Darf ich mit Hartz IV eine private Altersvorsorge haben?
Liebe Leute,
mich selbst betrifft es zum Glück nicht, aber ich habe einen Freund, der jetzt seit einigen
Monaten schon Hartz IV bezieht. Er hatte vorher schon eine private Altersvorsorge, die er mit
Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt bekommt. Seitdem er Hartz IV erhält, kann er sich die
Beiträge kaum noch leisten. Hat er ein Recht darauf, dass diese Altersvorsorge vom Staat
weiter gezahlt wird? Schließlich wird er ja hoffentlich irgendwann wieder eine Arbeit haben
und das wieder selbst bezahlen können.
AW: Darf ich mit Hartz IV eine private Altersvorsorge haben?
Hallo,
man kann als Hartz-4-Empfänger eine private Altersvorsorge aufbauen. Jedoch muss genau definiert sein, dass es sich um eine private Altersvorsorge handelt und bis zur Rente nicht angetastet werden darf. Hier kann man zum Thema einige Informationen, z. B. die Freibeträge, finden.
AW: Darf ich mit Hartz IV eine private Altersvorsorge haben?
Hallo Velentin,
meines Wissens sind 200 € pro Lebensjahr für die Altersvorsorge Hartz IV-sicher. Dieser Betrag kann auf 400 € je Lebensjahr erhöht werden, wenn z.B. in Deiner Renten- oder Lebensversicherung das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen wird.
Geförderte Riester- oder Basisrentenverträge sind auf jeden Fall Hartz IV-sicher.
Dass der Staat die private Altersvorsorge weiterzahlt, wäre mir neu.
Die Zulagen zur Riester-Rente erhält ein ALG II Bezieher, wenn er mind. 60 € im Jahr selber einzalt.
AW: Darf ich mit Hartz IV eine private Altersvorsorge haben?
Das Beiträge zur Altersvorsoge bei Hartz 4 weitergezahlt würden wäre mir auch neu. Anerkennung bei der Bemessung finden lediglich bereits bestehende Risikoabsicherungen wie die Haftplichtversicherung.
Beim Schonvermögen und auch bei Wohneigentum gibt es , dank der FDP,
neue Regelungen. Ab jetzt wird unterschieden, zwischen Luxuspalast und
"angemessener " Wohnfläche. Was immer das sein mag.
Richtig ist auch, dass bestehenden Lebens / Rentenversicherungen , insofern ein Kapitalzugriff vertraglich abgewählt wurde, vom Gesetzgeber Freigrenzen zugebilligt werden. Auch da wurde nachgebessert.
Schonvermögen / Freibetrag
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I werden bei der Bewilligung von ALG II Vermögensbestandteile des Antragsstellers (Sparbuch,Wertpapiere oder ggf. auch ) angerechnet und einbezogen. Davon ausgenommen sind Freibeträge bei der Vermögensanrechnung ("Schonvermögen"). Dazu zählen: Um eine Altersvorsorge zu gewährleisten, bleibt ein Vermögen von 750 Euro pro Lebensjahr (vorher 250 Euro) anrechnungsfrei. Hierbei geht es aber nur um das Schonvermögen für die private Altersvorsorge und nicht um allgemeines Vermögen. Außerdem sollen Arbeitslose künftig ihre private Altersvorsorge nicht mehr aufbrauchen.
Bei dem allgemeinen Vermögen richtet sich die Höhe des Freibetrages nach dem Alter des Arbeitslosen und dessen Partner. Der Freibetrag für "Erspartes" beträgt 150 Euro pro Lebensjahr.
AW: Darf ich mit Hartz IV eine private Altersvorsorge haben?
Ist es nicht so, dass ein H4ler ebenfalls die 4% des Vorjahresbrutto (ggf. Vorjahr Lohn/ALGI) als Beitrag aufbringen muss, um die volle Zulage zu erhalten! Das dürfte für das erste Jahr mit den H4 Mitteln schwer werden.
Und ob der Beitrag den Kohl fett werden lässt, glaube ich nicht, da ja doch noch einige Maden darin fressen.
Ich würde grundsätzlich nur dann einzahlen, wenn schon heute zweifelsfrei feststeht, dass die zu erwartende Altersrente sicher und deutlich über der Grundsicherung liegen wird.
Ganz abgesehen davon, dass ich von der Riester-Klamotte weniger halte als von Fußpilz.
AW: Darf ich mit Hartz IV eine private Altersvorsorge haben?
Hallo
Ein Hartz IV Empfänger zahlt bei Riester 5 € im Monat und erhält damit die volle Zulage. Wenn er bei seiner Rentenversicherung einen Verwertungsverzicht bei seiner Versicherung unterschreibt, kann dieser Vertrag durch Hartz IV nicht angetastet werden.
Jeder Hartz IV Empfänger erhält pauschal 30 € für Versicherungsbeiträge. Die 30 € müssen bei der Berechnung separat ausgewiesen werden. Es gibt ein Grundsatzurteil von 2005, das besagt, das auch ein Hartz IV Empfänger das Recht hat sich gegen die Risiken des Alltages abzusichern (Hausrat, Haftpflicht, Unfall) und eine angemessene Altersvorsorge betreibt. Die Betonung liegt auf angemessen. Hier geht es nicht explizit um Riester. Sollte der Beitrag für diese Versicherungen über 30 € im Monat liegen, muß auch das von der Hartz IV Behörde gezahlt werden. Das ist aber wahrscheinlich nur mit einem Anwalt möglich, den ein Hartz IV Empfänger ja kostenlos nutzen kann.