Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

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  1. Avatar von Kokolino
    Kokolino

    Standard Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

    Liebe Leute... bei einem meiner vielen Vorstellungsgespräche in der letzten Zeit war ein Betrieb dabei, an dem ich sehr interessiert war. Die Einsatzgebiete und die Beschreibung der Stelle haben mich überzeugt. Als ich aber dann erfahren habe, dass ich einen Vertrag bekommen werde, der keinerlei Gehaltserhöhungen vorsieht, kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld, habe ich erst mal Abstand genommen. Die Lebenshaltungskosten werden ja schließlich auch immer teurer, da kann es doch nicht sein, dass es rechtens ist, wenn ein Unternehmer seinen Angestellten nicht die kleinste Gehaltserhöhung zahlen muss.
    Wie seht ihr das???

  2. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

    In Deutschland gibt es grundsätzlich eine Vertragsfreiheit. Ich darf erstmal alles vereinbaren, was ich will. Gehören ja immer 2 zu und der andere muß ja nicht, wenn er nicht will. In bestimmten Bereichen ist das dann allerdings wieder durch dies oder das beschränkt. Eine Beschränkung oder einer Vorschrift in Sachen Gehaltserhöhung ist mir nicht bekannt. Wenn es Tarifverträge gibt, die zur Anwendung kommen, sieht die Sache wieder anders aus.

    Das im ersten Vertrag keine Gehaltserhöhungen vereinbart sind, heißt aber nicht, dass es nie welche geben kann. Diese können selbstverständlich auch nachträglöich vereinbart werden. Kein Problem, wenn sich beide Seiten einig sind.

    Auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind freiwillige Leistungen, über die man aber sicher verhandeln kann.

    Ich gehe stark davon aus, dass es in diesem Betrieb keinen Betriebsrat gibt. Wenn Du dort anfängst, solltest Du ein paar Leute suchen und einen gründen. Dann wird vieles einfacher. Aber erst nach der Probezeit...

  3. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

    Zitat Zitat von Bolitho
    Ich gehe stark davon aus, dass es in diesem Betrieb keinen Betriebsrat gibt. Wenn Du dort anfängst, solltest Du ein paar Leute suchen und einen gründen. Dann wird vieles einfacher. Aber erst nach der Probezeit...
    oder er wird ganz schnell gekündigt wegen irgendwelchen an den Haaren herbei gezogenen Gründen weil der Geschäftsführer das ganz und gar nicht gut findet

  4. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

    Zitat Zitat von Escorpio
    oder er wird ganz schnell gekündigt wegen irgendwelchen an den Haaren herbei gezogenen Gründen weil der Geschäftsführer das ganz und gar nicht gut findet
    Ja, man muß da schon ein wenig "geschickt" vorgehen. Ab einem gewissen Zeitpunkt greift der Kündigungsschutz. Auch dann werden Arbeitsverhältnisse noch aufgelöst, wenn der Arbeitgeber das will. Aber dann wird es zumindest teuer für ihn...

  5. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

    Zitat Zitat von Bolitho
    Ja, man muß da schon ein wenig "geschickt" vorgehen. Ab einem gewissen Zeitpunkt greift der Kündigungsschutz. Auch dann werden Arbeitsverhältnisse noch aufgelöst, wenn der Arbeitgeber das will. Aber dann wird es zumindest teuer für ihn...
    Das Juckt viele nicht die Bohne... wenn du 300 000 Euro oder mehr im Jahr Gewinn machst, was Jucken dich dann 10 000 Euro Abfindung? Der Dumme ist immer der Arbeitnehmer.

  6. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

    Aus diversen Verhandlungen bzw Vergleichen kenne ich deutlich andere Summen. Und da geht es nicht um Verhinderung eines BR, was den Preis nochmal nach oben treiben dürfte. Man will ja keine schlechte Presse.
    Gehen wir von ca. 40.000 Euro Jahresgehalt brutto aus, spielen sich je nach Lage des Falles die Abfindungen in einem Bereich von mind. 25.000 Euro bis zu 80.000 Euro ab. Voraussetzung ist eine klare Rechtslage zu Gunsten des Arbeitnemers. Ist diese nicht gegeben, wird es auch mit der Abfindung schwer.

    Grundsätzlich ist mir aber auch ein weiterhin bestehendes Arbeitsverhältnis lieber.

  7. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

    Zitat Zitat von Bolitho
    Aus diversen Verhandlungen bzw Vergleichen kenne ich deutlich andere Summen. Und da geht es nicht um Verhinderung eines BR, was den Preis nochmal nach oben treiben dürfte. Man will ja keine schlechte Presse.
    Gehen wir von ca. 40.000 Euro Jahresgehalt brutto aus, spielen sich je nach Lage des Falles die Abfindungen in einem Bereich von mind. 25.000 Euro bis zu 80.000 Euro ab. Voraussetzung ist eine klare Rechtslage zu Gunsten des Arbeitnemers. Ist diese nicht gegeben, wird es auch mit der Abfindung schwer.

    Grundsätzlich ist mir aber auch ein weiterhin bestehendes Arbeitsverhältnis lieber.
    Ja, du gehst von dem Punkt aus, dass der Arbeitergeber auf Grund der Gründung eines Betriebsrates kündigt... aber so dumm ist doch keiner... die werden schon ein anderen Grund finden (mal verschlafen, mal was falsch gemacht usw.) und Fehlerfrei ist niemand... somit sind die oben von dir genannten Beträge eher "Wunschdenken" auch wenn es sicherlich ein paar Arbeitgeber gibt die nicht so schlau sind.

  8. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Darf es Verträge ohne Gehaltserhöhung geben?

    Sorry, Widerspruch. Kündigen ist nicht ganz so einfach in Deutschland. Viele Arbeitgeber scheitern schon an rechtssicheren Abmahnung. Und wenn ein einziges Detail nicht passt ist die ganze Kündigung hinfällig. Vorgeschobene Gründen werden im Verfahren auch schnell erkannt.
    somit sind die oben von dir genannten Beträge eher "Wunschdenken" auch wenn es sicherlich ein paar Arbeitgeber gibt die nicht so schlau sind.
    Kein Wunschdenken, Praxis an deutschen Arbeitsgerichten.

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