somit zu besseren Konditionen, vielleicht sogar erst zu einem positiven Kreditvotum ( z.B. bei Vollfinanzierungen, wo noch andere Parameter wie z.B. geringes oder nicht sicheres Einkommen nicht so gut aussehen ).
Nichts unübliches somit und von jedem Darlehensgeber akzeptiert!!