Kann ich sofort eine therapeutische Leistung in Anspruch nehmen?

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  1. Avatar von Schnüffler
    Schnüffler

    Standard Kann ich sofort eine therapeutische Leistung in Anspruch nehmen?

    Guten Morgen,

    mal angenommen, ich kündige meine gesetzliche Krankenversicherung und gehe in eine private. Wenn dort alles glatt geht, kann ich dann sofort nach Eintritt eine therapeutische Leistung in Anspruch nehmen oder erlegt mir die Krankenkasse dann eine Wartezeit auf?
    Es geht um eine therapeutische Behandlung, die auch zur Zeit der gesetzlichen Versicherung bereits bestanden hat. Kann ich sie weiterführen oder muss ich sie neu beantragen?
    Und wie sind meine Chancen, wenn ich sie neu beantrage?

    lg.

  2. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Kann ich sofort eine therapeutische Leistung in Anspruch nehmen?

    Wartezeiten gibt es in der Privaten Krankenvollversicherung nicht zu beachten.

    Jedoch würde vermutlich - je nachdem über was für eine Therapie wir uns hier unterhalten - ein neuer Anbieter die Leistungsinhalte für die bereits bestehende Therapie ausschließen oder den kompletten Antrag ablehnen.

  3. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Kann ich sofort eine therapeutische Leistung in Anspruch nehmen?

    Hallo Schnüffler!

    Das Wort Therapie hört sich nach psychischer Behandlung an.
    Wenn das so ist, schauen Sie sich ganz genau die Versicherungsbedingungen des Wunschtarifes an. Viele PKV Tarife schließen psychsische Behandlungen ganz aus oder schränken sie stark ein. Und manchmal steht dann dort auch, dass jeder Einzelfall nur nach vorheriger Genehmigung bezahlt wird.


    MfG

    Alexander Reibold
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  4. Avatar von barbara
    barbara ist offline

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    Standard AW: Kann ich sofort eine therapeutische Leistung in Anspruch nehmen?

    Private Patiernten werden doch gesondert behandelt, also denke ich würst du nicht warten müssen.

  5. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Kann ich sofort eine therapeutische Leistung in Anspruch nehmen?

    Wie gesagt, Wartezeiten kann es nicht geben. Wie bei den meisten anderen Versicherungen auch, entfallen die Wartezeiten, wenn man einen Vorversicherer hat und lückenlos wechselt. Da ja in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, gibt es also auch immer einen Vorversicherer beim Wechsel.

    Dennoch hat eine Private Krankenversicherung durchaus das Recht, für bereits bestehende Behandlungen, in sofern im Antrag danach gefragt wird, von der Leistung auszuschließen.

    Da mir der von Schnüffler beschriebene Fall so klingt, als wäre er auch zum jetzigen Zeitpunkt in Therapie, müsste man wirklich durchdenken, ob man hier einen sofortigen Wechsel empfehlen kann bzw. ob er denn überhaupt möglich ist.

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