wir haben unsere Eigentumswohnung per Zwangsversteigerung gekauft.
Das Haus macht uns viel Freude. Das einzige Problem ist, dass es sich auf einer einstweiligen Bergbaugrube befindet. Es könnten in der Zukunft dadurch Bauschäden auftreten. Leider wurden während der Anfertigung des Gutachtens nicht alle Untersuchungen vollständig durchgeführt.
Sollte dieser Zustand eintreten, dass die Wohnung mit der Zeit Risse erhält, hätten wir dann überhaupt noch eine Möglichkeit, jemanden dafür haftbar zu machen. Tragen wir allein die Verantwortung für diesen Zustand? Inwieweit kann man den Bergbaubetreiber hinzuziehen?
Sicherlich taucht so ein Fall nicht jeden Tag auf, aber trotzdem würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand mit guten Ratschlägen weiterhelfen könnte.
Das ist ein interessanter Fall. Ich glaube aber, dass ihr niemand mehr für sowas haftbar machen könnt. Hoffentlich weiß jemand hier besser bescheid. Soetwas sollte man schon vorher recherchieren, aber andrerseits könnte soetwas mir auch passieren. Rein aus Interesse, da ich mich selbst auch mit Versteigerungen beschäftige: Wie teuer war die Immobilie per Gutachten (Verkehrswert) und für wieviel habt ihr es erworben? Ihr könnt auch einfach die Relation in Prozent angeben (Kaufpreis durch Verkehrswert dividieren und mit 100 multiplizieren). Interessiert mich wirklich.
ich denke schon, dass man den Grundstückseigentümer in Verantwortung ziehen kann. Schon
der Zustand, dass seinerzeit das Gutachten nicht vollständig angefertigt wurde, macht den
Verkäufer schuldig. Sollte wirklich irgendwann an eurem Haus ein Schaden entstehen, dann
muss der Betreiber des Bergbaus auch an die Sache herangezogen werden. Ich würde gar
nicht so lange warten und würde schleunigst handeln.
Lasst Euch mal über die Schaden-Hotline gut beraten.
Die kennen sich am Besten in solchen Fällen aus.
Auch wenn der Thred schon älter ist, kann das Problem mit Bergschäden jederzeit einem anderen Nutzer begegnen, daher kann ich die bisherigen Antworten so nicht stehen lassen. Sollten sich irgendwann Schäden am Haus zeigen, die durch Bergbau verursacht wurden, richtet sich die Entschädigung nach dem Bundesberggesetz, es sei denn im Grundbuch wäre ein sog. Bergschädensverzicht zu Gunsten der Bergbaufirma eingetragen. Ist also kein Verzicht eingetragen haftet der Bergbaubetreiber. Hätte der Gutachter im Gutachten allerdings tatsächlich vergessen den Bergschädenverzicht zu erwähnen, könnte ausnahmsweise eine Haftung des Sachverständigen denkbar sein. Unter normalen Umständen gibt es bei Zwangsversteigerungen keine Sachmängelhaftung. (bei Privaten Kaufverträgen allerdings i.d.R. auch nicht, da diese die "gekauft wie gesehen"-Klausel beeinhalten). Schadensersatzansprüche gegen den Gutachter werden aber selbst dann schwierig durchzusetzen sein, da der Käufer sich vorwerfen lassen muss, selber auch nicht ins Grundbuch geschaut zu haben.