Hallo,
ich habe am heute ein Schreiben meiner Versicherung bekommen, dass in diesem Jahr mein Junge Leute Rabatt wegfällt (ich zahle nur 40% des eigentlichen Beitrages). Ich selbst hatte das total verschwitzt bzw. war ich davon ausgegangen, dass ich den bis zum Ende des Studiums habe und nicht nur bis ich 25 werde.
Auf jeden Fall hätte ich aber spätestens am 01.04. kündigen müssen, da das Versicherungsjahr am 01.07. anfängt/abläuft.
Nun sitze ich derb in der Patsche. Habe mal beim Online Rechner nachgeschaut und das wird ziemlich teuer (Hausrat 170€, Haftpflicht 95€).
Die Versicherung hat mir aber auch noch keine neuen Beiträge zugesendet, so dass ich nciht weiß, ob die Beträge stimmen.
Habe ich auf Grund der Beitragserhöhung das Recht auch jetzt noch zu kündigen oder muss ich mich an die 3 Monate halten, da ja klar war, dass der Rabatt wegfällt?
Ich würde ich über eine schnelle Antwort freuen.
MfG Nicole
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Wahrscheinlich sind deine Chancen eher schlecht, weil die sich irgendwo in den Bedingungen damit absichern... Versuche aber einfach schnellstmöglich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und dann schaust du mal wie die Versicherung darauf reagiert! Ansonsten sind die Beiträge ziemlich hoch und das bekommst du mindestens auf dein jetzigen Preisniveau bei jeden guten Makler! Gern kann ich dir da auch weiterhelfen, einfach PN! Beste Grüße, Daniel
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
95 € für eine normale Privathaftpflicht und erst Recht 170 € für eine Studentenwohnung klingen echt hoch.
Man könnte einmal die Hausratversicherung ihrer Eltern prüfen. Einige Gesellschaften bieten hier mit einer Studentenklausel eine automatische Mitversicherung bei begrenzter Deckung an. Wenn man Glück hat und diese Summe ausreichend wäre, könnte man wegen Doppel-Versicherung kündigen.
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Hallo Nicole,
ich frage mich warum Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben?
Ich gehe davon aus, dass Ihre Eltern in Deutschland wohnen und eine eigene Privathaftpflicht haben!
Dann sind Sie in der PHV Ihrer Eltern bis zum Beendigung Ihres Studiums mitversichert.
Bei einigen Versicherer besteht auch eine Außenversicherung für den Hausrat z.B. Studentenwohnung. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass dies in der Hausrat Ihrer Eltern mitversichert ist.
Schicken Sie den Versicherungsvermittler, der Ihnen dies angeboten hat in die Wüste.
Kündigen Sie auf jeden Fall die PHV wegen Doppelversicherung und legen Sie dem Kündigungsschreiben, eine Kopie der Police Ihrer Eltern und die Vertragsbedingungen bei.
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Hallo Nicole,
das traurige zuerst, diese "jungen-Leute" Regelungen sind leider in wirklich fast allen Fällen bindende Vertragsbestandteile, ein guter Vermittler klärt im Beratungsgespräch darüber auf. Mein Tip ruf einen anderen Kollegen von mir (Makler) an und lass Dir ein günstigeres Angebot für später erstellen.
@ Naseweis,
ich sag nur oftmals falsch. Auch hier irrt der Naseweise User wieder. Die Versicherungsbedingungen der meißten Versicherer sagen eindeutig aus, das sobald ein Kind in die eigene Wohnung zieht, dieses ausdrücklich nicht mehr bei den Eltern versichert ist.
Aussenversicherung? Für einen ständig bewohnten Wohnsitz? Na das möchte ich dann gerne mal real bei einem Versicherer erleben.
Wenn ja ist es bei ganz wenigen in den erweiterten Bedingungen mitversichert, aber dann auch nur bis zum 25. Lebensjahr.
Die Studentwohnung selber dürfte allerdings mit der entsprechenden Prämie fast zu hoch versichert sein.
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Zitat von Daira
Hallo Nicole,
das traurige zuerst, diese "jungen-Leute" Regelungen sind leider in wirklich fast allen Fällen bindende Vertragsbestandteile, ein guter Vermittler klärt im Beratungsgespräch darüber auf. Mein Tip ruf einen anderen Kollegen von mir (Makler) an und lass Dir ein günstigeres Angebot für später erstellen.
@ Naseweis,
ich sag nur oftmals falsch. Auch hier irrt der Naseweise User wieder. Die Versicherungsbedingungen der meißten Versicherer sagen eindeutig aus, das sobald ein Kind in die eigene Wohnung zieht, dieses ausdrücklich nicht mehr bei den Eltern versichert ist.
und wieder hat die Maklerin Daira die Versicherungbedingungen nicht gelesen! Kinder sind bei den meisten Versicherungen bis zum Ende Ihrer 1. Ausbildung in der Privathaftpflicht mitversichert. Ein Studium zählt auch als Ausbildung. Wo diese mit 1. oder 2. Wohnsitz wohnen ist überhaupt nicht wichtig.
Aussenversicherung? Für einen ständig bewohnten Wohnsitz? Na das möchte ich dann gerne mal real bei einem Versicherer erleben.
Wenn ja ist es bei ganz wenigen in den erweiterten Bedingungen mitversichert, aber dann auch nur bis zum 25. Lebensjahr.
Wie kann man nur solchen Unsinn schreiben!
Die Studentwohnung selber dürfte allerdings mit der entsprechenden Prämie fast zu hoch versichert sein.
Liebe Grüsse
Daira
Daira soll ich Dir ein Angebot schicken? Ich vermute einmal, dass Du keinen Vertrag mit der AXA hast.
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
noch als Ergänzung:
Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung - bereits aus 2003
B Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
1.
a) des Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners *) des Versicherungsnehmers;
b) ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
*) lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in
einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung
befinden (berufliche Erstausbildung - Lehre und/oder Studium -,
nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.). Bei Ableistung
des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen
zusätzlichen Wehrdienstes) vor, während oder im Anschluß
an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen;
In den Versicherungsbedingung ist kein Vermerk zu finden, dass der Versicherungsschutz endet wenn ein Kind das 25. Lebensjahr erreicht, oder aus dem Elternhaus auszieht.
Dies sollte man auch als Versicherungsmaklerin wissen.
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
@ Naseweis:
Sind Sie evtl. etwas "Betriebsblind"? Es mag ja sein, dass die Kinder gemäß den Bedingungen der AXA weiter versichert sind.
Allerdings hat Daira recht, die mir bekannten Versicherungsbedingungen (mit Sicherheit nicht alle am Markt erhältlichen, Abweichungen sind also nicht nur möglich sondern sogar wahrscheinlich) besagen, dass Kinder eben nur solange mitversichert sind, wie der Wohnsitz im Haushalt der Eltern liegt.
Viele Ihrer Beiträge sind gut und auch allgemein gültig gehalten, aber gerade bei den unterschiedlichen Bedingungswerken der vielen Mitbewerber sollten Sie vorsichtig mit Generalauskünften sein.
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Hallo PI112,
Danke für diese Unterstützung. ich denke auch das der "Kollege" leicht betriebsblind ist. Ich werde mir allerdings mal die Bedingungen der Axa/DBV genauer zu gemüte führen. Denke das unser "Oftmals falsch" auch wieder etwas "interpretiert"
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Hallo Nicole,
entgegen der Meinungen mancher hier, würde ich sagen, das es keine Doppelversicherung gab. Sobald Du bei deinen Eltern ausziehst haftet die private Haftpflichtversicherung der Eltern im Regelfalle nicht mehr. Hier empfiehlt sich ein Blick in die Bedingungen der elterlichen Haftpflicht.
Das angesprochene Thema Doppelversicherung würde auch nur dann greifen, wenn Du in beiden Fällen Versicherungsnehmerin wärest. In deinem geschilderten Fall bist Du allerdings nur für die Verträge welche Du in deiner Wohnung abgeschlossen hast, Versicherungsnehmerin. Somit liegt keine Doppelversicherung mit doppelter Beitragslast vor. Und aus meiner Erfahrung sag ich mal salopp, auch kein Grund dich vorher aus dem Vertrag zu lassen.
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Hallo Nicole!
auf jeden Fall empfehle ich den Versicherungsvermittler zu wechseln.
Denn der hätte wissen müssen, dass Sie als Studentin über die Privathaftpflich Ihrer Eltern noch versichert sind.
Unter Umständen kann man hier sogar von einer Falschberatung sprechen!
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Hallo Dair,
scheinbar sind Sie des Lesens nicht mächtig.
Die Auskunft "unter Umständen" sagt lediglich aus, dass eine Möglichkeit besteht.
Wo sehen Sie in meinem Beitrag eine Rechtsberatung?
Gruß
Naseweis
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Hallo Naseweis,
ich meinte mit dem Hinweis auf Falschberatung nicht den Vermittler welcher Nicole die Haftpflichtversicherung verkauft hat. Vielmehr halte ich folgenden Satz
Denn der hätte wissen müssen, dass Sie als Studentin über die Privathaftpflich Ihrer Eltern noch versichert sind.
Für absolut grenzwertig und verdammt nah an einer Falschberatung.
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
@Naseweis:
Für jemanden der sein Wissen offensichtlich aus Broschüren für Anfänger bezieht (die leider nicht komplett sind, denn der Wohnsitz ist ein wichtiges Kriterium) sind Sie ganz schön vorlaut.
Ist Ihnen die Bedeutung Ihres "Namens" eigentlich bekannt?
AW: Junge Leute Rabatt fällt weg - Sonderkündigung?
Hallo PI.....
nein die Anfängerbröschure war für Sie gedacht, da ich davon ausgehe,
dass Sie zu dieser Gruppe gehören.
Lesen Sie sich doch zuerst einmal die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch, oder fragen Sie einfach einmal bei einem Versicherungsunternehmen nach, dann werden auch Sie noch etwas dazu lernen.