Eine betriebliche Altersvorsorge führt, wie Sie richtig geschrieben haben, zu einer Brutto-Rente. Genau wie die Rente aus gesetzlichen Rentenversicherung wird diese mit der Einkommenssteuer belegt, die dann gilt wenn Sie in Rente sind. Wie hoch die dann sein wird und welche Freibeträge es gibt, kann heute noch niemand sicher sagen. Oder gehen Sie noch in 2011 in Rente? Dann wäre ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Vermutlich müssen Sie die Rente auch bei der Krankenversicherung anrechnen lassen. Das hängt aber vom Status gesetzlich oder privat versichert ab.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von 2 % von 50 % im Jahre 2005 auf 80 % im Jahr 2020 und in Schritten von 1 % ab dem Jahr 2021 bis 100 % im Jahre 2040 an. Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt somit 50 % bei Rentenbeginn bis 2005, 52 % bei Rentenbeginn 2006 usw. und schließlich 100 % bei Rentenbeginn ab 2040. 2011 wäre dies 62 %...dieser Satz bleibt ein ganzes Leben.
Bsp.
2020 in Rente. 1.000,- gesetzliche Rente, 424,- betriebliche Rente:
wären 1424,- Netto rund 1.203,- (Rest Steuer, Krankenkasse, Pflegversicherung und Soli). Das kann sich aber ja alles wieder ändern.
2030 in Rente wären rund 1.171,- EURO Netto
2040 in Rente wären rund 1.129,- EURO Netto
Noch mal herzlichen DANK an Herrn Schröder und die Einführung des Alterseinkünftegesetz - größte Rentenkürzung der Geschichte !! Vor allem großen Dank an den Beamten, der meinte es sei Ungerecht, dass Beamte Steuern in der Pensionszeit zahlen müssen, Rentner aber nicht. Bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen damit. Jetzt zahlen wir alle. DANKE!!!!
Also irgendwie ist mir das alles zu wage.
Steuern fallen doch bei Rentnern nur an wenn die Einkünfte 38000,00 Euro bei Ehepaaren überschreiten oder etwa nicht?
Also wenn Rente und Betriebsrente und alle sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte 38000,00 Euro nicht übersteigen fallen ja wohl auch keine Steuern an oder bin ich blöd?
Also welche Steuern gäbe es denn dann speziell noch für die Betriebsrente?
Sie meinen bestimmt vage. Ja, sie haben recht. Hier dürfen sie ja auch nur grundsätzliche Aussagen erwarten. 1. Sie haben keine weiteren Angaben gemacht. 2. Kein Mensch weiß, ob sich die Sache nicht wieder ändern wird. 3. Eine Beratung wäre ein Verstoß gegen das Rechts-/Steuerberatungsgesetz...oder glauben Sie hier will sich jemand eine Abmahnung einfahren ?
Grundsätzlich:
Die Höhe der jährlichen Einkünfte entscheidet, ob eine Steuererklärung abzugeben ist. 2010 lagen die Bemessungsgrenzen bei 8.004 Euro für Alleinstehende und bei 16.008 für Ehepaare. Für diejenigen, die ein höheres Einkommen haben ist eine Steuererklärung Pflicht.
Guten Abend.
Ich bekomme laut Mitteilung meiner ehemaligen Firma (IBM) eine Betriebsrente von "Brutto 470 Euro".
Ich bin privat krankenversichert.
Heute habe ich die erste Überweisung auf mein Bankkonto bekommen.
Es waren aber nur 438,70 Euro.
Was können das für Abzüge sein ?
Der Arbeitgeber führt bei privat Versicherten doch keine Beiträge ab und Lohnsteuer, die der Arbeitgeber direkt abführt, kann doch bei der Summe auch nicht anfallen.
Ich kann natürlich am Montag anrufen, aber vielleicht hat ja jemand eine Idee.
Vielen Dank
Winni
Danke, hat sich erledigt.
Habe soeben eine Verdienstabrechnung bekommen.
Ist tatsächlich Lohnsteuer
Versteh ich zwar nicht, aber ist ja egal. Wird dann halt bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Gruß
Winni
Ist ganz einfach zu erklären.
Alle Zahlungen aus BAV-Rentenversicherungen werden mit dem Ertragswert versteuert.
Und dies ist auch völlig unabhänig davon, ob jemand in der PKV oder GKV ist.
Ja, für dich vielleicht.
Ich war immer der Meinung, bis zu einem bestimmten Betrag fällt keine Lohnsteuer an.
Also ist die Vorab-Versteuerung des Ertragsanteiles durch den Arbeitgeber bei Betriebsrenten eine Sonderform ?
Bei der normalen Altersrente werden ja auch kleine Steuern vorab
abgezogen.
Ich hab nun die Möglichkeit,
- mich totzugoogeln oder
-das Ganze zu vergessen und am Jahresende die Anlage R (glaub ich) der EST-Erklärung auszufüllen und gut ist.
Ich denke, der letzte Strichabsatz ist( bei der Summe von 31,30 Euro) die vernünftigere.
Eine einfache Erklärung, warum bei "normalen" Altersrenten/Pensionen usw.
bei einem Betrag von 470 Euro monatlich keine Steuern anfallen würden; jedoch dies bei der Betriebsrente der Fall ist, ist nicht möglich oder ?
Ich verstehe leider das beamtenchinesisch in den zitierten Vorschriften nicht.
Und ich wette, ich bin nicht der einzige
Aber davon abgesehen.
Sind denn nun die restlichen 438 Euro steuerfrei und werden am Jahresende als steuerfreie Einkünfte neben der normalen Rente angegeben?
Ist also meine Gesamtsteuerpflicht für die 470 Euro mit der Abführung der 32 Euro an den Arbeitgeber erledigt ?
Nee, danke, mein Finanzamt wirds schon richten.
Und Morgen steht ja auch IBM wieder für Auskünfte zur Verfügung.
Bin darüberhinaus der Meinung,grundsätzliche Fragen zum Steuerrecht usw. dürfen hier ruhig gestellt werden.
Und die Frage, warum der Ertragsanteil unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens vorab vom Arbeitgeber abgezogen wird, ist eine grundsätzliche Frage.
Wie ich in meiner kurzen Zeit hier festgestellt habe, reichen meist auch links zu sites, die öffentlich im WWW stehen.
Da wird sich sicher kein Steuerberater auf den Schlips getreten fühlen.
Viele Grüße
Winni
Künftige Betriebsrenten werden bei Arbeitnehmern, deren Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 6.050 € pro Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung West liegt, gleich dreifach gekürzt.
Die gesetzliche Rente fällt infolge der ersparten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus und gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von aktuell bis zu 18,8 % der Betriebsrente zahlen.
Schließlich wird die Betriebsrente nachgelagert und daher mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. So kommt es, dass die Netto-Betriebsrente im Alter in vielen Fällen auf die Hälfte absinken kann.
Von dem was in die Taschen von Versicherung und Vermittler landen mal hier ganz abgesehen, was im Grunde einen 4. Kürzungsfaktor darstellt.
Wenn man aber in der Beitragsphase die Hälfte des Bruttobeitrags bei den Sozialabgaben und Steuern einspart und andererseits in der Rentenphase die Hälfte der Brutto-Betriebsrente für die dreifache Kürzung abgeben muss, lohnt sich die betriebliche Altersversorgung kaum noch. Das gilt vor allem dann, wenn es keinen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag gibt und die betriebliche Altersversorgung somit rein arbeitnehmerfinanziert wird.
der ehemalige Arbeitgeber braucht eine Steuerklasse zur Abrechnung. Wenn hier noch Steuerklasse 4 im Abrechnungssystem eingebucht ist, wird auch bei niedrigen Betriebsrenten (470 Euro) Steuer abgebucht. Bei Steuerklasse 3 fällt keine Lohnsteuer an.