Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Hallöchen, habe heute diese Seite gefunden und hoffe man kann mir helfen.
Wie sieht es aus wenn der Mann hauptberuflich selbständig ist, privat kv ist - und über 55 ist. Wenn er mit 59 seine selbständigkeit aufgibt - kann er dann über die Frau die dann sagen wir mal 54 ist familienversichert werden?
Oder gibt es gar keine Möglichkeit mehr für einen über 55 jährigen von der privaten in die Gesetzliche zu kommen - irgendwie?????
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Gut gehen wir mal anders rann,
2007 - bekommt die BG ALG II - er ist hauptberuflich Selbständig (Aufstocker) sie (volles ALG II) pflichtversichert - hätte er damals über die ARGE pflichtversichert werden müssen und sie dann bei ihm familienversichert?
Immer mit dem Hintergedanken 2007 - seit 2009 gibt es ja neue Gesetze!
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Hallo Schmiddi,
so ganz schlau werde ich aus Deinen Angaben nicht?
Du warst bereits selbstständig bevor Du 55 wurdest und PKV versichert? Deine Frau war GKV pflichtversichert über Arbeitgeber ?
Eine Familienversicherung , als beitragsfreies Mitglied, hättest Du auch damals nicht ableiten können. Dies hätte nur funktioniert, wenn Du als Selbstständiger freiwilliges Mitglied in der GKV gewesen wärst und Deine Frau keiner eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen wäre. Oder Deine Frau pflichtversichert war und Du "nix" getan hättest.
Der Hartz 4 Anspruch " Auffüllbetrag " ergibt sich sicherlich aus dem anrechnungsfähigen Gesamtfamilieneinkommen?
Wie hoch ca. ist denn gegenwärtig das Einkommen aus der Selbststänigkeit?
Vielleicht prüfst Du mal Deinen jetzigen PKV Tarif, ob ggf. Umstellung in günstigere Tarife erfolgen kann? Später als Rentner kannst Du in den sogenannten Standardtarif der PKV wechseln und erhälst einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung wie auch der KDVR.
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Zitat von Maikie
Es ist grundsätzlich möglich egal in welchem Alter in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Wie geht das? Einfach irgendwo einen sozial versicherungspflichtigen Job annehmen und man ist automatisch wieder gesetzlich versichert.
AUWEIA !
Zunächst möchte ich den Kunden , die Ihre Beratung erfahren mussten, mein außerordentliches Bedauern ausdrücken. Da ist man wohl verraten und verkauft!!
Solche Beratungen sind irreführend und können für Versicherte fatale Folgen haben.
Ihre Aussage ist genauso dümmlich, wie sie falsch ist!
Aus der Annahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach SGB ist nicht gleichermaßen automatisch die Herstellung der Versicherungspflicht - oder Aufnahmefähigkeit in der GKV abzuleiten! Woher haben Sie nur diesen Blödsinn??
Das Sozialgesetzbuch macht hier klare Aussagen. Mit dem 55 Lebensjahr ist bei vorheriger Mitgliedschaft in einer PKV eine Rückkehr in die GKV auszuschließen. Gleiches gilt für Personen, die sich auf grund eintretender
Versicherungspflicht in der GKV durch Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, einmalig von dieser Pflicht befreit haben.
Für Angestellte muss dies auch nicht zwingend von Nachteil sein, da sich der Arbeitgeber ja auch bei der privaten Krankenversicherung hälftig bis zum durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV beteiligt.
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Hallöchen - danke schoneinmal für die Antworten.
Also dass man ab 55 gar nicht mehr rein kommt in die gesetzliche - ja das stimmt. Deshalb wollte ich ja vielleicht jetzt noch einen Weg finden.
Aber eigentlich hab ich jetzt mit dem Thema fast abgeschlossen, da es mir eigentlich schon zu nervenaufwendig wird.
Letztmalig meine Gedankenansätze:
die Gesetzeslage ist meines Erachtens sehr eindeutig. Bis zum 31.12.2008 wurde man durch den ALG II-Bezug wieder Mitglied der Solidargemeinschaft. Es spielte keine Rolle, ob man hauptberuflich selbständig war, oder nicht.
Die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 SGB V, stellen nur auf die Tatbestände des § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 5 - 12 SGB V ab.
Die Versicherungspflicht des ALG II-Bezuges - § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V ist hier nicht aufgezählt, ergo Versicherungspflicht.
Es gab hier Anfang 2005 Bemühungen der Kassen, die hauptberuflich Selbständigen - trotz des Wortlautes des Gesetzes - nicht nehmen zu wollen. Dann gab es Anfang 2005 ein paar sozialgerichtliche Entscheidungen dazu, die Kassen hatten natürlich volle Kanne verloren.
und
Die Versicherungspflicht ist hier kraft Gesetz entstanden. Jenes ergibt sich schon zwangsläufig aus § 186 abs. 1 Nr. 2a SGB V
(2a) Die Mitgliedschaft der Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.
Er ist also auf den 1. Tag des Leistungsbezuges und der dann gültigen Rechtsnorm abzustellen. Und das Recht bis zum 31.12.2008 war mehr als eindeutig. Man landet immer durch den ALG II-Bezug in der Solidargemeinschaft. Es ist nicht auf den Tag der Beurteilung (ggf. heute) – sondern auf den Tag des erstmaligen Leistungsbeginns abzustellen.
und
Meine persönliche Auffassung hierzu; da damals keine Befreiung vorgelegen hat, bist Du damals in der GKV versicherungspflichtig geworden. Da gibt es im Ansatz nichts zu diskutieren. Solche Fälle hatten wir bei uns (Jobcenter) natürlich auch und ich habe entschieden, dass die Kunden bei der GKV anzumelden sind. Ob allerdings Dein Jobcenter jetzt druff anspringt, weiß ich nicht.
Aber auch die Übergangsvorschriften in § 5 Abs. 5a SGB V machen es deutlich:
(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.
Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit.
Die Bestimmungen des § 5 Abs. 5a SGB V ermöglichen seit dem 01.01.2009 den privat Versicherten ALG II-Empfängern ja nicht mehr die Mitgliedschaft in der GKV.
Und für diejenigen, die bis zum 31.12.2008 in den Leistungsbezug geraten sind, gilt diese Beschränkung eben nicht für die Dauer des Leistungsbezuges. Über § 186 Abs. 2a SGB V sollte dann Deinem Jobcenter klar worden, dass damals mit dem 1. Tag des Leistungsbezuges die Versicherungspflicht in der GKV eingetreten ist und diese für die Dauer des Leistungsbezuges fortdauert.
und
ach § 5 Absatz 1 Nr. 2a SGB V sind alle Bezieher von Arbeitslosengeld II in der GKV versicherungspflichtig.
Hiervon gibt es nur 2 Ausnahmen:
- wenn jemand in der GKV familienversichert werden kann, ist diese vorrangig vor der Versicherungspflicht
- gilt erst seit 01.01.2009: wer vorher in der PKV war, bleibt bei Bezug von Alg II in der PKV
Eine hauptberufliche Selbständigkeit ist keine Ausnahme (§ 5 Absatz 5 SGB V):
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
-> Nr. 2a ist hier nicht aufgeführt!!!!
Das bedeutet, die Arge hätte 2007 für die Ehefrau Beiträge an die GKV zahlen müssen und der Ehemann wäre seitdem in der GKV familienbversichert (ohne Beitragszahlung), wenn er kein Einkommen über ca. 350 Euro hat(te).
und
1.7.4 Zusammentreffen von Arbeitslosengeld II und hauptberuflich selbständiger Tätigkeit
[1] Personen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, werden nach § 5 Abs. 5 SGB V auch dann nicht versicherungspflichtig, wenn sie daneben einen Tatbestand erfüllen, der zur Versicherungspflicht führen würde (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 SGB V).
[2] In Fällen, in denen hauptberuflich Selbständige Arbeitslosengeld II erhalten, tritt allerdings Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V ein, weil in § 5 Abs. 5 SGB V ein Ausschluss der Versicherungspflicht für diesen Fall nicht vorgesehen ist
wenn Ehegatten beide Arbeitslosengeld II beziehen, wurden beide nach dem Recht bis zum 31.12.2008 versicherungspflichtig. Wenn ein Ehegatte bei dem anderen familienversichert werden konnte, hat die Arge nur einen Beitrag an die Krankenkasse überwiesen (Familienversicherung vorrangig vor der Versicherungspflicht).
Aufgrund der selbständigen Tätigkeit war die Familienversicherung für die Ehefrau in 2007 ausgeschlossen (Einkommensgrenze ca. 350 Euro, heute 365 Euro).
Bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse mit Kopie des AlgII-Bescheides und Hinweis, dass § 5 Absatz 5 SGB V nicht gilt, eine Mitgliedschaft ab 2007 beantragen. Schriftlichen Bescheid verlangen.
und
na klar konnte der Selbständige im moment nicht familienversichert werden - da er verdiente und der andere nicht, aus diesem Grund sollte ja der selbständige pflichtversichert werden und der andere bei ihm familienversichert.
usw. usw.
hat jetzt noch einer eine Meinung dazu??? - man blickt bald nicht mehr durch - ich weiss, nur warum soll es nur mir so ergehen??
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
@ sonne 117
Alles richtig und ich gebe zu, dass da wirklich bald keiner mehr den vollen Durchblick hat.
Deshalb auch meine Frage , ob bei Eintritt des Falls, hier das 55. Lebensjahr schon erreicht war.
Was mir hier Bauchschmerzen macht, ist die gleichzeitig weiter bestehende Selbstständigkeit mit Einkünften und PKV versichert.
Wäre die Selbtständigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben gewesen, hätte aus meiner Sicht , nach alter Gesetzgebung mit ALG2 die Pflichtversicherung in der GKV immer greifen müssen.
Nicht sicher bin ich mir eben, wenn die Selbstständigkeit weitergeführt wird??
Wenn man hier wirklich berechtigte Zweifel hat, sollte man ein Sozialgericht anrufen.
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Guten Morgen -
"Wäre die Selbtständigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben gewesen, hätte aus meiner Sicht , nach alter Gesetzgebung mit ALG2 die Pflichtversicherung in der GKV immer greifen müssen.
Nicht sicher bin ich mir eben, wenn die Selbstständigkeit weitergeführt wird??
Wenn man hier wirklich berechtigte Zweifel hat, sollte man ein Sozialgericht anrufen."
ersteinmal die Antwort, damals wie auch heute sind die 55 noch NICHT erreicht - (erst nächstes Jahr).
Die Selbständigkeit lief damals und auch heute noch.
Aber wie ich bereits aufführte - gibt es da wirklich Fragen. Einige sagen ja - gemäß Gesetz von damals - und manche sagen nein. Und wegen anrufen? - ihr werdet lachen, zwei Rechtsanwälte und glatt ZWEI Aussagen!!!!!!!
Ehrlich ich würde mich riesig freuen, wenn einer ganz konkret antworten könnte.
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Zitat von Mike Spezi
Selbstverständlich sind Diskussionen hier sogar besonders erwünscht. ( Disskusionen schreibt man übrigens im 2. Wortteil mit 2 s !
Ich schreibe es extra so, denn mit einem "s" sind die Diskussionen nämlich am Ende nicht so lang wie am Anfang....
Wenn der schmiddi sich von jemanden beraten lassen will der für eine Versicherung arbeitet, muss er es selber wissen
Ich bin hier mal aus dem Thema raus, denn das bringt keinen weiter....
PS: In den meisten Fällen (Kunden von mir) ist die Private Krankenversicherung (dank Altersrückstellung) im Alter kosten günstiger als die gesetzliche und man hat mehr Leistungen....von daher ist diese Überlegung ohnehin totaler Mist.
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Zitat von Maikie
Ich schreibe es extra so, denn mit einem "s" sind die Diskussionen nämlich am Ende nicht so lang wie am Anfang....
Wenn der schmiddi sich von jemanden beraten lassen will der für eine Versicherung arbeitet, muss er es selber wissen
Ich bin hier mal aus dem Thema raus, denn das bringt keinen weiter....
PS: In den meisten Fällen (Kunden von mir) ist die Private Krankenversicherung (dank Altersrückstellung) im Alter kosten günstiger als die gesetzliche und man hat mehr Leistungen....von daher ist diese Überlegung ohnehin totaler Mist.
Nein Maikie, das Problem ist, dass Sie offensichtlich bei der Gestetzgebung zur gesetzlichen - und privaten Krankenversicherung gravierende Mängel aufweisen. Es ist eben ein Unterschied ein Produkt nur zu verkaufen oder wirklich umfänglich darüber Bescheid zu wissen.
Und eines kann ich Ihnen versichern! Ich muss hier ganz bestimmt nichts verkaufen!
Ihre letzte Bemerkung zu den Altersrückstellungen in der PKV hilft dem Fragesteller hier auch in keiner Weise weiter. Hier ging es darum, wie er sich von der Beitragslast zur PKV entlasten kann. Außerdem gibt es bei den
zusätzlich gebildeten Altersrückstellungen unter den PKV's Unterschiede wie Tag und Nacht! Was nützt mir die Entlastung im Alter, wenn ich die laufenden Beitragserhöhungen nicht mehr tragen kann. Vor allem junge Tarife haben dieses Teuerungsmerkmal. Warum dies so ist , habe ich schon ausführlich an anderer Stelle erklärt.
Selbst wenn ich in ordentliche Altersrückstellungen gebildet habe bekomme ich als Rentner nur den gleichen gesetzlichen Zuschuß wie der gesetzlich krankenversicherte Rentner! Das kann schon zu einem Problem werden.
Also bitte unterlassen Sie doch solche unterdurchschnittlichen Pauschalaussagen.
AW: Über 55 privat versichert - Ehefrau pflichtversichert
Zitat von Maikie
Wenn der schmiddi sich von jemanden beraten lassen will der für eine Versicherung arbeitet, muss er es selber wissen
Ich denke, so ziemlich jeder lässt sich lieber von einem Berater in der Ausschließlichkeit weiter helfen, als jemand, der zwar Auswahl hat, aber Ahnung hat von nichts. Und von ihnen, Maikie, habe ich in diesem Forum hier bisher ausschließlich die Preisgabe von Fehlinformationen vorgefunden.