@Hr. Irmscher:
Weshalb so aggressiv? ;-)
Hallo Herr Simonov,
hartnäckig wäre wohl das bessere Wort gewesen, oder?
Zumal Sie nachweislich meiner ersten Frage gekonnt ausgewichen sind. Aber jetzt stellen Sie sich ja mit dieser Antwort meinen Nachfragen - das finde ich sehr gut und darum möchte ich auch Ihre Antwort kommentieren.
Niemand verschleiert hier seinen Status - erstens kann man diesen wie von Ihnen bereits vorgeführt jederzeit unter
Vermittlerregister nachschauen und zweitens habe ich auf meiner eigenen Homepage das alles bereits ausführlich dargelegt u.a.
hier,
hier, sowie unter dem unten bereits angegebenen
Link.
Also der mühselige Gang zum Vermittlerregister um den Satus eines provisionsbasierten Vermittlers, der in seiner Forumsignatur "Honorarberater" stehen hat, zu erfahren, halte ich persönlich schon für eine Verschleierungstaktik. Besonders für Otto-Normal-Verbraucher, der vom Vermittlerregister noch nie etwas gehört hat.
Auch die Links zur Ihrer Homepage weisen Sie nicht eindeutig als Versicherungsmakler aus. Und das immernoch, obwohl Sie Ihre Seite seit unserem letzten Kontakt überarbeitet haben.
Zum Beispiel:
In Ihrem Impressum
1. fehlt eindeutig die "Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler; Bundesrepublik Deutschland"
2. es sind zwei verschiedene Registrierungsnummer angegeben.
D-OYNA-F5ZPY-46 und D-FF1N-3C2YQ-24
3. dann fehlen die Telefonnummer und Internetadressen Ihrer IHK, die Sie als Versicherungsmakler registriert hat
4. zu diesem Punkt komme ich weiter unten ...
Ich rate Ihnen dringend, Ihre Homepage von einem versierten Anwalt überprüfen zu lassen. Meine Tipps hier ersetzen keine Rechtsberatung.
Konkret sehe ich die folgenden praktischen Probleme eines Versicherungsberaters (wie aus dem Austausch mit den §34e-Kollegen herausgehört):
1. Die meisten Gesellschaften haben schlicht noch nie von Versicherungsberatern gehört. Es gibt keine internen Ansprechpartner, die deren Anliegen bearbeiten. Telefonische Auskünfte erhält man oftmals nur unter Angabe einer Vermittler-Nr., Versicherungsbedingungen, Software, Anträge, Fragebögen und etc müssen mangels Reversierung extern angefordert werden. Die Kommunikation zwischen Versicherungsberater und Gesellschaft muss also (fast) immer schriftlich erfolgen, was die Abwicklung extrem verlangsamt und verkompliziert.
Kenne ich als Versicherungsmakler nicht anders. Solange es sich nicht um selbst vermittelte Verträge handelt, wird seitens einiger Versicherer gerne "gemauert".
2. Verhandlungen wie z.B. Risikozuschläge LV/KV, Prämiensätze, Rabattvollmachten und so manche andere Sonderlösungen funktionieren meistens nur über persönlichen Kontakt mit den Maklerbetreuern. Ich hoffe, ich muss Ihnen dafür keine Beispiele nennen - das kennen Sie bestimmt zur Genüge aus Ihrer täglichen Praxis. Dies gestaltet sich für Versicherungsberater aus den o.g. Gründen recht schwer. Ferner stellt sich die Frage, wie der Versicherungsberater bspw. interne Vermittlerkorrespondenz bzgl. angedachter Kündigung aufgrund negativem Schadensverlauf bekommt....
In puncto Rabattvollmachten hat der Versicherungsmakler in der Tat einen großen Vorteil.
3. Der konkrete finanzielle Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand. Der Kunde wünscht sich eine qualifizierte und neutrale Beratung. Am Ende dieser Beratung steht jedoch trotzdem meistens eine konkrete Produktempfehlung - bspw. Produkt X der Gesellschaft Y. Was nun tun, wenn die Gesellschaft Y zwar das passende Produkt X jedoch keinen passenden Nettotarif dazu anbietet? Der Kunde bezahlt bei einem Versicherungsberater doppelt - einmal das Honorar und dann noch einmal die einkalkulierte Provision. Dem kann man nur als Versicherungsmakler auf Honorarbasis Abhilfe schaffen - Beratung gegen Honorar, Produktempfehlung und falls kein Nettotarif möglich,
Verrechnung des Honorars mit der anfallenden Courtage.
Herr Simonov, ich bin der Meinung, dass Sie hier gegen geltenes Recht verstoßen und somit eine Straftat begehen!
In Deutschland herrscht ein "Provisionsabgabeverbot". Ein Versicherungsmakler, wie Sie und ich, ist in erster Linie ein Vermittler, seine Beratung immer eine Nebenleistung zur Vermittlung. Ob Sie nun dem Privat-Kunden einen Teil Ihrer Provision in Aussicht stellen um einen Vertragsabschluß zu erreichen oder die Verrechnung von Honorarleistungen, ist unerheblich und verstößt, meiner Meinung nach, gegen geltenes Recht. Können Sie da Gegenteiliges belegen?
Honorarberatung eines Versicherungsmakler ist laut VVG nur bei Selbständigen, Firmen, Unternehmer erlaubt. Z.B. im Rahmen einer Beratung zur Betrieblichen Altersvorsorge - hier auch bei der Belegschaft- möglich.
Bei Verbrauchern, also Privat-Kunden, ist eine Honorarberatung nur über sogenante Netto-Tarife möglich. Jedoch kann man das Angebot an Netto-Tarifen an fünf Fingern abzählen. Und dann passiert das, Herr Simonov, was Sie schon oben erwähnt haben: doppelt abkassieren. Besonders in der Privaten Krankenversicherung (PKV), wo nach Vertragsabschluss besonders viel Provssion fließt, finde ich ein Abkassieren noch für die Beratung unerträglich.
Wohlbemerkt ist diese Lösung nur eine optionale Möglichkeit. Wo und ob der Kunde im Endeffekt abschließt, ist für mich unerheblich denn mein Aufwand wird so oder so vergütet. :-)
Kommen wir nun zu Punkt 4.
Auf Ihrer Homepage, die Sie in Ihrer Antwort verlinken, findet man auch diese Seite: MEHR.WERT.FAIR. Beratung Krankenversicherung-MEHR.WERT.FAIR.
Hier geben Sie an, was bei Ihnen eine Beratung für eine Private Krankenkasse kostet, die eigentlich kostenlos wäre.
Auf mich persönlich macht es den Anschein, als würden Sie eine PKV-Beratung für jedermann anbieten ohne Vermittlungsabsicht. So etwas dürfen aber nur Versicherungsberater nach § 34 e GewO. Darum auch meine ursprüngliche Frage, warum Sie kein Versicherungsberater sind.
Sie begeben sich mit diesen ganzen "Ihr Honorarberater"-Ding in rechtlich unsichere Gewässer. Was ohnehin zur einer finanziellen Doppelbelastung für den Kunden führt. Aber das sind alles nur meine persönlichen Meinungen. Meine Antwort unter Kollegen ersetzt eine Rechtsberatung aus rechtlichen Gründen natürlich nicht.
@Europaule:
Per Gesetz sind die Begriffe Versicherungsvermittler, -makler sowie -berater definiert. Weitere Ausführungen wie von Ihnen genannt, unterliegen derzeit keinem Schutz.
Finanzmakler ergibt sich aus dem Kontext:
Finanzmakler ? Wikipedia
Maklervertrag ? Wikipedia
Makler- und Bauträgerverordnung ? Wikipedia
Beste Grüße
Wladimir Simonov
Ihr Honorarberater