Wann müssen befristete Arbeitsverträge unterschrieben werden?
Meine Freundin hat eine Stelle angeboten bekommen in einer privaten Schülerbetreuung. Sie war lange arbeitslos und hat deshalb sofort zugegriffen. Den Vertrag hat sie allerdings noch nicht gesehen, obwohl sie bereits seit über einem Monat dort arbeitet. Letzte Woche hatte sie noch mal ein Gespräch, in dem man ihr mitteilte, dass die Stelle zunächst mal auf ein Jahr befristet sein soll.
Hätte man ihr das nicht bereits früher mitteilen müssen? Und ist es nicht auch so, dass sie den Arbeitsvertrag dann auch vor Arbeitsantritt hätte unterschreiben müssen? Verliert jetzt die Befristung eventuell ihre Gültigkeit?
Sie möchte gerne dort bleiben, aber auch fair behandelt werden.
AW: Wann müssen befristete Arbeitsverträge unterschrieben werden?
Als Betriebsrat kann ich hier nur dringend raten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und die Situation zu besprechen.
Grundsätzlich bedarf ein Arbeitsvertrag NICHT der Schriftform. Er kann wie jeder andere Vertrag nach BGB zustande kommen, eben auch mündlich. Es bedarf eben nur Angebot und Annahme. Wenn das Angebot da war und angenommen wurde, ein Beleg dafür wäre die Arbeitsaufnahme, ist mMn ein Vertrag da. Wenn er dann geänder werden soll (Befristung) bräuchte es auch die Zustimmung beider Parteien.
Probleme sind:
Probezeit bzw. 6 Monate bis der Kündigungsschutz greift. In dieser Zeit sollte man das Thema also aussitzen, sonst wird einem halt völlig legal innerhalb dieser 6 Monate gekündigt.
Gewinnt man vor dem Arbeitsgericht und klagt sich eine unbefristete Stelle ein, ist meistens das Vertrauensverhältnis hin, welches Basis für den Arbeitsvertrag ist. Dann ist es meist nur noch eine Frage der Abfindung.
Wie gesagt: Fachanwalt für Arbeitsrecht. Unbedingt auf die genaue Bezeichnung achten. Anwalt mit Fachrichtung Arbeitsrecht darf sich jeder nennen. Fachanwalt für Arbeitsrecht ist geschützt und steht für Qualität. Bitte auch keine Anwälte der Gewerkschaft nehmen, die sind meistens nicht so dolle. Keine Angst vor den Gebühren! Bei geringen Einkommen greift auch die Prozesskostenhilfe. Die Anwälte sind verpflichtet auch darüber zu beraten.