Hallo,
mein Mann und ich haben die Möglichkeit, einen Teil (ca. 130 qm) vom Haus seines Vaters zu modernisieren um dort selbst einzuziehen. Die Kosten würden sich auf ca. 80.000 € belaufen, diese Summe wollten wir als Kredit aufnehmen und 30 Jahre abbezahlen.
Wir hatten schon ein Gespräch bei der Hausbank. Diese würde uns generell diesen Kredit gewähren. Wir haben aber leider das Problem, dass wir den Teil des Hauses, den wir modernisieren möchten, nicht als Sicherheit angeben können.
Der Vater von meinem Mann hat das ganze Haus samt Grundstück bei seiner Bank als Sicherheit angegeben und müsste noch ca. 12 Jahre abbezahlen. Das Haus ist in der Grundbucheintragung auch nur als ein Haus eingetragen und nicht als Doppelhaushälfte, sodass man es teilen könnte.
Der Teil des Hauses den wir renovieren möchten ist separat und wurde bis vor ein paar Jahren noch bewohnt. Es müsste auf die Dauer etwas getan werden, damit dieser Teil nicht verfällt.
Wir kennen uns nun leider gar nicht aus und suchen verzweifelt eine Möglichkeit unser Vorhaben in die Tat umzusetzen und dort einzuziehen. Auf die Dauer ist das natürlich günstiger als zur Miete zu wohnen.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee. Würden uns freuen :-)
wohl kaum niemand investiert in ein Vorhaben 80.000 Euro, ohne dass ihm etwas als Sicherheit gehört, es sei denn, man kann großes Vertrauen haben und wenn das der Fall ist, dann kann man das Haus bzw. einen Anteil im Zuge einer Teilung auch miterweben.
Einer Teilung wird die Bank wohl nicht zustimmen, aber lehnt sie diese ab, dann habe ich ein Sonderkündigungsrecht nach BGB § 489!
Im Zuge der Teilung kann ich das Darlehen ablösen und meinen eigenen Anteil neu valutieren lassen, für den Restanteil Altbestand nehme ich einen neuen Kredit auf.
Denkbar ist auch eine Nachrangfinanzierung, dh. der Schwiegervater/Vater stellt das Gesamtobjekt als Sicherheit, wovon die derzeitige Finanzierungsbank den Vorrfang behält! Absichern tut man sich dann in Abteilung 2 mit einem dem Rang in Abteilung drei ( alle dann eingetragenen Grundschulden ) nachgehenden Wohnrecht.
Wenn man ihr Vorhaben realisieren will und sich die Parteien einig sind, dann geht das auch, natürlich spielt dann die derzeitige Valuta der eingetragenen Grundschulden sowie der Verkehrswert der Immobilie nach ihrem Umbau eine entscheidende Rolle und eben diese Parameter kenne ich nicht, um ein abschließendes Urteil abgeben zu können.
Das sieht ja schon nach einer Rechstberatung aus. Gönnen sie sich eine Erstberatung bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Immobilien / Erbrecht / Familienrecht. Da stecken unglaublich viele Fallen drin.