Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?
Hallo Leute,
das ist zwar nicht die offizielle Version, aber ich habe schon den Eindruck, dass die Banken Unterschiede machen bei ihren Kunden. Sicher würden sie das nicht zugeben, aber meine Bank möchte ganz offensichtlich niemanden, der Hartz-IV bezieht. Ich bin schon seit Jahren mit einem Sparbuch dort und wollte jetzt auch mein Girokonto dorthin verlegen, bin aber seit drei Monaten in Hartz-IV. Das wird sich bestimmt auch wieder ändern, denn ich bin auf der Suche nach einer Stelle. Das habe ich der Dame bei der Bank auch gesagt, aber sie kam mir dann mit Begründungen wie: unregelmäßige Kontoführung bei der anderen Bank, Lastschriftrückgaben usw. Hat sie das Recht, mir ein Konto zu verweigern?
AW: Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?
Rein gesetzliches ist das nicht erlaubt, was die liebe Frau da tut. Nur eine Bank muss dir ja nicht ein Konto geben... auch wenn der Grund Sozial sehr unverträglich ist. Ich würde mich beim Bankleiter beschweren.
AW: Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?
Nur Sparkassen in einigen Bundesländern haben einen Kontrahierungszwang. Die anderen Banken haben sich eine Selbstverpflichtung auferlegt, das sie "Jedermann Konten" anbieten, also Girokonten auf Guthabenkonten. Dafür gibt es aber kein Gesetz oder so, von daher tut eine Bank nichts illegales wenn sie jemandem kein Konto gibt.
AW: Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?
Zitat von Doso
Nur Sparkassen in einigen Bundesländern haben einen Kontrahierungszwang. Die anderen Banken haben sich eine Selbstverpflichtung auferlegt, das sie "Jedermann Konten" anbieten, also Girokonten auf Guthabenkonten. Dafür gibt es aber kein Gesetz oder so, von daher tut eine Bank nichts illegales wenn sie jemandem kein Konto gibt.
So stimmt das nicht ganz... die Bank hat ein Selbstverpflicht unterschrieben und sich nicht daran zu halten ist nicht Strafbar. Ein Konto aber abzulehnen mit der Begründung das er Sozial schwach ist hingegen schon und verstößt sogar gegen das Grundgesetz der Gleichberechtigung.
AW: Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?
Zitat von Sebi29
aber sie kam mir dann mit Begründungen wie: unregelmäßige Kontoführung bei der anderen Bank, Lastschriftrückgaben usw. Hat sie das Recht, mir ein Konto zu verweigern?
Das hat dann aber nichts mit Gleichberechtigung zu tun, sondern mit Geschäftsinteressen.