uns beschäftigt die Frage, wie wir in unserer Kfz-Werkstatt den Werkstattersatzwagen - Leihwagen für die Kunden - abrechnen. Fahrtenbuch wäre naheliegend, aber welcher Kunde schreibt schon alle Fahrten auf, eher keiner und verlangen kann man es auch nicht. Aber die 1%-Regelung erscheint für den Fall auch zu teuer, da der Wagen nicht privat genutzt wird. Wie wird so ein Werkstattersatzwagen bei anderen Firmen abgerechnet? Für Eure Hilfe danken wir sehr. sfuchs
Aber kannst Du nicht ein Fahrtenbuch führen? Wenn der Kunde den Wagen bekommen ist der Eintrag eben Wagen an Kunde x am 01.03.2011 als Ersatzfahrzeug zu Auftrag y mit Km-Stand z. Und wenn der Wagen zurück kommt eben auch wieder Kilometerstand und Datum notieren. Jede einzelne Fahrt des Kunden muß sich nicht drin stehen, oder?