Sind die Krankenkassen zur Versicherung verpflichtet?

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  1. Avatar von Salzgurke
    Salzgurke

    Standard Sind die Krankenkassen zur Versicherung verpflichtet?

    Guten Abend. Ich bin ziemlich interessiert an einem Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenkasse. Allerdings kenne ich mich damit nicht sehr gut aus und weiß auch nicht, was dann so finanziell alles auf mich zukommen wird. Es kann ja auch sein, dass ich dann im Endeffekt mit den Leistungen doch nicht so zufrieden bin.
    Wenn ich dann kündigen möchte, muss mich die gesetzliche Krankenkasse dann wieder aufnehmen? Ich habe nämlich Angst davor, nachher gar nicht mehr krankenversichert zu sein. Oder gibt es für die Kassen so etwas wie eine Versicherungspflicht?

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Sind die Krankenkassen zur Versicherung verpflichtet?

    Hallo!

    Eine Versicherungspflicht in der GKV gibt es im Prinzip nur für Menschen die als Angestellte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Die können aber nicht in die PKV wechseln.

    Falls Sie selbständig sind und auch bleiben, oder Sie als Angestellter dauerhaft über der JAEG verdienen, gibt es aus der PKV praktisch kein zurück.

    Wenn Sie sich etwas Zeit nehmen, für die Suche nach dem richtigen Tarif, gibt es keine Überraschungen im Leistungsfall. Schließlich sind die Leistungen im Vertrag garantiert. Nur ein steigender Beitrag könnte eines Tages den Wunsch nach einer gesetzlichen Krankenkasse wieder aufleben lassen.
    Sie müssten sich zunächst über Ihre Wünsche klar werden und sich dann einmal intensiv beraten lassen. Am besten bei einem Berater / Vermittler, der nicht nur eine Gesellschaft anbieten kann. Denn sonst ist kein Vergleich möglich.

    Was reizt Sie denn an der PKV?

    MfG

    Alexander Reibold
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  3. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Sind die Krankenkassen zur Versicherung verpflichtet?

    Zitat Zitat von Reibold
    Eine Versicherungspflicht gibt es im Prinzip nur für Menschen die als Angestellte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Die können aber nicht in die PKV wechseln.
    Das ist nicht ganz korrekt. Eine Krankenversicherungspflicht besteht für jeden Bürger in Deutschland. Sprich, ein Szenario, dass einen kein einziger Krankenversicherer mehr nimmt, gibt es nicht.

    In jedem Fall sollte einem klar sein, dass ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ausschließlich empfehlenswert ist, wenn man Wert auf Leistung legt. Grund hierfür sollte nie ein günstiger Beitrag sein.

    Um ihre Frage nach einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse zu beantworten, bräuchte man als Info noch ihren derzeitigen beruflichen Status.

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