Kann ich Wohn-Riester auch im Ausland nutzen?

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  1. Avatar von Calyppo
    Calyppo

    Standard Kann ich Wohn-Riester auch im Ausland nutzen?

    Ich habe einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen, weil wir ein Haus besitzen, an dem immer viel gemacht werden muss. Wir könnten uns aber auch gut vorstellen, im Alter ins Ausland zu gehen, zumal unser ältester Sohn in Frankreich lebt. Wenn wir auch hier einen Wohnsitz haben, könnten wir dann den Wohn-Riester-Vertrag für eine Art Ferienimmobilie in Frankreich nutzen? Oder geht es wirklich nur in Deutschland?

  2. Avatar von ihrtraumtaenzer
    ihrtraumtaenzer ist offline

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    Standard AW: Kann ich Wohn-Riester auch im Ausland nutzen?

    "Ich habe einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen, weil wir ein Haus besitzen, an dem immer viel gemacht werden muss."

    Ich kenne niemanden, der ein Haus "besitzt", an dem nicht immer viel gemacht werden muß. Wozu soll dieser "Vertrag" gut sein? Hält sich die deutsche oder französische Immobilie dann von selbst in Schuß? Ich verstehe den Sinn nicht.

  3. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Kann ich Wohn-Riester auch im Ausland nutzen?

    Zitat Zitat von Calyppo
    Ich habe einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen, weil wir ein Haus besitzen, an dem immer viel gemacht werden muss. Wir könnten uns aber auch gut vorstellen, im Alter ins Ausland zu gehen, zumal unser ältester Sohn in Frankreich lebt. Wenn wir auch hier einen Wohnsitz haben, könnten wir dann den Wohn-Riester-Vertrag für eine Art Ferienimmobilie in Frankreich nutzen? Oder geht es wirklich nur in Deutschland?

    Wohn Riester kann nicht für Modernisierungen oder Umfinanzierungen benutzt werden.

    Theoretisch könnte es mit Frankreich klappen, aber wegen den Sicherheiten wird das wohl kein Institut machen, dass ein Objekt im Ausland beliehen wird.

  4. Avatar von Simon147
    Simon147 ist offline

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    Standard AW: Kann ich Wohn-Riester auch im Ausland nutzen?

    Hallo,
    Wohnriester gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum beim Erwerb nach 31.12.2007.

    Eine Ferienwohnung oder ein Altersdomizil außerhalb Deutschlands ist nicht förder fähig. Könnte aber von EuGH anders werden

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