Muss man von der privaten Altersvorsorge Steuern zahlen?
Hallo Leute. Bis vor kurzem wusste ich noch überhaupt nicht, dass man von der Rente, die man später einmal bekommt, auch noch Steuern zahlen muss. Ich war ein wenig geschockt, denn schließlich zahle ich ja jetzt während meiner Beschäftigungszeit auch schon jede Menge Steuern. Ich dachte immer, im Alter wäre das Thema durch.
Aber was die gesetzliche Rente angeht, habe ich das jetzt verstanden. Was aber ist mit meiner privaten Altersvorsorge, also zum Beispiel mit einer Riester-Rente oder einer Direktversicherung.
Muss ich für die monatlichen Zahlungen dann später auch Steuern bezahlen?
AW: Muss man von der privaten Altersvorsorge Steuern zahlen?
Ein ganz wichtiges Thema, welches sie hier ansprechen, da diese Dinge tatsächlich selten im Bewußtsein vorhanden sind.
Auch eine Riester-Rente und eine Direktversicherung sind steuerpflichtig. Bei der Direktversicherung ist darüber hinaus für gesetzlich Krankenversicherte ein weiterer Abzug in Form des dann gültigen Satzes mit einzuberechnen.
Steuerfreie Altersrenten gibt es ausschließlich für Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen worden sind und nicht Riester, Rürup oder bAV heißen.
AW: Muss man von der privaten Altersvorsorge Steuern zahlen?
Hallo EasyD,
hier verwechseln Sie etwas.
wenn der Versicherungsnehmer (Abschluss vor 2005) nach Ablauf der Rentenversicherung mtl. Rentenzahlung wählt, werden hier Steuern fällig und zwar nach dem Ertragswert.
Lediglich Kapitalauszahlungen von Renten- bzw. Lebensversicherungen sind steuerfrei wenn eine Laufzeit von 12 Jahren berücksichtigt wurde.
Auch die Kapitalauszahlungen von BAV-Verträgen (Abschluss vor 2005) sind steuerfrei (Laufzeit 12 Jahre).
Riester-Renten und Rürupp-Renten sind immer steuerpflichtig.
Viele Grüße!
AW: Muss man von der privaten Altersvorsorge Steuern zahlen?
Hallo P....
schauen Sie einfach ins Gesetz rein, bevor Sie solch einen Unsinn schreiben. Hier ist die Rede von Kapitalauszahlungen von BAV-Verträgen Abschluss vor 2005 und nicht von Rentenzahlungen.
Und bitte auch nicht die Steuer mit Krankenversicherungbeiträgen verwechseln.
Gruß
PS: meine erst BAV-Auszahlung habe ich bereits steuerfrei erhalten.
AW: Muss man von der privaten Altersvorsorge Steuern zahlen?
Na dann geben wir mal etwas Nachhilfeunterricht!
Unterschiede treten auf bei Verträgen die vor oder nach dem 1.1.2005 zum Abschluß gekommen sind.
Man unterscheidet hier zwischen steuerbegünstigter Pauschalbesteuerung bei Altverträgen und der nachgelagerten Besteuerung nach ESTG bei Neuverträgen.
Direktversicherung und Einkommensteuer:
Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) gilt seit Januar 2005 - bei Abschluss der Versicherung nach dem 1. Januar 2005 - auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Bei Versorgungszusagen, die ab 2005 gewährt werden, gilt das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Die Beiträge für die Direktversicherung sind steuerfrei, die Leistungen sind bei Erhalt zu versteuern.
Vor dem Jahr 2005 zahlte der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20-prozentige Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag). Die Leistungen im Alter werden bei diesen "Altverträgen" steuerbegünstigt ausgezahlt.Die Auszahlung dieser Verträge erfolgt ab dem 60. Lebensjahr steuerfrei, sofern der Vertrag zwölf Jahre bestanden hat und mindestens fünf Jahre lang eingezahlt wurde. Achtung: Die Pauschalbesteuerung gilt nur für Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden.
Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann im Jahr 2011 ein Betrag bis zu 2.640 Euro für die Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag ist außerdem von Sozialabgaben befreit.
Weiterhin kann ein Betrag von 1.800 Euro steuerbegünstigt in die Direktversicherung eingezahlt werden, sofern kein Altvertrag einer Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung nach §40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht oder dieser beitragsfrei gestellt wurde. Auf diesen zusätzlichen Betrag sind allerdings Sozialabgaben zu entrichten.
Hier vielleicht wirklich mal noch eine wichtige INFO:
Ab dem 1.1.2012 wird sich mal wieder einiges ändern. Natürlich zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Änderungen erfolgen per Gesetzeskraft. Die Versicherungen müssen demzufolge diesen Änderungen nachkommen. Ob sie wollen oder nicht!
Die früheste Abrufmöglichkeit bei privaten Rentenversicherungen ( auch Direktversicherungen) wird dem gesetzlichen Renteintrittsalter angepasst und vom 60. auf das 62. Lebensjahr hochgesetzt!
Weiterhin wird der Garantiezins von 2,25% auf 1,75% gesenkt.
Also ein gutes Argument sich jetzt noch bessere Konditionen zu sichern.