Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis noch verlangen?
Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Jahren mal für drei Jahre in einem Buchhandel gearbeitet.
Die Arbeit dort war sehr umfangreich und ich habe dort viele Aufgabenbereiche abgedeckt.
Als ich wegen der Schichtarbeit – der Buchladen befindet sich am Bahnhof – gekündigt habe,
ist es mir leider komplett durchgegangen, mir ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen.
Im Moment bin ich wieder arbeitslos, weil mein letzter Arbeitgeber mich nicht mehr bezahlen konnte.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer neuen Stelle und wäre froh, wenn ich das
Zeugnis vom Buchhandel hätte. Kann ich auch nach inzwischen vier Jahren noch verlangen,
dass es mir ausgestellt wird?
Dort gibt es doch sicher noch meine Personalakte, an der man sich orientieren könnte.
AW: Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis noch verlangen?
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Verjährung müßte nach BGB sein, da kenne ich mich aber nicht aus. Wird halt schwer, wenn da keiner mehr arbeiten sollte, der Dich beurteilen kann.
AW: Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis noch verlangen?
Zitat von Anett
Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Jahren mal für drei Jahre in einem Buchhandel gearbeitet.
Die Arbeit dort war sehr umfangreich und ich habe dort viele Aufgabenbereiche abgedeckt.
Als ich wegen der Schichtarbeit – der Buchladen befindet sich am Bahnhof – gekündigt habe,
ist es mir leider komplett durchgegangen, mir ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen.
Im Moment bin ich wieder arbeitslos, weil mein letzter Arbeitgeber mich nicht mehr bezahlen konnte.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer neuen Stelle und wäre froh, wenn ich das
Zeugnis vom Buchhandel hätte. Kann ich auch nach inzwischen vier Jahren noch verlangen,
dass es mir ausgestellt wird?
Dort gibt es doch sicher noch meine Personalakte, an der man sich orientieren könnte.
Anett
Hallo Anett,
da hilft nur eins: Bei Deinem ehemaligen Arbeitgeber nachfragen.
Nach BGB (§195) beträgt die Verjährungsfrist für Arbeitszeugnisse drei Jahre.
Zu beachten ist ja dabei auch, dass der Arbeitgeber in der Lage sein muss, ein "wahrheitsgemäßes Zeugnis" auszustellen.
Schwierig die Arbeitsleistung wahrheitsgemäß zu bewerten mit so großem zeitlichen Abstand, aber ein Versuch ist es wert.
Einfach freundlich anfragen und die Situation schildern.
Wenn Du gut warst, wird man sich sicher (gerne) an Dich zurückerinnern.
Wenn der alte Arbeitgeber sich nicht in der Lage sieht, kannst Du vielleicht anbieten, das Zeugnis mit Stichworten (zu Deinen Arbeitsaufgaben, Projekten) "vorzubereiten". Biete Deine Mitwirkung an.