Wie berechnen sich die Beiträge?

+ Antworten
11Antworten
  1. Avatar von tinkawolf
    tinkawolf ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.03.2011
    Beiträge
    12
    Danke
    0

    Standard Wie berechnen sich die Beiträge?

    Hallo.

    Momentan beziehe ich ALG II und habe einen Job in der sogenannten gLeitzone (600 bis 700 Euro Gehalt)seit februar. Das heißt im Moment werden die Krankenkassenbeiträge wohl vom Arbeitgeber gezahlt, vorher immer vom Jobcenter.

    Nun werde ich aber demnächst erben und wäre damit weg von ALG II! Die Krankenkasse würde weiter vom Arbeitgeber gezahlt??
    Was aber wenn ich diesen Job nicht mehr habe, auch kein ALG II mehr weile s ja heißt ich muss vom Erbe leben! dann müßte ich die Krankenkasse selber zahlen, soweit so gut. Aber welchen betrag? Bis ca 850€ sind es um die 145€ sagte mir meine Krankenkasse mal irgendwann. Aber wenn ich mir nun vom Erbe monatlich mehr überweise, wird ja auch der Krankenkassenbeitrag neu berechnet!

    Nun komme ich beim berechnen meiner fiyen Kosten zum Leben ins stolpern. Man weiß was man an Miete hat, an Ausgaben für Lebensmittel und co...aber wie berechne ich nun die Krankenkasse mit rein? Denn je mehr ich mir überweise auf mein Konto, desto höher wird ja der Betrag den ich an die Krankenkase zahlen müßte, da sie soweit ich das verstehe nach dem betrag gehen den ich monatlich aufs Konto bekomme, oder? Also ein kleiner Teufelskreis, denn so kann ich ja nicht planen wieviel ich monatlich zum leben brauche! mal angenommen ich würde 1500€ an fixen kosten haben, dann muss ich mir ja bisschen mehr überweisne da ja die krankenkasse auch noch ihr geld will. also überweise ich mir meientwegen maximal 2000€ (dass kleiner puffer am ende des monats bleibt) und die berechnen aber auch nach den 2000€ oder??

    Müßte ich der Krankenkasse dann jeden Monat Kontoauszüge zeigen was ich mir überwiesen habe? dürfen die das einsehen?

    Hoffe jemand versteh meine Problematik beim berchnen wieviel vom Erbe ich mir mkonatlich überweisen muss!

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Hallo!

    Bisher zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages, der Rest wird von Ihrem Einkommen abgezogen.
    Wenn Sie den Job aufgeben, werden Sie freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse. Dann zahlen Sie derzeit 16,75 % vom Einkommen, mindestens aber 143,51 € inkl. Pflegeversicherung. (Ohne Kinder sind es ein paar € mehr für Pflege)

    Die Frage ist also, was dann Ihr "Einkommen" ist. Und die sollten Sie der Krankenkasse stellen. Meiner Meinung nach, gelten alle Einkünfte wie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne usw., egal ob Sie die entnehmen und sie verbrauchen. Aber eine Entnahmen aus dem vorhandenen Vermögen dürfte eigentlich nicht mit zählen.

    Theoretisch könnte sinnvoll sein, einen Job knapp über 400 € zu haben. Dann würde Ihr Krankenkassenbeitrag nur von diesem Gehalt berechnet und der Arbeitgeber würde wieder die Hälfte übernehmen.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
    Neuburg an der Donau

  3. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.02.2011
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    855
    Danke
    77

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Das eine Krankenkasse überprüft, wie viel Geld sie nun von ihrem Erbe auf ihr Girokonto überweisen, halte ich für ausgeschlossen.

    Ich bin mir relativ sicher, dass ein Erbe nicht als Einkunftsart zur Bemessung der frewilligen Krankenkassen-Beiträge herangeführt werden darf. Zinsgewinne, die daraus entstehen ja.

    Somit wäre, wenn keine weiteren Einkunftsarten zur Verfügung stehen, der Mindesbeitrag von den angesprochenen rund 145,- € monatlich zu zahlen. Zinsgewinne - ich weiß ja nicht wie hoch die Erbschaft ist - dürften nicht höher als jährlich 851,67 € ausmachen, wenn nur der Mindestbeitrag gezahlt werden soll.

    Gerade nochmal recherchiert:
    Sieht tatsächlich so aus, dass sie ausschließlich in ihrem Beispiel den Mindestbeitrag zahlen müssten.

    Quelle: https://rentenberatung-aktuell.de/20070717169/krankenversicherung/erbschaft-ist-nicht-beitragspflichtig

  4. Avatar von tinkawolf
    tinkawolf ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.03.2011
    Beiträge
    12
    Danke
    0

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Hallo.

    Erstmal danke für die Antworten.

    Gut also den Mindestbeitrag an KK-Beitrag abe rnur wenn man monatlich nicht mehr als diese 851€ hat oder? Was wenn ich aber mir mehr auf mein Girokonto überweise? wird das dann nicht danach berechnet? Denn wenn man ein höheres Gehalöt als eben 850€ hätte,m wäre es ja so, nur daß Vermögen daß man sich selber monatlich auszahlt nicht als Gehalt zählt oder?

    Was genau als einkommen zählt...also es gibt Zinsen. ich würde das Geld (bis 80.000€) auf eine art Rentenfond zahlen, der im ersten Jahr 1,3% gibt und im 5. Jahr 3%....Also würde nach 1 Jahr geguckt was noch an Vermögen drauf ist, da gibts dann die 1,3% Zinsen! Die dürfen also die 851€ nicht überschreiten, was wenn doch? im 1. Jahr kann es passieren daß ich eventuell an die 900€ Zinsen bekomme, muss ich das dann der Krankenkasse melden ode rnicht? Denn es ist ja mehr als die 851€ aber nur eine einm,alige Zahlung...da können die mir doch nicht den KK-Beitrag neu berechnen oder doch? Wenn ja für wielange? denn im 2. Jahr ist dann wengier Vermögen übrig, also auch weniger Zinsen die am ende des 2. Jares ausgezahlt werden!

    Daß man einen Job sucht ist klar, momentan habe ich ja auch einen, nur weiss man ja nie wielange! und daher ist es mir immer lieber zu wissen was dnan Ohne ALG II und ohne Arbeitgeber die den KK-Beitrag mitzahlt, selber zahlen müßte! Denn diesen betrag muss ich ja beim monatlichen Überweisen von meinem vermögen mit einplanen!


    Somit wäre, wenn keine weiteren Einkunftsarten zur Verfügung stehen, der Mindesbeitrag von den angesprochenen rund 145,- € monatlich zu zahlen.
    Auch wenn ich mir monatlich einen höheren Betrag zahle? Zum beispiel 1500€? Weil hier in einem Forum, in einem älteren beitrag habe ich von einer frechen KRankenkasse gelesen die doch Kontoauszüge wollte, aber ich kann ja schlecht meine fragen ob die auch welche wollen, dann gucken sie komisch!
    forum-krankenversicherung.de - KONTOAUSZÜGE?
    @Easy: Sie haben nochmal recherchiertt, darf ich fragen wie sie zu der Aussage kommen? Wäre beruhigend zu wissen, daß man egal wieviel man sich monatlich vom vermögen nimmt nur den Mindestbeitrag zahlen muss! Nachtrag: UPS da ist ja ein Link zur Quelle, war so klein hab ich glatt übersehen, sorry. Werd ich mal in Ruhe lesen.


    Puh was ein Chaos. Aber gut ich muß ja eh meiner Krankenkasse bescheid sagen daß ich bald erbe...die schicken mir dann Unterlagen. HM wann sage ich denen denn bescheid? ich weiß ja noch nichtmal genau wann ich mit dem Geld rechnen kann...



  5. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.02.2011
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    855
    Danke
    77

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Eine Überweisung auf ihr eigenes Girokonto ist nicht mit einer Gehaltszahlung gleich zu setzen. Für die Krankenkassen-Beiträge ist es also vollkommen irrelevant, ob sie sich nun 5,- € überweisen oder gleich die kompletten 80.000,- €.

    Wenn sie nach ihrer Rechnung 900,- € Zinsen erhalten, so ist das ein jährlicher Gewinn. Die Bemessung des Mindestbeitrages in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert sich jedoch an 851,67 € monatlich. Sprich, bei einer Summe von 80.000,- € könnten sie sogar 10% Gewinn jährlich machen, ohne das es hier ein Problem für sie darstellen würde (immer unter Maßgabe ihres Beispiels).

    Wenn ihr monatlicher Verdienst in der freiwilligen GKV über die 851,67 € hinaus geht, so gelten die aktuellen Sätze. Diese sind in 2011 folgende:
    - ermäßigter KV-Satz: 14,9%
    - Pflegeversicherung: 1,95% bzw. 2,2% für Kinderlose, ab 23.Lebensjahr

    Beispiel-Rechnung:
    Sie verdienen monatlich 1.000,- €, sind 40 Jahre alt und haben keine Kinder:
    1.000 x 0,171 = 171
    Sie müssten also monatlich in diesem Fall 171,- € an ihre GKV im freiwilligen Status zahlen.

  6. Avatar von tinkawolf
    tinkawolf ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.03.2011
    Beiträge
    12
    Danke
    0

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Vielen Dank für die Geduld!

    Okay ich sage also der Krankenkasse Bescheid daß ich bald erbe. Noch habe ich den Job also werde ich wohl momentan nichts bezahlen müßen von dem Vermögen, denn es wird ja vom Gehalt gleich getätigt.

    Durch das Erbe bin ich von ALG II weg - sollte ich dann den Job nicht mehr haben (Möglch da auch Umzug geplant ist) würde ich das wieder der Krankenkasse melden und mich freiwillig versichern. So da die Zinsen jährlich und nicht monatlich sind UND das Vermögen dass ich mir überweise nicht als gehalt zählt - zahle ich nur den Mindestbeitrag an die Krankenkasse richtig?

    Halt immer mit allen in Kontakt stehen, wenn sich etwas verändert: Keine Arbeit mehr, Umzug oder so.

    Soweit alles richtig?

  7. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Hallo Tinkawolf!

    Also sind wir uns wohl alle einig, dass Sie Krankenkassenbeiträge von Ihren Erträgen aus dem geerbten Vermögen zahlen müssen, aber nicht auf das Vermögen selbst. Auch nicht wenn Sie dieses Vermögen vom Anlagekonto auf Ihr Girokonto überweisen.

    Um mal ein anderes Thema anzusprechen:
    Wollen Sie sich wirklich mit 1,3 % Zins zufrieden geben? Bei 80.000 € haben Sie doch ganz andere Möglichkeiten. Alleine auf einem guten Tagesgeldkonto würden Sie schon 2,2 % bekommen.
    Und wenn Sie das Geld vernünftig auf verschiedene Fonds aufteilen, wäre noch erheblich mehr drin.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler

  8. Avatar von tinkawolf
    tinkawolf ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.03.2011
    Beiträge
    12
    Danke
    0

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Auf den gesammtbetrag kann mir keiner was brechnen, aber wohl eben auf den Betrag von dem ich monatlich lebe. So habe ich es nun über meinen bruder gehört, der sich bei 2 Krankenkassen beraten lies. Er gab an sich vom Vermögen monatlich 1000€ zu nehmen, wurde gefrgat wie alt er ist und ob er Kinder hat und danach wurde dann sein Beitrag berechnet.

    gut morgen mal eine e-mail an meine krankenkasse senden, auch wenn ich momentan noch einen job habe und sie das Vermögen erst mal nicht interessiert. Erst wenn ich keinen Job mehr habe und mir monatlich was vom Vermögen nehme, muss ich mich wieder bei der KRankenkasse melden und sagen wieviel! Mal sehen, normalerweise bin ich bei denne gut beraten, alles eben verwirrend gewesen was man angeben muss und was nicht, was sie einsehen dürfen....

    das thema des geldanlegens: danke für den rat, wir haben uns viel umgesehen und erst mal eine gute Lösung gefunden! denn wir wollen das geld nicht wieder fest anlegen, da wir ja davon leben müßen und so immer rankomen müßen!

    dann bedanke ich mir herzlichst für die Hilfe!

  9. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Hallo Tinkawolf!

    Natürlich ist es Ihre Entscheidung ob Sie sich mehr oder weniger Zinsen bezahlen lassen. Doch die von Ihnen beschriebene Geldanlage klingt nicht sehr flexibel. Dagegen ist ein Tagesgeldkonto, z.B. bei der Bank of Scotland, extrem flexibel.
    Von dort können Sie sich täglich jede beliebige Summe überweisen lassen.
    Mit "Geld fest anlegen" hat das nichts zu tun. Es bringt aber ca. 700 € mehr Zins im ersten Jahr. Eröffnen kann man so ein kostenloses Konto einfach im Internet.

    MfG

    Alexander Reibold

  10. Avatar von FinanzFrage
    FinanzFrage ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    26.03.2010
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Hat jemand einen Vergleich, wo ich richtig die Beiträge der Versicherung sehen kann? Hab nur so komisch Formulare bisher gefunden.

  11. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.02.2011
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    855
    Danke
    77

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Zitat Zitat von FinanzFrage
    Hat jemand einen Vergleich, wo ich richtig die Beiträge der Versicherung sehen kann? Hab nur so komisch Formulare bisher gefunden.
    Für was genau suchen sie denn einen Vergleichsrechner?

  12. Avatar von FinanzFrage
    FinanzFrage ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    26.03.2010
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard AW: Wie berechnen sich die Beiträge?

    Oh sry... das habe ich falsch rein geschrieben. Hier https://www.finanz-forum.de/wechsel_g...ung_t2491.html ist es richtig

    Danke die aber für die schnelle Hilfe.

    Kann das bitte jemand löschen?

Ähnliche Themen

  1. Rang 1 und 2 Berechnen.

    Von olireh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 14.06.2018, 10:38
  2. Rendite berechnen

    Von 1988mnnwff im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.10.2012, 09:06
  3. Zinstage berechnen

    Von mrwerner im Forum Wirtschaft, Börsen & Märkte
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 12.10.2012, 10:58
  4. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 01.08.2011, 21:56
  5. Bonus berechnen

    Von Gerd H. im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 03.05.2010, 12:13