ich bin Besitzer von Bausparverträgen und zu diesen bekommt man seit dem Jahr 2009, also mit Einführung der Abgeltungssteuer, zusätzlich zu den Kontoauszugen, eine Steuer-bescheinigung für jedes Jahr zugesandt. Da ich immer einen Freistellungsauftrag gestellt habe, wurde mir keine Steuer abgezogen, auch keine Kirchensteuer.
Meine Frage ist jetzt:
Kirchensteuer muss ich doch auf jeden Fall zahlen, oder? Sprich, auch wenn die Bausparkasse keine Ki-Steuer abgeführt hat, wird mir diese doch bei der Steuererklärung quasi nachträglich abgezogen! Ist das korrekt?