Ich habe seit November 2010 eine neue Kollegin, die zunächst mal einen befristeten Vertrag bekommen hat. Das ist in unserem Unternehmen üblich. Alle bekommen erst mal einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag und werden dann meistens später übernommen.
Vor ein paar Tagen habe ich durch Zufall erfahren, dass diese Kollegin eine Probezeit von sechs Monaten hat. Das war bisher nicht üblich und ich finde es bei einem Vertrag von zwei Jahren auch sehr lang.
Gibt es eine rechtliche Vorgabe, wie lang die Probezeit sein darf oder ist man da der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt?
Die neue Kollegin möchte verständlicherweise nicht nachfragen und sich unbeliebt machen.
Darum hoffe ich auf eure Hilfe.
ja, Probezeit darf auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen vereinbart werden und 6 Monate sind angemessen (Hier müsste sich ein urteil dazu finden lassen: BAG, 24.01.2008, Az. 6 AZR 519/07).