nachdem meine Frau ab April eine neue Stelle hat, brauchen wir wohl auch ein
zweites Auto. Die Stelle ist anders leider nicht zu erreichen.
Unser erster Gedanke war natürlich, das Auto bei unserer Versicherung anzumelden.
Ist ja sonst auch viel zu teuer. Dazu eine Frage:
ist die Einstufung eines Zweitwagens in Bezug auf die Prozente immer gleich?
Oder lohnt es sich eventuell auch, mit beiden Autos zu einer anderen
Versicherung zu wechseln? Gibt es hier gesetzliche Richtlinien, die den
Versicherungen klare Vorgaben machen?
AW: Ist die Einstufung des Zweitwagens immer gleich?
Hallo,
es gibt einmal die Zweitwagenregelung und dann gibt es den Zweitwagenrabatt.
Pauschal kann man sagen, ist die Prämie am besten, wenn sie beim gleichen VR sind und der eine Vertrag bereits in min. SF3 schadenfrei läuft.
Da es unterjährig nicht günstig ist, Ihren jetzigen Versicherer des 1. Autos zu wechslen, möchte ich empfehle: fragen Sie zunächst bei Ihrem jetzigem Versicherer wegen der Versicherung des Zweitwagen an. Für ein halbes Jahr sollte die Prämie nicht zu hoch sein.
Wenn Sie sich einigermaßen mit Ihrer Frau verstehen , dann würde ich für beide Autos den gleichen (bisherigen) Versicherungsnehmen (VN) angeben. (Halter und Beitragszahler kann beliebig kombiniert angegeben werden). Das erleichtert ein bisschen das Vergleiche/Kündigen/Wechseln, ihre Frau kann aber die SF bzw den Vertrag bei Bedarf dennoch einfach übernehmen.
Ab Oktober gibt sind Tarife für das kommende Jahr raus. Ab da können Sie schauen, ob es einen günstigeren gibt. Falls ja, können Sie beide Verträge noch recht gemütlich zum Ablauf am Jahresende kündigen ordentlich kündigen (Kündigungsfrist ist bis 30.11.11).
Prüfen Sie auch, ob ggf. das bisherige Auto besser als Zweitwagen versichert werden sollte. (Ggf. Kasko mit berücksichtigen /oder auch weglassen, wenn Auto nicht mehr wirklich was wert) Die Grund-Prämen (100%) unterscheiden sich von Modell zu Modell, ein 0815 Golf ist meist viel teurer als ein nicht mehr so aktueller Benz, weil Golfs statistisch häufiger um Bäume wickeln, oder so:
Beispiel Rechnung/ fiktive Zahlen:
Unterstellt zwei Autos mit jeweiligem Verischerungsbeitrag, gem Hersteller u Typ etc.
Benz: 100% -> 500€ p.a. (unsere "Alte Familienkutsche")
Golf: 100% -> 1000€ p.a. (unser "Neues Vehikel")
Bestehende Versicherung für Auto1 (mit SF 4 65%)
Benz: (quasi wie bisher) 325€
Neues Auto Versicherung 2 (SF 1/2 140%)
Golf: 1400€
Summe: 1725€
Bessere Variante:
Bestehende Versicherung Auto 2 (SF 4 65%)
der Golf: 650€
Neues Versicherung für Auto 1 (SF 1/2 140%)
Benz: 700€
Summe: 1350€
Die Ersparnis nur durch "Tausch" der Versicherungen zwischen Auto 1 u 2 hier 375€, wird nicht selten übersehn!
AW: Ist die Einstufung des Zweitwagens immer gleich?
Hallo Miro78,
leider irrt mein Vorredner. Um deine Eingangsfrage zu beantworterten.
Die Einstufung ist nicht immer gleich, ich habe bei mir in der Agentur, 3 KFZ-Versicherer die geben deiner Frau generell die SF-Klasse (ca 60% ) sofern der Vertrag über meinen Tisch läuft ist es sogar so das deine Frau die gleiche(SF-klasse mit einer Stufe) bekommen kann. Die Tauschgeschichte meines Vorredners ist in der praxis sehr "unüblich". Du musst auch das Auto deiner Frau nicht zwangsläufig beim selben Versicherer parken wie deines.
AW: Ist die Einstufung des Zweitwagens immer gleich?
@Daira,
ich kann nicht erkennen, dass ich behauptete, dass "Die Einstufung immer gleich" sei.
Ebensowenig, dass zwangsweise beide Autos beim gleichen VR laufen müssen.
Und was den Tausch angeht: ob der "üblich" ist oder nicht, ist doch wurscht! Weniger zahlen für gleiche Leistung ist weniger zahlen für gleiche Leistung (vgl. 1. ökonomisches Prinzip; ist glaub ich sogar BWV-Prüfungsfrage; nie gelernt? *g* )
Dass Sie aus dem Stehgreif drei VR vorweisen können, die auf 60% rabattieren, ist sicher erwähnenswerte Leistung Ihrer Agentur.
Ich erlaube mir dabei Ihren Ansatz, die Ermittlung des günstigsten Anbieters über den Vergleich der prozentualen Höhe des eingeräumten Rabattes vorzunehmen, für überaus kühn zu halten.
Nennen Sie mich altmodisch, aber ich ziehe seit Jahrzehnten hierfür immer und ausschließlich die vergleichbaren absoluten Kosten heran.
AW: Ist die Einstufung des Zweitwagens immer gleich?
So sehe ich das auch Freiefahrt,
und Zweitwagenregelung bekomme ich nur dann wenn ich auch einen ZWEITEN beim Versicherer habe.
Mit den Rabattlockern muss man auch vorsichtig sein. Wechsle ich die Versicherung oder werde gekündigt , werden diese nur auf den tatsächlichen Anspruch übertragen.
AW: Ist die Einstufung des Zweitwagens immer gleich?
-Sign-
kann Euch nur bestätigen eine andere erfahrung habe ich auch nicht gemacht.
finde es allerdings ziemlich traurig von einer gewissen Versicherung, das sie mein zweitfahrzeug mit SF 1 1/2 bis 2 einstufen wollte und Versicherung B gleich mit SF3
was für mich doch einen erheblichen beitragsunterschied ausmachte.
Als ich Versicherung A darauf ansprach woran es läge bzw ob sie mir nicht entgegen komme, da ich bisher nie ein Schadensfall hatte, bekam ich nur die Antwort: "Nein das ist unser Preis, passt es Ihnen nicht, müssen Sie wechseln, allerdings ist Ihnen das erst in 8 Monaten möglich zum November diesen Jahres" und grinste mich an.
Tja pech gehabt, habe umgehend gewechselt, da es auch innerhalb des jahres möglich ist ;-))
Man muss nur wissen wie smile
Vergleichen lohnt sich und der wechsel dann erst recht. Ich habe nun knapp 300,-€ dadurch im Jahr gespart.
AW: Ist die Einstufung des Zweitwagens immer gleich?
Bzgl. Zweitwagen gibt es schon Gesellschaften, die diesen sehr günstig einstufen (teils auch in die SF-Klasse des Erstfahrzeuges).
Voraussetzung bei den Gesellschaften ist im Regelfall, dass das Erstfahrzeug dort auch versichert ist bzw. wird (meist zum 01.01. des Folgejahres).
Somit steht der Inanspruchnahme einer günstigen Zweitwageneinstufung auch im laufenden Jahr nichts im Wege.
Betrachtet man die Beiträge beider Fahrzeuge zusammen, kommt man relativ einfach zu einem schlüssigen Ergebnis (bei identischen Leistungen).
Die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre werden wie bei jeder anderen Versicherung fortgeschrieben und bei einem späteren Wechsel auch nur berücksichtigt (ohne Sondereinstufung), was jedoch auch bei allen anderen Gesellschaften mit Sondereinstufung der Fall ist.
Somit reduziert man gerade in den ersten Jahren den Beitrag wesentlich, ohne bei einem späteren Wechsel gegenüber anderen Gesellschaften Nachteile zu haben.