Habe ich Anspruch auf vollen Urlaub nach langer Krankheit?
Aufgrund einer psychischen Erkrankung war ich seit Januar insgesamt vier Monate krank geschrieben. Das letzte Mal waren es sogar zwei Monate an einem Stück und ich bekam deshalb Krankengeld statt meines Gehalts.
Soweit, so gut, aber jetzt ist mein Arbeitgeber der Meinung, dass mir aufgrund der langen Krankheitsphase auch nicht mehr der volle Erholungsurlaub zusteht. Das kann aber doch nicht sein, wenn in meinem Vertrag 28 Urlaubstage vereinbart wurden.
Ich war ja schließlich krank und nicht im Sonderurlaub. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung oder können die Arbeitgeber das individuell behandeln?
AW: Habe ich Anspruch auf vollen Urlaub nach langer Krankheit?
Dein Arbeitgeber irrt. Allerdings nicht so ganz.
Im Bundesurlaubsgesetz ist der Anspruch auf Urlaub nicht mit einer entsprechenden Arbeitsleistung verknüpft.
§ 1 BUrlG(Gesetz)Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Dies wird vom EuGh auch bestätigt. Das BAG sieht/sah es aber anders. Der EuGh ist aber die maßgebliche Instanz.
Für den Arbeitnehmer ist diese Situation aber dennoch i.d.R. nachteiligt, da langfristig erkrankte Mitarbeiter den Unternehmen nun Geld kosten und man daher eher geneigt ist dem Mitarbeiter wegen negativer Gesundheitsprognse zu kündigen.
Das entsprechende Urteil findest Du auch im Internet. Aber bei den meisten Arbeitgebern reicht ein Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGh.
AW: Habe ich Anspruch auf vollen Urlaub nach langer Krankheit?
Du hast ganz klar das Recht deine vollen Urlaubstage zu beziehen. Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Familie. Das Problem ist eher, dass du den Arbeitgeber zu viel kostest. Er wird dir wahrscheinlich sobald er kann kündigen. Darauf musst du dich gefasst machen. Meinen Cousin haben sie nach diesem Fall wegen Umstrukturierung gekündigt. Das ist nicht fair aber irgendwo nachvollziehbar.
AW: Habe ich Anspruch auf vollen Urlaub nach langer Krankheit?
Man müsste hier zuerst einmal erfragen um welchen Urlaub es geht ?
Um den Urlaub des Vorjahres ?
Dann hat der Arbeitgeber recht, denn im B Url.G § 7 Abs.3 steht:
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
AW: Habe ich Anspruch auf vollen Urlaub nach langer Krankheit?
Zitat von Naseweis
Man müsste hier zuerst einmal erfragen um welchen Urlaub es geht ?
Um den Urlaub des Vorjahres ?
Dann hat der Arbeitgeber recht, denn im B Url.G § 7 Abs.3 steht:
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Gruß N.
Richtig, Naseweis. Aber leider doch falsch: Der EuGH hat die Rechtsprechung des BAG revidiert und urteilt entgegen der genannten Gesetzgebung. Insofern ist ein Verfall des Urlaubs nach europäischen Gesetz nicht statthaft. Die deutsche Gesetzgebung wird sich anpassen müssen.
AW: Habe ich Anspruch auf vollen Urlaub nach langer Krankheit?
Hallo Zusammen,
habe den Beitrag durch die Forensuche gefunden.
Eine Zusatzfrage: Wie sieht es aus wenn ich den Arbeitgeber wechsele ( mitten im Jahr ), bekomme ich beim neuen AG dann "neue Urlaubstage" anteilig aufs Jahr hin gerechnet?
D.h. ich kann ja beim alten AG den Resturlaub nehmen?
AW: Habe ich Anspruch auf vollen Urlaub nach langer Krankheit?
Man bekommt bei einem neuen Arbeitgeber anteilig Urlaub für jeden vollen Monat, den man gearbeitet hat. Den Resturlaub muss der alte Arbeitgeber noch gewähren. Er darf ihn nur dann auszahlen, wenn er nicht mehr genommen werden kann.
Bsp.: Du wechselst zum 15.09. den Arbeitgeber. Beim alten Arbeitgeber ständen dir 16 Tage Urlaub zu (2 pro Monat = Mindestanspruch), da du aber vielleicht nur 14 Tage Kündigungsfrist hast, kannst du auch nur 10 Tage Urlaub nehmen (12 bei 6-Tage-Woche), den muss der alte Arbeitgeber dir geben und dir die restlichen 6 bzw. 4 Tage auszahlen. Beim neuen Arbeitgeber erhälst du für den Rest des Jahres 6 Tage Urlaubsanspruch (3 Monate à 2 Tage).
AW: Habe ich Anspruch auf vollen Urlaub nach langer Krankheit?
Krankheitszeiten sind, wenn du ein Attest vom Arzt vorgelegt hast, unabhängig von der Gewährung des Erholungsurlaubes. Du hast immer noch Anspruch auf den vollen Resturlaub.