Hallo,
da ich Ende Mai 25 werde, falle ich aus der Familienversicherung raus (Studentin). Also habe ich mich nach einer neuen Kasse umgeschaut. Heute war ich auch bei der gesetzlichen KV meiner Wahl und dann gleich erstmal geschockt.
Am 4.03. bin ich Mama geworden und besuche derzeit einen Rückbildungsgymnastik-Kurs, der ja Kassenleistung ist. Dieser geht noch bis 17.06. und somit fallen 3 Kursstunden in die Zuständigkeit der neuen Versicherung. Und da kam dann der Schock: sie übernehmen die Kosten nicht, weil ich jetzt schon begonnen habe. Also bin ich gleich noch zu meiner jetzigen Kasse und was sagen die: "Sie beenden den Kurs nicht in der Zeit, wo Sie bei uns versichert sind, somit haben Sie keinen Erstattungsanspruch."
Ist das wirklich so? Muss ich den Kurs nun wirklich alleine zahlen? Können die es sich so einfach machen?
Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.
Nicky
Dagegen sprechen die Leistungen meiner jetzigen Kasse. Selbst auf dem Markt gibt es mittlerweile so etwas wie Wettbewerb und wenn ich schon selbst bezahlen muss, dann möchte ich auch, dass meine Kasse die Sachen übernimmt, die ich nutze. Bisher habe ich viel drauf gezahlt.
Die Sache hat sich übrigens geklärt, meine Hebamme kümmert sich darum.
Nicky
nun mach Dir da mal keine Sorgen, wenn es sich bei dem Kurs um einen von der alten Krankenkasse bewilligten Kurs handelt, dann muss die alte Kasse ihn zwingend zu Ende abrechnen. Was anderes wäre es wenn die Alte Kasse den Kurs "nur" bewilligt hätte. Dann wäre die neue Kasse erstattungspflichtig. Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, Jede Entscheidung beruft sich auf einem klagefähigem Bescheid. Und die Bescheide von einer Krankenkasse gelten ebenso für die andere.
auch hier gilt wieder (oftmals falsch). Ich habe keine Beratung durchgeführt. Ich habe lediglich die allgemeine Rechtslage ausformuliert. Beratungen finden bei mir niemals via Internet statt, und erst recht nicht ohne die Unterlagen gesehen zu haben. Die von mir getätigte Aussage wird Ihnen jeder Krankenkassenmitarbeiter der nicht in der "Leistungsbreduille" ist bestätigen.
Ganz nebenbei sind Krankenkassen mein persönliches "Berufshobby" . Das sei angemerkt.
auch hier gilt wieder (oftmals falsch). Ich habe keine Beratung durchgeführt. Ich habe lediglich die allgemeine Rechtslage ausformuliert.
und warum wieder falsche Hinweise ? Wenn der Versicherungsschutz zum 31.05. endet, zahlt die alte GKV keine Leistungen mehr die ab dem 01.06. stattfinden.
Beratungen finden bei mir niemals via Internet statt, und erst recht nicht ohne die Unterlagen gesehen zu haben. Die von mir getätigte Aussage wird Ihnen jeder Krankenkassenmitarbeiter der nicht in der "Leistungsbreduille" ist bestätigen.
mit Sicherheit nicht!
Ganz nebenbei sind Krankenkassen mein persönliches "Berufshobby" . Das sei angemerkt.
Irgendwie scheinen Sie sich gegenseitig beweisen zu wollen , wie fit Sie sind. Leider führt das meist zu gar nix.
Beratungshaftung in einem Forum ????
Berufshobby Krankenversicherung??
Da mußte ich bisher wirklich noch viel zu viele Defizite feststellen!
Und mal Thread übergreifend, weil mir das Hin und Her auf den Keks geht,
was spricht denn gegen einen ordentlichen Ärztetarif in der PKV??
Gut muss er sein, sonst nichts!
Leider ist es zutreffend das die DBV von der AXA geschluckt wurde, wie viele andere auch! Ich sage bewußt leider, da die DBV vorher ein guter Krankenversicherer war. Für Altverträge wird sich auch nichts ändern.
Trotz allem wird sich die Tarifwelt und die Beiträge bei der AXA zunehmend ändern. Die AXA ist ein Globalplayer und in erster Linie den Aktionären verpflichtet. Wer Ahnung hat, dem ist bekannt, dass dies für eine PKV nicht von Vorteil ist.
Vielleicht veranstalten Sie hier mal ein Quiz und stellen uns gegenseitig Fragen zur Gesetzeslage der PKV's und GKV's.
den Zusammenschluss mit der AXA kann man postiv wie auch negativ sehen. Dies hat aber auch gar nichts damit zu tun, dass die Ärztetarife des Unternehmes jetzt unter der Marke DÄV angeboten werden.
Mir geht es nur langsam auf den Keks, wenn ich in einem Forum ständig Aussagen von einer sogenannten Maklerin lese die meist völlig falsch sind, und die dann auch noch von sich behauptet ihr Berufshobby wäre die Krankenversicherung.
Beweisen muss ich mir selbst nichts. Tätig bin ich seit über 20 Jahren für die DBV, Schwerpunkt öffentlicher Dienst und Krankenversicherungen.
und warum wieder falsche Hinweise ? Wenn der Versicherungsschutz zum 31.05. endet, zahlt die alte GKV keine Leistungen mehr die ab dem 01.06. stattfinden.
Weil es kein falscher Hinweis ist. Die Leistungpflicht beginnt mit Genehmigung des Kurses. Damit muss die alte Kasse die gesamten Kosten des alten Kurses tragen. Schau doch einfach mal ins SGB. Das wird Dir mit Sicherheit da weiterhelfen. Und danke dafür das Du meine Zulassung öffentlich anzweifelst, zum Glück ist diese ja bei der IHK eindeutig nachzulesen.
Hallo MikeSpezi,
ich muss mir nichts beweisen, die Jahre in denen ich das musste sind lange vorbei. Ich weiss was ich kann. Ach und mein "Berufshobby" sind die Krankenkassen, nicht die Krankenversicherungen. Da besteht ein himmelweiter Unterschied. Eine Krankenkasse ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, kommt also Institutionen wie dem Arbeitsamt, dem Finanzamt gleich. Eine Krankenversicherung ist im optimalen Fall ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, im schlechtesten Fall eine börsennotierte Aktiengesellschaft.