Wielange darf die Probezeit bei einem kurzen Vertrag sein?
Hallo.
Ich habe im Januar eine neue Stelle angetreten, aber erst vor ein paar Wochen meinen
Arbeitsvertrag erhalten. Irgendwann ist mir dann mal aufgefallen, dass dort von einer
Probezeit von einem halben Jahr die Rede ist.
Mein Vertrag läuft aber nur bis zum 31. Oktober 2011. Ich hoffe, darüber hinaus weiter beschäftigt zu werden. Das heißt aber auch, dass ich während der Probezeit besonders vorsichtig sein muss, da mir ja sonst ohne Angabe von Gründen gekündigt bzw. der Vertrag nicht verlängert werden kann. Ist da ein halbes Jahr nicht schon unverhältnismäßig und sittenwidrig?
AW: Wielange darf die Probezeit bei einem kurzen Vertrag sein?
Nö, ganz im Gegenteil. Der gesetzliche Kündigungsschutz beginnt eh erst nach 6 Monaten. Auch wenn man 3 Monate vereinbart. Die Probezeit ist letztlich nur eine Übereinkunft über eine kürzere Kündigungsfrist zum kennen lernen.