Kirchensteuerabzug

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  1. Avatar von domrepp
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    Standard Kirchensteuerabzug

    Hallo zusammen,

    ich bin Besitzer von Bausparverträgen und zu diesen bekommt man seit dem Jahr 2009, also mit Einführung der Abgeltungssteuer, zusätzlich zu den Kontoauszugen, eine Steuer-bescheinigung für jedes Jahr zugesandt. Da ich immer einen Freistellungsauftrag gestellt habe, wurde mir keine Steuer abgezogen, auch keine Kirchensteuer.
    Meine Frage ist jetzt:
    Kirchensteuer muss ich doch auf jeden Fall zahlen, oder? Sprich, auch wenn die Bausparkasse keine Ki-Steuer abgeführt hat, wird mir diese doch bei der Steuererklärung quasi nachträglich abgezogen! Ist das korrekt?

  2. Avatar von domrepp
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    Noch eine andere Frage:

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen folgenden Nummer:

    - Steuer-ID

    - Steuernummer

    - Sozialversicherungsnummer

    und wofür ist welche notwendig?