Müssen Überweisung: Empfänger und Kontoinhaber identisch sein?
Hallo.
Wenn ich eine Überweisung ausfülle, dann wundere ich mich immer, denn eigentlich kann ich beim Kontoinhaber eintragen, was ich möchte. Ich habe auch immer das Gefühl, dass das überhaupt nicht geprüft wird.
So habe ich im Rahmen eines Ebay-Kaufs auch mal Geld auf das Konto des Ehemannes überwiesen, aber im Verwendungszweck den Namen der Frau angegeben. Ist das zulässig oder wird es überhaupt von den Banken überprüft?
Ich habe nicht den Eindruck, dass alle Angaben bei einer Überweisung auf ihren Wahrheitsgehalt hin geprüft werden. So muss man ja zum Beispiel auch gar keine Bank mehr angeben, wenn man die Bankleitzahl hat.
Da könnte sich aber ja auch mal ein Versehen eingeschlichen haben.
AW: Müssen Überweisung: Empfänger und Kontoinhaber identisch sein?
Ich habe zwar nur 1 Woche im Inlandszahlungsverkehr einer Bank gearbeitet und das ist auch schon mehr als 10 Jahre her, aber es dürfte sich nicht viel geändert haben.
Die meisten Belege werden vollautomatisch bearbeitet. Dabei werden BLZ, Konto und z.T. Name auf Plausibilität geprüft. Gibt es grobe Differenzen wird der Beleg von einem Mitarbeiter angesehen. Der Name im Verwendungszweck wird nicht geprüft. Der Zahlungsempfänger wird grob geprüft. Nur weil die Frau im Empfänger steht und dem Mann das Konto gehört, wird eine Überweisung nicht abgelehnt.
Bei elektronischen Überweisungen ist m.E. eh der Auftraggeber zur Sorgfalt verpflichtet, da die Bank nicht mehr kontrollieren kann.
Dies als grobe Richtschnur. Vielleicht schreibt noch ein aktueller Bankmitarbeiter den genauen Sachverhalt.
AW: Müssen Überweisung: Empfänger und Kontoinhaber identisch sein?
Kleinere Beträge gehen eigentlich sowohl bei Überweisung als auch bei Lastschrift durch. Erst bei Höhen Beträgen wird bezüglich der Geldwäsche genauer geschaut.