Schaden in Mietwohnung - Fall für Haftpflicht od. Hausrat?
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich leben zusammen in einer Mietwohnung, ich bin als Hauptmieter eingetragen.
Vergangene Woche hat sie wegen ihrer Erkältung abends eine Rotlichtlampe benutzt und sich damit auf unseren Linoleum-Boden gelegt.
Sie ist eingeschlafen, die Rotlichtlampe irgendwie auf den Boden gekippt und inzwischen war diese so heiß, dass wir dort nun einen Brandfleck haben *grr
Naja, immerhin ist nicht noch mehr passiert, aber gequalmt hat es wohl ganz ordentlich!
Jetzt meine Frage: Ist dies ein Fall für die Hausratversicherung oder die Haftpflichtversicherung?
Letztere kommt doch eigentlich nur für Schäden auf, die ein Dritter durch uns hat, oder bin ich da falsch informiert?
AW: Schaden in Mietwohnung - Fall für Haftpflicht od. Hausrat?
Ich würde mich zunächst erstmal fragen, ob die Summe, die der Schaden nun kosten wird, so existenziell ist, dass man überhaupt eine Versicherung zur Regulierung bitten muss.
Ansonsten wäre es ein Haftpflicht-Schaden. Ihre Freundin hat ja hier einen Schaden ggü. einen Dritten, also dem Vermieter, angerichtet.
AW: Schaden in Mietwohnung - Fall für Haftpflicht od. Hausrat?
Das Zimmer hat 24 qm, falls der Vermieter darauf besteht, dass wir den ganzen Boden austauschen, dann werden das schon mehrere Hundert Euro sein
Mich stört der Fleck nicht besonders, könnte man auch einen Teppich drüberlegen, nach dem Motto: aus den Augen, aus dem Sinn - aber spätestens wenn wir aus dieser Wohnung mal wieder ausziehen, stehen wir vor einem Problem.
Sind wir denn in diesem Fall verpflichtet, den Vorfall direkt unserem Vermieter zu melden od. sollen wir erst mal bei unserer Haftpflichtversicherung anfragen?
AW: Schaden in Mietwohnung - Fall für Haftpflicht od. Hausrat?
Hallo Jango!
Wenn Sie eine Regulierung des Schadens durch die Haftpflichtversicherung Ihrer Freundin wünschen, müssen Sie den Schaden dort unverzüglich melden. Da Sie dabei auch den Geschädigten angeben müssen, könnte es sein, dass Ihr Vermieter Post von der Versicherung bekommt.
Da wäre es sicher sinnvoll ihn selbst zu informieren was passiert ist.
AW: Schaden in Mietwohnung - Fall für Haftpflicht od. Hausrat?
Welche dritte Person? Ich bin der Meinung es ist ein Mietsachschaden und damit der eigenen Haftplicht zu melden. Da in der haftpflich aber nur der Zeitwert bezahlt wird, bleibt mit Sicherheit ein Restbetrag übrig.
AW: Schaden in Mietwohnung - Fall für Haftpflicht od. Hausrat?
Wichtig ist noch abzuklären, ob Mietsachschäden in der Haftpflicht mitversichert sind.
Generell daran denken, bei Einzug eine Haftpflichversicherung - mit dem Einschluss von Mietsachschäden (!) abzuschließen, bzw die Police dementsprechend zu erweitern. Fragen Sie einfach bei Ihrem Versicherungsbetreuer nach.