Vor einigen Wochen auf der Rückfahrt aus dem Winterurlaub waren wir mit dem Auto in ein schweres Unwetter geraten. Durch den Sturm hatte sich ein Spiegelteil des Außenspiegels gelöst und ein anderes Auto an der Scheibe beschädigt.
Mal abgesehen davon, dass mir das total leid tut, bin ich doch aber gar nicht richtig Verursacher dieses Schadens.
Der andere Fahrzeughalter sieht das aber anders. Er besteht darauf, dass ich den Schaden meiner Versicherung melde, damit sie ihm die Kosten erstattet.
Kann dafür nicht genauso gut seine Versicherung aufkommen? Es handelt sich ja in gewissem Sinne um höhere Gewalt. Ich habe den Schaden ja nicht durch einen Unfall verursacht.
Haftpflichtig sind Sie auch für Schäden die aus der Tatsache entstehen, dass Sie dieses Auto besitzen. Dafür müssen Sie nicht unbedingt etwas falsch machen!
Sie könnten den Schaden Ihrer Versicherung melden. Die wird dann automatisch prüfen ob Sie haftpflichtig sind und wenn ja, wird sie den Schaden übernehmen. Da der aber vermutlich nicht sehr hoch sein wird, sollten Sie damit rechnen, dass es sinnvoller ist später den Schaden der Versicherung wieder zu erstatten um nicht in der SF Klasse zurück gestuft zu werden. (Schadenrückkauf)
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau