Hallo liebes Forum, ich möchte gerne unser Gemeinschaftskto. auflösen.
Ich habe mir bereits ein eigenes Kto. eröffnet.
Das Gemeinschaftskonto befindet sich im Guthaben.
Mein Mann ist der Hauptinhaber des Kontos.
Müssen wir gegenüber der Bank meines Mannes eine Erklärung abgeben?
Und wie lange dauert so etwas?
Was passiert mit meiner Kto. Karte und bin ich für den Notfall trotz allem noch verfügungsberechtigt.
wenn dein Mann "Hauptkontoinhaber" ist, dann muss er dahin gehen und es Umwandeln lassen und dich als Zweitkontoinhaberin löschen lassen.
Nein, wenn du als Zweitkontoinhaberin gelöscht wirst, hast du natürlich keine Verfügungsberechtigung mehr und deine EC Karte, Tan-Nummern usw. werden alle gesperrt.
Dein Mann könnte dir aber eine Verfügungsberechtigung ganz nach seinen belieben geben. Nur was soll das? Da kannst das Konto doch direkt so weiter laufen lassen, wie es jetzt läuft.