Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

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  1. Avatar von jelly-bee
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    Standard Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Hallo,

    nun habe ich mich schon durch soviele Beiträge gelesen und merke, dass ich jetzt eigentlich noch viel mehr verunsichert bin - was meinen Bausparvertrag anbelangt - als vorher.

    Da der Berater in den letzten 5 Jahren 5x gewechselt hat ohne das man mich informiert hat, wer nun Ansprechpartner für mich ist - ist mein Vertrauen in diese Bausparkasse sehr gesunken. Ich würde mich sehr über Ratschläge, Hinweise oder Tipps bzgl. meines Bausparvertrages freuen - vorab herzlichen Dank...

    Der bauspartechnische Vertragsbeginn war am 2.11.2005. Auf diesen Vertrag zahle ich seit diesem Zeitpunkt jährlich 1024€, bzw. seit 2008 1000€ ein, so dass mittlerweile ein Guthaben von gut 7000€ angespart wurde. Die festgelegte Bausparsumme beträgt 28.000€. Der Vertrag nennt sich D maXX 4,25. Die Abschlussgebühr soll bei Darlehensverzicht zurückgezahlt werden.

    Auf diesen Vertrag gehen mtl. 5€ VL ein. Ursprünglich war der Vertrag als eine Variante gedacht, etwas Geld beiseite zu legen und die daraus resultierenden Zinsen meinen beiden Kids zukommen zu lassen. 2007 hatte sich meine private Situation geändert, d.h. ich wurde geschieden und habe den Vertrag mühevoll weiterhin mit 1000€ bespart.

    Ich hatte nie vor dieses Geld wohnwirtschaftlich zu nutzen. Mein dringender Entschluss ist es nun ein Auto mit dem Geld zu erwerben, welches keine 12 Jahre alt ist und auch keine 12-15 Liter nimmt.



    Nun meine Fragen:
    1. Wann ist dieser Vertrag offiziell zu Ende?
    2. Was muss ich tun, um den Vetrag zu beenden?
    3. Was muss die BHW mir an Informationen zukommen lassen?
    4. Da ich die Mindestansparsumme nicht erreicht habe - entstehen mir daraus Nachteile?
    5. Was muss ich bezüglich des Freistellungsauftrages beachten?
    6. Was passiert mit den VL und der Wohnungsbauprämie (bis 2007 war ich noch verheiratet, ab 10/07 geschieden)?
    7. Muss ich, wie ich es hier schon oft gelesen habe, einen sogenannten Anschlussvertrag abschliessen?


    Ganz ehrlich: Ich möchte mir einfach nur mein Erspartes auszahlen lassen, mit den dazugehörigen erworbenen Zinsen und was auch immer... und das Ganze beenden...

    Ich danke allen ganz herzlich, die mir weiterhelfen können!!!

  2. Avatar von jelly-bee
    jelly-bee ist offline
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    Standard AW: Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Achso, ich vergaß noch hinzuzufügen, dass im Kontoauszug von 2009 (der aktuelle von 2010 liegt mir noch nicht vor) eine Bewertungszahl von 5,83 notiert war.
    Ich weiß weder was diese Zahl zu bedeuten hat, noch welche Auswirkungen diese für meinen Vertrag hat.
    Vielleicht kann mir auch hier jemand weiterhelfen...

    Dankeschön,
    jelly-bee

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Hallo jelly-bee,

    das Sinnvollste wäre eine Ermäßigung oder Teilung der Bausparsumme auf ca.12.000 Euro ( die genaue Summe ist besser zu ermitteln, wenn man den genauen derzeitigen Guthabenstand kennen würde ). Damit können sie eine zeitnahe Zuteilung mit Darlehensverzicht und einem evtl. Bonus erwirken, denn sie hätten dann die Mindestansparung, eines der Zuteilungskriterien, erreicht!

    Hier sollten aber 7 Jahre vergangen sein, was auch für den Nachweis der wohnwirtschaflichen Verwendung wichtig ist, denn die brauchen sie dann nicht mehr nachweisen und könnten somit erhaltene Prämien behalten im Falle einer Zuteilung!

    1. Wann ist dieser Vertrag offiziell zu Ende?

    Das beeinflussen sie mit den Vertragsänderungen die ihnen zustehen oder mit dem Vollsparen des Mindestsparguthabens!

    2. Was muss ich tun, um den Vetrag zu beenden?

    Zur Zuteilung bringen ( durch Vertragsänderungen und einhergehenden Erhalt der Prämien) oder Kündigen, mit Verzicht auf die Prämien, wenn sie das Geld gestern brauchen!

    3. Was muss die BHW mir an Informationen zukommen lassen?

    Alle Informationen, nur leider scheint das nicht zu klappen, was wohl keine Seltenheit darstellt, liest man hier diverse Beiträge. Deshalb empfehle ich ihnen sich mit Christian Andreas ( C.Andreas ) hier aus dem Forum in Verbindung zu setzen, er wird ihnen bestens und unabhängig weiter helfen können!

    4. Da ich die Mindestansparsumme nicht erreicht habe - entstehen mir daraus Nachteile?

    Ja, die Zuteilung kann nicht erreicht werden und die ist wichtig, um evtl. Bonus, AG Rückerstattung und die Prämien zu erhalten. Das Mindestsparguthaben ( ein wichtiges Kriterium für die Zuteilung ) kann durch eine Teilung oder Ermäßigung ganz schnell herbei geführt werden.

    5. Was muss ich bezüglich des Freistellungsauftrages beachten?

    Benötigte freizustellende Summe erfragen und den Betrag mit einem angeforderten Formular entsprechend freistellen !

    6. Was passiert mit den VL und der Wohnungsbauprämie (bis 2007 war ich noch verheiratet, ab 10/07 geschieden)?

    Die eingezahlten VL Zahlungen bekommen sie so oder so ausgezahlt, erhaltene Prämine auf die Zahlungen ( Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie) wenn sie den Vertrag - siehe oben - zuteilen lassen. Bei einer Kündigung sind die Prämien weg, aber sie haben ihr Guthaben abzgl. einer kleinen Kündigungsgebühr für schnelle Auszahlung dann sofort!

    7. Muss ich, wie ich es hier schon oft gelesen habe, einen sogenannten Anschlussvertrag abschliessen?

    Nein, ganz sicher nicht, aber man wird ihnen das unter Umständen so darstellen!! Für die VL kann man das ja durchaus auch in Betracht ziehen, erkundigen sie sich da dann aber im Vorfeld um den günstigsten und besten Bauspartarif!

    Ich gebe ihnen den Tipp, wenden sie sich an Herrn Christian Andreas hier aus dem Forum, besser kann einem auf dem Bausparsektor - auch im Hinblick auf die Empfehlung eines evtl. neuen Vertrages für die VL - unabhängig und verbraucherschutzorientiert nicht geholfen werden! Versprochen!!

  4. Avatar von jelly-bee
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    Standard AW: Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Hallo noelmaxim,

    ganz lieben Dank für diese superschnelle Rückmeldung
    .

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo jelly-bee,

    das Sinnvollste wäre eine Ermäßigung oder Teilung der Bausparsumme auf ca.12.000 Euro ( die genaue Summe ist besser zu ermitteln, wenn man den genauen derzeitigen Guthabenstand kennen würde ). Damit können sie eine zeitnahe Zuteilung mit Darlehensverzicht und einem evtl. Bonus erwirken, denn sie hätten dann die Mindestansparung, eines der Zuteilungskriterien, erreicht!

    Hm, wenn ich den Vertrag von der Bausparsumme heruntersetze ist dies nicht gleichbedeutend einer Vertragsänderung, welche zur Folge hat, dass mir die Abschlussgebühr nicht mehr erstattet wird bzw. die Bonuszinsen wegfallen? Ich meine soetwas gelesen zu haben...


    4. Da ich die Mindestansparsumme nicht erreicht habe - entstehen mir daraus Nachteile?

    Ja, die Zuteilung kann nicht erreicht werden und die ist wichtig, um evtl. Bonus, AG Rückerstattung und die Prämien zu erhalten. Das Mindestsparguthaben ( ein wichtiges Kriterium für die Zuteilung ) kann durch eine Teilung oder Ermäßigung ganz schnell herbei geführt werden.


    Muss die Mindestsparsumme zum Stichtag nach 7 Jahren erreicht sein? Wieviel Prozent der Bausparsumme beträgt die Mindestsparsumme?


    6. Was passiert mit den VL und der Wohnungsbauprämie (bis 2007 war ich noch verheiratet, ab 10/07 geschieden)?

    Die eingezahlten VL Zahlungen bekommen sie so oder so ausgezahlt, erhaltene Prämine auf die Zahlungen ( Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie) wenn sie den Vertrag - siehe oben - zuteilen lassen. Bei einer Kündigung sind die Prämien weg, aber sie haben ihr Guthaben abzgl. einer kleinen Kündigungsgebühr für schnelle Auszahlung dann sofort!

    Zwingend sofort benötige ich das Geld nicht. Mir wäre es lieb, wenn der Vertrag Verlustfrei beendet werden kann und der ein oder andere Euro Zinsen trotzdem noch ausgezahlt wird, dafür, das das Geld solange "gelegen" hat.

    7. Muss ich, wie ich es hier schon oft gelesen habe, einen sogenannten Anschlussvertrag abschliessen?

    Nein, ganz sicher nicht, aber man wird ihnen das unter Umständen so darstellen!! Für die VL kann man das ja durchaus auch in Betracht ziehen, erkundigen sie sich da dann aber im Vorfeld um den günstigsten und besten Bauspartarif!

    Ich gebe ihnen den Tipp, wenden sie sich an Herrn Christian Andreas hier aus dem Forum, besser kann einem auf dem Bausparsektor - auch im Hinblick auf die Empfehlung eines evtl. neuen Vertrages für die VL - unabhängig und verbraucherschutzorientiert nicht geholfen werden! Versprochen!!
    Vielen lieben Dank für den Tipp. Ich werde den Herrn Andreas kontaktieren. Kann ich auf diesen Thread verweisen, wenn ich ihn anschreibe? So brauche ich nicht nochmal alles schreiben...

  5. Avatar von noelmaxim
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    Hallo Jelly-bee,

    ja, verweisen sie auf den Thread, denke er wird ihn auch schon gelesen haben.

  6. Avatar von jelly-bee
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    Standard AW: Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Ich habe nun noch folgendes gelesen - steht so original auf der BHW-Webseite für den Dispo maXX:


    "Bei Darlehensverzicht, Zuteilung, 7 Jahren Laufzeit. Nicht bei Vertragsänderungen, Vor- und Zwischenfinanzierungen und Abtretungen. Abhängig von der Umlaufrendite am 15.12. des vorausgegangenen Kalenderjahres wird die Gesamtverzinsung jährlich neu für das Folgejahr festgesetzt und endet nach 8 Jahren. Sie kann 2,5% bis 4,0% betragen. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird."


    Also eine Reduzierung der Bausparsumme fällt für mich in diesem Fall wohl flach - da es eine Vetragsänderung bedeutet.


    Mit anderen Worten, ich benötige die für mich notwendige Mindestbausparsumme, um nächstes Jahr in den Genuss der Auszahlungen zu kommen. Leider hat mir nie jemand mitgeteilt, wieviel Prozent ich eingezahlt haben muss, um alle Voraussetzungen zu erfüllen. Wo kann ich erfahren wieviel Prozent diese beträgt?




    Gruß jelly-bee

  7. Avatar von jelly-bee
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    Standard AW: Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Hm ,vielleicht mag mir jemand noch einmal helfen und mir ein zwei Antworten auf meine Fragen geben. Ich habe nun die Möglichkeit online Einsicht in mein BHW-Konto zu nehmen, dies hatte ich vor einer Woche im Zusammenhang mit meinen offenen Fragen beantragt. Auch hier wußte ich gar nicht, dass so etwas möglich ist, bin ja über nichts aber auch gar nichts informiert worden. Also für mich steht jetzt schon fest, dass zumindest ein Bausparvertrag bei der BHW bei mir nie wieder landen wird.

    So, nun zu meinen neuen Erfahrungen. Online stand in meinem Konto, dass eine Zuteilung erst für das 2.Quartal 2014 vorgsehen ist?????????????????????????????????

    Das ist ja weit von dem entfernt, was ich erwartet habe. Offiziell sind im Nov. 2012 die 7 Jahre um. Welche Summe muss ich bis dahin angespart haben, um den Betrag + Zinsen + Boni etc und allem was dazu gehört, sprich mit ganz einfachen Worten - um den Bausparvertrag an dieser Stelle endgültig zu beenden. Ohne Anschlussvertrag und dem ganzen Firlefanz...


    In diesem Forum ist schon vielen geholfen worden, dies habe ich bei meiner Recherche bzgl. meines Problems feststellen können. Bitte gebt auch mir die Chance, diesen vertraglichen Fehltritt positiv zu Ende führen zu können.

    Herzlichen Dank allen, die mich dabei unterstützen konnten!

    lg jelly-bee

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Hallo jelly-bee,

    Herr Christian Andreas hätte ihnen all ihre Fragen zu ihrer vollsten Zufriedenheit - individuell auf ihren Vertrag bezogen - beantworten können.

    Sie müssen sich schon selber die Chance geben, das ihnen geholfen wird, was unser aller Anliegen ist!

    Die Tariflandschaft hat sich in den letzten Jahren bei den Bausparkassen so gewaltig verändert, als dass man Detaildaten haben muss, um eine verlässliche und konkrete Aussage treffen zu können. Diese Daten haben nur sie und wenn diese nicht zugänglich gemacht werden, kann ihnen anhand der hier publizierten Daten niemand verlässlich in punkto Mindestansparung weiterhelfen!

    Sie sollten auch berücksichtigen, dass die Mindestansparung nur ein Zuteilungskriterium ist, dh. selbst wenn sie die Mindestansparung erreicht haben, sowie die 7 Jahre erfüllt sind, ist das noch lange nicht damit gleichzusetzen, dass der Vertrtag auch zugeteilt wird!! Bewertungszahlen, Liegezeiten ( bei einigen Bausparkassen ) und Zuteilungsquartale spielen auch eine entscheidende Rolle und diese Daten haben nur sie und mit denen lässt sich alles bei den Bausparkassen errechnen bzw. simmulieren!

  9. Avatar von jelly-bee
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    Standard AW: Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Hallo noelmaxim,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Der Kontakt zu Herrn Andreas besteht bereits, nur muss man mich auch verstehen, dass ich meine Informationen nicht gleich jedem in die Hand drücke, der mir - und sei es noch so positiv - empfohlen wird.
    Es hätte ja sein können, dass anhand der Details, die ich hier bekanntgegeben habe, eine Lösung auf die Schnelle gefunden worden wäre...

    Da sich nach Ihrer Schilderung die ganze Angelegenheit doch komplizierter anhört, als ich es vermutet habe, werde ich Ihrer Empfehlung folgen, wahrscheinlich trotzdem nicht mit dem erhofften Ausgang...


    lg jelly-bee

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