Bietet jede Private Krankenversicherung eine Beitragsentlastung?
Hallo zusammen,
Nachdem ich es mir inzwischen gut leisten kann, würde ich eventuell gerne in die Private Krankenkasse wechseln. Bei einem Bruttomonatseinkommen von 5.300 Euro kann ich mir einen leistungsstarken Tarif aussuchen.
Da ich aber nicht immer soviel verdient habe und keine so hohe Rente haben werde, sorge ich mich, ob ich später die Beiträge noch bezahlen kann.
Es gibt ja wohl eine so genannte Beitragsentlastung, bei der man im Alter keine so hohen Beiträge mehr zahlen muss.
Ich möchte gerne wissen, ob es die grundsätzlich bei jeder Privaten Krankenversicherung gibt.
AW: Bietet jede Private Krankenversicherung eine Beitragsentlastung?
Hallo Dukatenesel,
man muss hier klar unterscheiden zwischen der gesetzlichen Altersrückstellung und der zusätzlich gebildeten Altersrückstellung der PKV Gesellschaft. Weiterhin ist Ihr Eintrittsalter
von Bedeutung, inwieweit Sie sich im Gesamtverlauf Ihrer Versicherung mit Ihren Beiträgen an den Altersrückstellungen beteiligen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit durch Zusatzbeitrag auch noch zusätzliche Beitragsentlastung abzusichern.
Bei der ersteren, gesetzlichen werden 10 % Ihres Beitrags dafür rückgestellt. Sie können allerdings getrost davon ausgehen, dass dieser Betrag locker von künftigen notwendigen Beitragsanpassungen aufgefressen wird. Da können Sie keine Altersentlastung erhoffen.
Bei den zusätzlich gebildeten ALtersrückstellungen der PKV's gibt es leider eklatante Unterschiede. Das hängt 1. von der Struktur der Gesellschaft ab, 2. von der Mitgliedsstärke und 3. vom Gesamtverlauf des Tarifs, bzw. dessen Alter oder Langlebigkeit.
Sehr oft werden neue Tarife aufgelegt um mit Billigtarifen Neukunden zu locken. Denen fehlt aber dann in der Geamtbetrachtung ein gesund verteiltes Querrisiko und ist oft mit enormen
Beitragsanpassungen verbunden!
Lesen Sie bitte dazu auch mal hier:
Es ist bereits bei Antragstellung die Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig. Sehr "günstige Tarife" sind tendenziell unterkalkuliert, und man muss mit stärkeren zukünftigen Preissteigerungen rechnen. Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind weniger anfällig für ein solches „Tariffeuerwerk“ als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin für das Unternehmen kein Vorteil daraus entsteht. Bei Antragstellung sollte darauf geachtet werden, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit neue Tarife aufgelegt hat und wie viele Tarife es überhaupt im Versicherungsunternehmen gibt.
AW: Bietet jede Private Krankenversicherung eine Beitragsentlastung?
Auch hier bitte nicht pauschalisieren. Nicht bei jedem ist ein Zusatzbaustein fürs Alter in der PKV die beste Lösung.
Was viele häufig z.B. nicht berücksichtigen ist, dass die Beiträge für diesen Baustein im Alter nicht entfallen.
Beispiel: Sie zahlen für 100 € Entlastung im Alter einen Monatsbeitrag von 50 €. Es werden zwar 100 € dann abgezogen, jedoch die 50 € auch weiter bezahlt. Bedeutet, dass der eigentliche Vorteil bei nur 50 € im Monat liegt (Steuervorteile erstmal hier nicht mit einberechnet).
Und im Alter haben Sie dann auch normalerweise keinen Arbeitgeber mehr, der sich an den Beiträgen hierfür beteiligt.
Ich stelle hier immer Rentenversicherungen in den verschiedenen Schichten gegenüber.
AW: Bietet jede Private Krankenversicherung eine Beitragsentlastung?
Richtig EasyD!
So sehe ich das auch. Weiterhin sollte man auch wissen, dass für den Fall eintretender Versicherungspflicht oder Rückkehr zur GKV aus sonstigen Gründen, der Zusatzbeitrag verloren ginge. Packe ich den Betrag in eine Rente oder andere Geldanlage, kann ich über die spätere Verwendung frei entscheiden.
Überhaupt macht es aus meiner Sicht auch keinen Sinn, jede bereits beantwortete Frage nochmal zu beantworten, nicht nur in diesem Beitrag.
AW: Bietet jede Private Krankenversicherung eine Beitragsentlastung?
@ Mike Spezi,
ein Forum ist dafür da, dass sich mehrer User zu einem Thema äußern können.
Und nicht jede Antwort in einem Forum ist immer richtig.
@EasyD
Natürlich muss man den Vorteil im Alter bei dem Zusatztarif Beitragsentlastung berücksichtigen. Dazu ist auch jeder Berater verpflichtet dem Versicherungsnehmer dies aufzuzeigen.
Nicht immer muss der Beitrag für die Beitragsentlastung zu 100 % im Rentenalter weitergezahlt werden. Auch hier gibt es Unterschiede. Z.B. gibt es auch Tarife die im Alter nur noch mit 25 % weitergezahlt werden müssen.
Ein Arbeitgeber zahlt zwar im Rentenalter keine Beiträge mehr zur PKV, aber dafür beteiligt sich noch die Rentenversicherung und durch den zusätzlichen Beitragsentlastungstarif kann der Beitrag bezahlbar bleiben.
Gruß